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Frage zum Antrag des GDB

humpel

Mitglied
Registriert seit
11 Sep. 2006
Beiträge
85
Hallo zusammen, ich hab den Fragebogen soweit ausgefüllt.
Wie ist das mit den "Problemchen" die man so hat, da gibt es keinen Zeilen wo man die eintragen kann.(das man nicht weit gehen kann, Treppen gehen ein rießen Problem ist, Nachts nicht durchschläft, schmerzen usw.)
Soll man da einen extra Text erfassen und als Anlage beilegen, oder bekommt man sowas später vom Versorgungsamt

Danke
 
Hallo humpel,

ich hatte beim Versorgungsamt so meine Schwierigkeiten - aber ich denke es fügt sich mit der Zeit. Habe sogar ein Verfahren (Sozialgericht) "gewonnen", allerdings bin ich m.E. mit dem GdB viel zu niedrig eingestuft worden.
Im Grunde sind die Versorungsämter natürlich auf das Urteil Deiner Ärzte angewiesen - und das spielt meiner Meinung nach die größte Rolle. Daher rate ich Dir, zunächst ausführlich mit Deinem Arzt über Deine Einschränkungen zu sprechen. Du musst ja auch in dem Antrag die Ärzte angeben, die Du von der Schweigepflicht in Deiner Sache entbinden möchtest. Daher ist eine ausführliche Anamnese (Diagnoseerhebung) von äußerster Wichtigkeit. Da jedoch das Sozialgesetzbuch eine sogenannte Gliedertaxe erhoben hat, wird vermutlich nicht auf die Wehwehchen des Alltags Rücksicht genommen werden können. Die Gliedertaxe lässt nur wenig Rücksicht auf die individuellen Einschränkungen zu.
Ein Tipp am Rande: egal mit welcher Behörde Du zu tun hast, ein persönlicher Kontakt wirkt sich immer positiv aus.

LG, Cateye
 
@ humpel

Hi, Kumpel humpel,

sicher kannst Du formlos Deine alltäglichen "Funktionseinschränkungen", z. B. zu den sog. ADL (Aktivitäten des tägl. Lebens) auf einem Beiblatt dazuheften, genauso wie Du auch den ganzen Antrag (Erst- oder Änderungsantrag) formlos vorlegen könntest. Es gibt keine Formvorschriften, diese (auch im Internet downloadbaren) Antragsbögen vereinfachen den V.-Ämtern nur die Bearbeitung. Allerdings würde ich es schon strukturieren, z. B. nach Bewegungseinschränkungen des Bewegungs- und Halteapparates, Extremitäten, Haut, Innere Krankheiten, Psyche usw., so wie Du es unter den Anhaltspunkten für gutachtliche Tätigkeit bzw. in der GdB-Tabelle im SGB IX vorfindest. Eine "Gliedertaxe" interessiert im SGB IX allerdings nicht, hier geht es beim GdB um Deine Einschränkungen bei der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.

Vielleicht schaust Du auch in dem unteren Thread, "Versorgungsämter und Integrationsämter", wo auch diese Deine Anfrage hingehört. Am besten postest Du auch dort weiter, da gehört es hin.

Frohe Ostern, dicke Eier !
Gibbus:cool:(41,9°)
 
Hallo Humpel,
ich habe auch vor kurzem erstmals einen Antrag beim Versorgungsamt gestellt, den ich mir downgeloadet habe. Auf S.2, Punkt 5 hast du die Möglichkeit, unter "Angaben zu Ihren Gesundheitsstörungen" schonmal soviel zu schreiben wie da hinpasst. Den Rest kannst du auf einem Extrablatt (ein leeres Blatt von dir selbst) hinzufügen. Bevor es zu unübersichtlich wird, lohnt sich bestimmt eine Gliederung wie Gibbus sie beschrieben hat.
Nebenbei: wenn sich für das Versorgungsamt weitere Fragen ergeben, wird es sich zunächst mit deinen Ärzten, evtl. auch zuständiger BG oder KK in Verbindung setzen, ggf. auch dich zur Untersuchung einladen.

Viele Grüße,
Mark
 
Hallo Humpel,

Wichtig, Das Versorgungsamt beurteilt nach der Schilderung der Beschwerden und den Auswirkungen im täglichen Leben. Gerade deshalb können zwei Anträge der gleichen Person alleine durch die Schilderung der Auswirkungen sehr unterschiedliche GdB bekommen.

Gruß von der Seenixe
 
re. Antwort

Hallo Humpel,..

das beste wäre es wenn Du zu Deinen Problemchen durch ein Attest Deines behandelnden Dr. vorlegen kannst. Dies ist eine Aussage kräftige Dokumentation. Alles weiter haben die anderen User sehr gut erklärt. Denke bitte auch an den Hinweiß durch Gibbus, - FAQ - Bereich mal bitte lesen dazu. In diesem Sinne, sam
 
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