• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Frage zur Invalidität

Hey,
Und wieder stärkst du das Bild das man Gutachter nicht trauen darf, das echt traurig. Aber leider ja bekannt.

Und ich dachte nach spätestens 3 Jahren ist der Zirkus vorbei.

So mit Fachwörtern habe ich das nicht so.
In meinen Augen gehe ich wie der Glöckner von Notre Dame. Wobei das wohl eher eine Beleidigung an ihm wäre.
Ich warte einfach ab was die Gutachter „fachlich festlegen“. Eine andere Wahl habe ich ja eh nicht.
Ich überstrecke aber bewusst das Knie, da ich so mehr stabilität habe.

Das mit dem sitzen kenne ich, an manchen Stühlen habe ich nach 15minuten schon schmerzen und mein Gang verschlechtert sich erheblich. Meine Familie wohnt 200km südlich von mir. Die Autofahrt ist ohne Pause kaum noch möglich und nach dem Wochenende merkt man schon das es zuviel war.

Am besten ist es echt im Rollstuhl der ist bequem. So dumm wie es klingt.

Und das ist schon mein Problem, ich weiß zb nicht ob die Schmerzen von den Bändern kommen, ich habe einfach schmerzen. Aber dieses 3D Gefühl wo was genau in den Beinen ist habe ich nicht, ich sehe den Muskeln anspannen fühle es aber nicht. Deswegen kann ich das immer nicht sagen was ich wie wo habe.

Lg
 
Hallo Jiink,

bei mir kommt ja noch der Ärztepfusch, nach 19 Tagen mit 4 Wirbelfrakturen aus dem Krankenhaus gegangen und ein Jahr lang mit Opiaten abgeschossen! Daher kämpfe ich so lange.

Weil du dein Bedenken hast gehst du mit Begleitperson in die Begutachtung, hast dein Schmerztagebuch in der Hand und übergibst alle Befunde die du als Sinnvoll ansiehst dem Gutachter. Es ist ja kein Geheimnis das du bereits einen GdB von 70% hast!

Wenn du einen Rollstuhl hast nimst du diesen mit, du weist nicht wie lange der Gutachter dich stehen lässt. Denk an dein wohl und wenn du im Roli Sitzt sagt du wie es ist das du nicht mehr stehen konntest wegen Belastungsschmerzen.

Du hast dir schon oft genug einen Kopf gemacht und weist eigentlich was deine Einschränkungen und Beschwerden sind jetzt musst du es nur noch bei dem Gutachter abrufen.

Ich musste für mich auch einsehen das meine WS keinen Belastungen mehr standhält, musste das sehr hart lernen oft unter tränen vor Schmerzen. Wenn man den Punkt realisiert hat das es weiter geht freut man sich um so mehr über die Erfolge die Kommen. Wenn wir shoppen gehen habe ich immer einen Rucksack dabei und lege mich auch mal Rotzfrech am Schlossplatz in Stuttgart auf ein Parkbank aber die damit verknüpfte Lebensqualität kann mir keiner nehmen!

Aber ich bin ja eh nur ein Simulant und ich kann keine Rückenmarkschädigung haben, dies wurde auf Bildgebendem Material noch nie bestätigt, ich zeige lediglich übertriebene Beschwerden die ich mir Einrede! Aber das sicherlich sehr Glaubhaft :).

MfG


GSXR

Ich habe 2013 beim Breavheart Battle einen gelähmten überholt und schon damals hat ich den höchsten Respekt vor diesem Teilnehmer und vor dem Blinden der auch mit gelaufen ist! Mal schauen was ich noch erreiche wenn meine Sachlage klar ist!
 
Hey,
Im Grunde genommen ist das eig echt traurig, also zu behaupten das sich jmd sowas wegen Geld ausdenkt. Wenn ich überlege was ich durch diesen Unfall nicht mehr machen kann.

Scheiss auf Geld lieber gesund sein.
Ich drücke dir definitiv die Daumen damit du das bekommst wofür du die Versicherungen bezahlt hast.

Mein Arzt hat nun dieses Schreiben fertig gemacht mal schauen wie es weiter geht.

Große Sorgen habe ich nicht, ich bin jung und habe Zeit.
Ich hasse es nur wenn man nicht ehrlich ist oder sogar versucht zu betrügen.

Ich habe irgendwann Nach dem Unfall einen Anruf der Unfallversicherung bekommen, wo mein Vertreter mir Freude strahlend erklärt hat,
Wir möchten Ihnen gerne mitteilen das wie das Geld der Invalidität-Summe Schonmal zurecht gelegt haben, das sobald die festgestellt wurde, es auch definitiv dawäre.

