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GDB und Arbeitgeber

Espresso

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
26 Juni 2012
Beiträge
514
Hallo, ich hab einen GdB von 50 % seit 2013. Ich habe meinem Arbeitgeber nie den Ausweis vorgelegt, weil ich ihn kenne und ich wusste das stößt wg. dem Zusatzurlaub von 5 Tagen böse auf.

Ich habe den gesetzlichen Mindesturlaub und könnte gut diese Tage brauchen.

Nun hat es einen Wechsel in der Geschäftsführung gegeben und es werden an langjährige Mitarbeiter "Abmahnungen" verteilt weil lauter neue Auflagen eingeführt werden.

Ich fühl mich nun zunehmend unsicherer was die stabilität meines Arbeitsplatzes
an geht und habe vor den Behindertenausweis nun diese Woche noch vorzulegen.

Wie ich aber meinen Arbeitgeber kennen gelernt habe, wird er wahrscheinlich den Ausweis zu den Unterlagen nehmen, mir aber trotzdem nicht mehr Urlaub geben.

Wenn ich den Urlaub dann einfordere werde ich höchstwahrscheinlich entsprechend gemobbt werden.

Wie wäre es, wenn ich nun irgendwann kündige, habe ich doch trotz dem einen Rechtsanspruch auf diesen Zusatz Urlaub. Ich hatte den Ausweis ja vorgelegt und das kann er ja nicht ignorieren zumal ich ja nur den gesetzlichen Mindesturlaub habe.
 
So ganz verstehe ich deine Frage nicht. Der GdB hat für dich doch Kündigungsschutz zur Folge. Warum willst du dann selbst kündigen?
 
Hallo Espresso,

ich bin da bei Mis: Besonderer Kündigungsschutz nach $ 85 SGB IX geniesst der Arbeitnehmer, wenn es sich um einen Schwerbehinderten nach § 2 Abs, 2 SGB IX handelt. Danach sind Menschen schwerbehindert, wenn ein GdB von wenigstens 50% vorliegt. Sonderrechte gibt es auch schon ab 30% GdB.

Da Du ja exact die 50% hast, brauchst Du Dir doch gar keine Gedanken zu machen. Die Firma kann Dich garnicht rausschmeissen und Du hast auch -ohne Gefahr für Dich - Anrecht auf Deine weiteren 5 Tage Urlaub.
Habt Ihr einen Betriebsrat in der Firma? Wenn ja, nix wie hin und alles klar machen. Wenn nicht, dann musst Du Dich alleine durchboxen.

Viel Glück und Grüße aus Köln

Dieter
 
hallo Espresso,

du stellst vermutlich darauf ab den nicht verbrauchten (weil nicht stattgegebenen) urlaub im nachhinein bei einer evtl beendigung des arbeitsverhältnisses einzufordern.

ohne grundlegende arbeitsrechtliche erfahrung gehe ich davon aus, dass je nach abgellaufener zeit ein grossteil des anspruchs - eben jahr für jahr - verfällt. schon deswegen, weil dir zumindest rechtlich gesehen die einforderung des urlaubs möglich ist. aktueller jahresurlaub und je nach tarifbestimmung und -verträgen vorjahresurlaub kann natürlich eingefordert werden. da musst du aber in den tarifbestimmungen und -verträgen nachlesen oder betriebsrat/gewerkschaft fragen. jedenfalls ist es eher eine nachteilige lösung (oder auch gar keine).

andere versuche zum späteren einklagen sind da eher theoretisch.


gruss

Sekundant
 
Hallo Espresso,

habt ihr eine Schwerbehindertenvertretung? (klingt nicht so ...)

Liebe Grüße HWS-Schaden
 
@ HWS Schaden: Also wir waren eine kleine Firma mit 13 Mitarbeitern zu dem Zeitpunkt hat sich die Gdb eingestellt (bzw. der Ausweis). Dann haben wir vergrößert und inzwischen fusioniert so das wir zwischen 30 - 40 Leute sind, und wir haben keine Schwerbehindertenvertretung ist bei so Kleinbetrieben nicht üblich.

