Hallo liebe Forum-Mitglieder,
nach der ersten mündlichen Verhandlung habe ich einen Befangenheitsantrag gestellt.
Dieser ging bei Gericht am 17.07. ein
Am 17.07. erhielt ich die Ladung zur zweiten mündlichen Verhandlung.
Ist diese Ladung gültig? Der Richter kann ja solange über den Befangenheitsantrag nicht entschieden wurde, keine Entscheidungen treffen.
D. h. auch für einen neuen Anwalt keine Entscheidung über eine neue Beiordnung treffen?
Für Antworten bin ich sehr dankbar.
LG beiself
nach der ersten mündlichen Verhandlung habe ich einen Befangenheitsantrag gestellt.
Dieser ging bei Gericht am 17.07. ein
Am 17.07. erhielt ich die Ladung zur zweiten mündlichen Verhandlung.
Ist diese Ladung gültig? Der Richter kann ja solange über den Befangenheitsantrag nicht entschieden wurde, keine Entscheidungen treffen.
D. h. auch für einen neuen Anwalt keine Entscheidung über eine neue Beiordnung treffen?
Für Antworten bin ich sehr dankbar.
LG beiself