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Frage Herr Fender zur Berufskrankheit BK Nr. 4302

karl00125

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Registriert seit
8 Nov. 2010
Beiträge
86
Ort
Oberer Linzgau
Hallo Herr Fender

ihrer Ausage:

(Wenn bei Deiner Sachlage tatsächlich ein Sachbearbeiter ohne ärztliche Stellungnahmen/Gutachten den Anspruch abgelehnt hätte, dann wäre es erst gar nicht zum Prozess vor dem Sozialgericht gekommen. Offensichtlich hat aber auch der Sozialrichter das gleiche Problem.)

Bei meine BK 4302 wurde erst mal ohne eine ärztliche Stellungnahmen/Gutachten die BK 4302 abgelehnt von 20 Jahren Schadstoffbelastungen wurde von der BG jegliche die letzten 5 Jahre Berufsjahre ermittelt.

ich war in diesen 20 Berufsjahren mehrfach Schweißrauchen ausgesetzt, so wie Schweißarbeiten auf verunreinigten Grundstoff ( Farben Kunststoffe), Bohr-öl, Zersetzungen von Kunststoffen mit Freisetzung von Formaldehyd und Chlorwasserstoff durch Zersetzung von PVC, so wie verschiedenen Stäuben Mineralstaub mit Quarz, wie Teer und Bitumen Dämpfen.

Alles was auch in der VbgBK aufgeführt ist, und denn noch kommt der Sachbearbeiter zu dem Ergebnis das ich keinen Gefährdenden Stoffen ausgesetzt war.

Keines Beispiel Stellungsnahme der BG-RCI

Das letzte mal zuerst, Dr. XXX der BG RCI schreibt (S. 3 letzter Abs),
Entgegen des § 2 VbgBK schreibt, Dr. XXX in seiner Stellungsnahme, es sei nicht von einer gefährdeten Tätigkeit im Sinne des § 2 VbgBK auszugehen.

Aber explizit werden gerade diese beiden Kunststoffe, Polyoxymethlyen (POM) Polyvinylchlorid (PVC) als gefährdend aufgeführt in § 2 VbgBK.

Aber anderer Seits wiederspricht Dr.XXX von der BG-RCI auf (S. 4 unten) dem o. g. und macht unter Punkt 3.2.1 ein Kreutz.


Der Dr. XXX von der BG-RCI in der Stellungsnahme, Bezugnahme auf die BIA-Info 23/99

- Hierzu hat die zuständige BG RCI ermittelt und im Bericht vom 21.12.2013, festgestellt, daß beim Spritzgießen aufgrund der relativ niedrigen Temperaturen von 150° C bis 250° C nicht mit einer relevanten Menge an Zersetzungsprudukten zu rechnen ist.

- In der Stellungsnahme ist festgehalten, (Dr. XXX vom 21.12.2012)
daß beim Spritzgießen im regulären Betrieb die Grenzwerte dauerhaft eingehalten waren. Lediglich während Störungen im Probeablauf konnte kurzzeitrig erhöhte Konzentrationen für Formaldehyd, Styrol, Acrylnitrit und Chlorwasserstoff auftreten. ( Bl. 123 LSG – Akte)

So hat es der Gerichtliche Gutachter auch wörtlich in seinem Gutachten übernommen ohne weitere Sachaufklärung.

Berufsgenossenschaftliche
Regeln für Sicherheit und
Gesundheit bei der Arbeit
BG-Regel

Man könnte ja in ihrer Stellungsnahme, die alte BIA-Info 3/99 mit der neueren BGR 223 (S. 110) (Sicheres Arbeiten in der Kunststoffindustrie vom Januar 2007) gegenüberstellen.

Somit würden die Wiedersprichtlichen Angaben bei der BIA-Info 3/99 und der BGR 223 der DGUV sehr deutlicher, denn bei der Verarbeitung von Polyoxymethlyen (POM), kann es bei üblichen Verarbeitungstemperatur atemwegsreizende Stoffe in erhöhter Konzentration zu freigesetztungen kommen.