Meine nette und charmante Antwort war;
Es ist schön das auch sie die Vetraglichen Pflichten nachkommen wollen.

Aber 10 Jahre habe ich um so fit wie möglich zu werden. Dann beginnt wieder ein „neues“ Leben.

Mit freundlichen Grüßen
 
Moin, nachdem ich vor kurzem mein 2tes Gutachten hinter mir gebracht habe, kommen ein,zwei fragen wieder auf wo ich hoffe das mir jmd helfen kann.

Ich warte zwar noch auf das zweite Gutachten aber der Gutachter meinte schon es hat sich ja nix verändert auch durch die Test messbar bestätigt. Somit rechne ich weiterhin mit 70% Invalidität, nun wird mir sicherlich keiner sagen ob das fair ist da ihr mich nicht persönlich kennt und die Schäden genau weiß.
Der Gutachter antwortete mir das bei einer kompletten Querschnittlähmung 100% Invalidität bestehen würde, durch meine Schäden daher 70% sind.

Aber evt kann mir jmd bei dieser Frage behilflich sein: ist es möglich über 100% zu kommen? Natürlich würden nur 100% bezahlt werden. Um diese Frage zu verstehen mein Gedankengang dahinter. Ich spüre meine Beine nur minimal in einer Druckform und gehen geht nur mit Krücken 80-100m eher robotischer Gang. Rechnen wir einfachshalber mit persönlicher geschätzter 5/10 Schädigung. Wären das pro Bein 35% also insgesamt 70%. Nun muss ich mich aber noch selbst katheterisieren und die Schmerzen im Nacken und Schulter Bereich sind auch nicht behandelt. Daher würde ich dann über die vom Gutachter 70% kommen.
Also wird quasi jedes Körperteil einzeln bemessen oder bei einem Querschnitt der als Ganzes.

Ich hoffe es war nicht zu verwirrend

Mit freundlichen Grüßen ich
 
Hallo jiink,

ich mal wieder, ;) ich habe dir mal eine Liste bei gepackt: https://link.springer.com/content/pdf/bbm:978-3-642-30037-0/1.pdf ! damit du schauen kannst was was wert ist!

Ich komme mit GdB z.B. auf 110 % wow denkt man jetzt der ist über Totalschaden aber Ausweis habe ich mit 50% bei der Versicherung ist das aber anderst, da wird Addiert aber nur bis zu einem Höchstwer anerkannt und ausgeglichen.

Ich hoffe deine Frage beantwortet zu haben.

MfG


GSXR
 
Moin,
in meiner Versicherung steht:

2.1.2.2.1 Bei Verlust oder völliger Funktionsunfähigkeit der nachstehen genannten Körperteile und Sinnesorgane gelten ausschließlich soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, die folgende Invaliditätsgrade (Gliedertaxe).
2.1.2.2.2 Für andere Körperteile und Sinnesorgane bemisst sich der Invaliditätsgrad danach, inwieweit die normale körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit insgesamt beeinträchtigt ist. Dabei sind ausschließlich medizinische Gesichtspunkte zu berücksichtigen.
2.1.2.2.4 Sind mehrere Körperteile oder Sinnesorgane durch einen Unfall beeinträchtigt, werden die nach den vorstehenden Bestimmungen ermittelten Invaliditätsgrade zusammengerechnet. Mehr als 100% werden jedoch nicht berücksichtigt.

Kann ich das so verstehen, dass mir die Versicherung/der Gutachter aufschlüsseln kann/muss wie viel Invalidität einzelnen Körperteile und Sinnesorgane haben? Oder ist es Richtig das er Schreibt aufgrund der Probleme und der Inkompletten Querschnittslähmung ist eine Invalidität von XX%

Puh, ich hätte nie gedacht das es alles so verzwickt und kompliziert ist, dieses Versicherungsdeutsch/Gutachtendeutsch zu verstehen.

MfG
ich
 
Hallo,

Deine Versicherung sollte Dir schon die Zusammensetzung des Grades der Invalidität mitteilen, besonders wenn mehrere Körperteile betroffen sind.
Vielleicht akzeptierst Du ja einzelne Grade aber gegen andere Grade möchtest Du Dich wehren.
Schon deshalb hast Du ein Anrecht auf konkrete Darstellung. Außerdem hast Du auch das Recht, das zugrundeliegende Gutachten zu bekommen.
Allerdings: Mehr als 100% Invalidität gibt es nicht, wohl aber Progression.
Dies sollte aber aus Deinem Vertrag hervorgehen.


Gruß von der Seenixe
 
Moin,
Vielen Dank für die Antwort Seenixe.
Wie meinst du das mit den 100%?
Meinst du damit es werden nicht mehr als 100% bezahlt oder das man nicht über 100% kommen kann. Zb beide Beine ab wären ja 140% wobei davon eben nur 100% bezahlt werden.