Denn gerade die Kunststoffe, Polyoxymethlyen (POM) wie auch bei Polyvinylchlorid (PVC), werden bei diesen relativ niedrigen Temperaturen bis 250° C Verarbeitet.
Und auch bei diesen beiden Kunststoffen liegt die Verarbeitungstemperatur und die Zersetzungstemperatur vergleichsweise nahe zusammen. In solchen Fällen, können bereits bei der üblichen Verarbeitungstemperatur atemwegsreizende Stoffe in erhöhter Konzentration freigesetzt werden.


Die BGR 223 DGUV, beschreibt (S. 110)

Aber dennoch wird behaupte, das ich keinen Gefährdenden Stoffen ausgesetzt war.
 
Hallo Herr karl00125,

so leid es mir tut, aber dabei kann ich Ihnen beim besten Willen nicht helfen. Ich bin weder Arzt noch Chemiker und kann noch dazu aus der Ferne nicht einen zugegebenermaßen umfangreichen Sachverhalt überprüfen den Andere ermittelt und bewertet haben.

Es tut mir leid.
Fender01
 
Hallo Karl00125

Ich hätte da mal eine Frage, hat in Deinem Fall nicht auch mal die Staatsanwaltschaft gegen den gehörten Sachverständigen Trie... ermittelt?

Wenn ja gibt es doch bei der Staatsanwaltschaft eine lückenlose Beurteilung Deines Falls auch mit Zeugenbefragung. Stelle diese Beurteilung doch mal Fender zur Verfügung.

Vermutlich wird Fender Dir dann Hilfe geben können.

In Unfallopfer habe ich mir Deinen Fall und Deine Beiträge angesehen. Ich hatte zufällig den gleichen Sachverständigen Trie... und hatte gegen ihn eine Strafanzeige gestellt.

Die Strafanzeige wurde damals zwar eingestellt, weil die Staatsanwaltschaft der Auffassung war, dem Sachverständigen wären in meinem Fall zwar viele und erhebliche Fehler unterlaufen, aber es könne ihm nicht nachgewiesen werden, dass er diese Fehler bewusst gemacht hat.

Vielmehr war der Grund, der Sachverständige Trie... sei bei so vielen Gutachten im Jahr überlastet gewesen und dies erfülle keinen Straftatbestand.

Die von der Staatsanwaltschaft in meinem Fall eingeholte Beurteilung bei Prof. Dr. W..., über das von dem Sachverständigen Trie.... ausgestellte Gutachten , weist viele und erhebliche Gutachtenfehler des Prof. Dr. Trie... auf.
,
Deswegen habe ich die von der Staatsanwaltschaft eingeholte Beurteilung über das Gutachten des Prof. Dr. Trie... auch in meinem Berufungsverfahren beim LSG als Beweis genutzt.

Aber in diesem Berufungsverfahren und in vielen weiteren Gerichtsverfahren hat die Richterschafft eine schützende Hand über das Gutachten des Sachverständigen Trie.... und die BG gelegt.

Diese von der Staatsanwaltschaft eingeholte Beurteilung des Prof. Dr. W., wurde von den Gerichten bis jetzt nicht in die Entscheidungsgründe der Urteile mit einbezogen. Warum wohl , ein anderes Ergebnis wie im Gutachten Trie... und im erlassenen Bescheid der BG darf auch nicht in den Urteilen zustande kommen!

Deswegen frage ich mal hier mit, ist die Unterdrückung und nicht Verwertung eines wesentlichen Beweismittels des Klägers, wie die Beurteilung des Prof. Dr. W... für die Staatsanwaltschaft, durch die Richter in den Entscheidungsgründen ihrer Urteile, ohne Begründung, nicht auch eine Verletzung des Art. 3 Abs. 1, des Art. 103 Abs. 1 und des Art. 101 GG.

Gruß Ingi
 
beim Prof. Triebig weißt man daß ja schon seit 30 Jahren das er Zitate verfälscht, veränderter, oder teile weg lässt. aber nun ist der Skrupellose Gutachter Prof. Triebig in Rente, den man noch Prof. Wassermann als Fälscher und Dilettant bezeichnen darf mit verweis auf sein Buch.

Dem Mann kann man nur kriegen, wenn man seine fehl Einschätzung unter Beweis stellt.

Mit Anzeige erreicht man da nicht, da Staatsanwälte weisungsgebunden sind, also nur ermittel dürfen wenn es passt.
 
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