Mit freundlichen Grüßen ich
 
Hallo Jiink,

ich mal wieder ;) wie dir wurden beide Beine abgenommen? Man beachte 70% bei Verlust eines Beines! Dann darf da auch nichts mehr sein!

Man beachte:

- Bei Lähmung beider Beine 100%
(Lähmung heißt Vollständiger Ausfall).

Unvollständige Brust-, Lendenmark- oder Kaudaschädigung mit Teillähmung beider Beine, mit Störung der Blasen- und Mastdarmfunktion, Restaktivität begrenzt einsetzbar gibt nur 60-80%

Ich hatte dir doch den Link geschickt.

MfG


Gsxr
 
Moin, genau das habe ich gelesen und empfinde es als nenne ich es mal nicht richtig .

Nein zum Glück habe ich beide Beine noch. Zu den 60-80% die du genannt hast sind grad der Behinderung wenn mich gerade nicht alles täuscht.

Ich habe den Gutachter beim 2ten Gutachten gefragt wie er auf die 70% Invalidität bei mir gekommen ist. Darauf hin, hat er ein Buch geholt und meinte das Eine komplette Querschnittslähmung 100% Invalidität darstellt, dadurch das meine inkomplett ist müsse er ja davon was abziehen.

Soweit so gut, ich bin nur der Meinung das man bei einer Querschnittslähmung nicht insgesamt von 100% ausgehen darf da alleine die beiden Beine 140% wert haben.
Heute kam endlich das Buch: Die Invalidität in der privaten Unfallversicherung von R. Lehmann und E. Ludolph.

50€ ist zwar ein stolzer Preis aber ich kann das so anmarkern.

Ich hoffe ich darf aus diesem Buch zitieren:

In jedem Falle gilt, dass bei der Addition der Teilinvaliditätsgrade für die Folgen eines Unfalles kein höherer Gesamtinvaliditätsgrad als 100% angenommen werden kann. Deshalb ist beispielsweise auch im Falle einer vollständigen Querschnittslähmung mit Funktionsunfähikeit aller vier Extremitäten, also Teilinvaliditätsgraden von viermal 70%, der Invaliditätsleistung nur ein Gesamtinvailiditätsgrad von 100% zugrunde zu legen.

Ich denke ich habe mir hiermit meine Frage selber beantwortet. Ich glaube das Problem lag daran das ich nicht richtig ausdrücken konnte was ich genau meinte.

Mit freundlichen Grüßen
Ich
 
Moin Jiink, ich habe den thread leider nur oberflächlich lesen können, aber ein wesentlicher punkt ist mir aufgefallen:

Du schreibst von einem Auffahrunfall auf der Autobahn, den Du nicht verursacht hast, aber wahrscheinlch "Schuldiger" bist.

Das versteh ich nicht. Gerade bei sog. Kettenunfällen auf der Autobahn, muss man genau betrachten, wer welchen Schaden verursacht hat und wessen Haftpflichtversicherung dann für die Kompensation der Schäden aufkommen muss.

Hier kann es für dich u.U. sogar sehr bedeutsam sein, wenn feststeht, dass Dich zwar eine ggf. eine überwiegende Mitschuld trifft, ein anderer Verkehrsteilnehmer aber ebenfalls eine Mitverntwortung für Deine Schäden trägt.

Die Haftungsbeurteilung ist oft sehr komplex und sollte in jedem Fall von einem FACHMANN beurteilt werden, der Deine Interessen vertritt (das ist weder die Haftpflichtversicherung der anderen Unfallgegner noch Deine eigene Unfallversicherung), sprich ein Rechtsanwalt. Dieser sollte aber unabdingbar Erfahrungen im Personengroßschaden haben. Leider gibt es auch bei Fachanwälten im Verkehrsrecht viele Irrlichter, die in dieser speziellen Matiere wenig Erfahrung aufweisen können. Du solltest Dir von Deiner Rechtsanwaltskammer ein paar Fachanwälte benennen lassen und mit diesen dann in Kontakt treten und vergleichen. Erkundige Dich, wieviele Mandate der Kollege aktuell im Pesonengroßschaden betreut. Du solltest mit Ihm auch das Thema Gebühren offen ansprechen. Manche Kollegen müssen auch für ein Erstberatungsgespräch eine Gebühr verlangen, klär das vor der Beratung!

Wichtig: zivilrechtliche Ansprüche unterliegen der Verjährung, die grundsätzlich drei Jahre beträgt. Diese Frist läuft ab dem Schluß des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist, also sich der Unfall ereignet hat.
 
Top