@ Sekundant: Also wir haben NOCH die Regelung die für alle gilt, das Urlaub nicht verfällt. Kann sich natürlich mit der neuen Geschäftsführung irgendwann ändern. Tarif gibt es keinen bei uns ist wie am türkischen Basar. Daher nur gesetzlicher Mindesturlaub. Ich vermute, wenn ich den Ausweise nun vor legen, belassen die einfach den Urlaub wie gehabt. Auseinandersetzungen würden sicherlich mit Mobbing enden. Wir beraten Firmen in dieser Hinsicht und mein Chef sagte erst kürzlich in einem Beratungsgespräch wo es um einen Schwerbehinderten in der beratenen Firma ging "mobb ihn raus, kündigen kannst Du ihn nicht ".

@ Hans Dieter : Ich muss den Ausweis nun erst vor legen. Bisher hab ich leider drauf verzichtet, weil ich mit Mobbing gerechnet hab. Betriebsrat gibt es auch keinen offiziell.

@ Mis: Durch die neue Geschäftsleitung macht das Arbeiten keinen Spaß mehr und ich überlege mir (bisher theoretisch) mich nochmal neu zu orientieren.
Wir haben gerade eine neue Geschäftsleitung und das ist quasi eh wie neu Anfangen. Ich bin 9 Jahre bei diesem Arbeitgeber , aber im Moment werden da Sachen aufgefahren, wo ich mir nicht sicher bin ob ich das mitmachen möchte.
 
Hallo Espresso,

unter den gegebenen Umständen würde ich die Schwerbehinderteneigenschaft beim Arbeitgeber anzeigen (bekanntgeben) - kann deine Entscheidung nur unterstützen!
Wichtig ist erstmal der Kündigungsschutz.

Liebe Grüße HWS-Schaden
 
Hallo Espresso,


ein AG bekommt einen Schwerbehindertenzuschuss:

http://www.einfach-teilhaben.de/DE/...ng_AG/Eingl_Zuschuss/eingl_zuschuss_node.html

https://dejure.org/gesetze/SGB_IX/71.html

http://www.lohn-info.de/schwerbehinderte.html

Natürlich ist der Betrag für AG nicht wirklich attraktiv.


Aber Du kannst jetzt auch nicht sagen, ich habe seit 2010 eine anerkannte Schwerbehinderung:. Du AG, gib mir jetzt 30 Tage Urlaub.

Der AG kann erst dann reagieren, sobald er Kenntnis von Dir erhält.

Auch erst dann bekommst Du die 5 Tage mehr Urlaub.

Was den "Kündigungsschutz" angeht so sehe ich das persönlich sehr kritisch.

Dem Grund nach muss das Integrationsamt einer Kündigung einer Schwerbehinderten Person zustimmen.

Nun macht der AG folgende Rechnung auf. Schwerbehinderte Person verdient € 4000 im Monat. Leistet aber nur 40-50% einer "gesunden" Person.

Dem Unternehmen geht es schlecht - wenn wir die schwerbehindete Person entlassen sparen wir 4000 EUro mal 12 Monate zzgl. Weihnachtsgeld = 13 Gehalt +Urlaubsgeld = 500 Euro.

Ergebnis: € 52,500 Euro / anno.

"Mit dem Geld können wir es schaffen- 20-30 andere Arbeitsplätze bzw. die Firma zu erhalten".

So, wie wird ein Amt entscheiden? Für Dich als einzelne Person oder für x Arbeitsplätze.?
ä
Da Du wie ich es so raus lese, innerlich aktuell schon gekündigt hast, reiche Deine Schwerbehinderung ein und nutze die 5 Tage Sonderurlaub zum Schreiben für Bewerbungen und für Bewerbungsgespräche.

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo Kasandra,

ja ich hätte den Urlaub auch nicht rückwirkend gefordert. Nur ab Abgabe des Ausweises, das ist klar.

Mein Problem ist nur das ich , wie ich meinen Arbeitgeber kenne befürchte, das er den Ausweis zur Kenntnis nimmt, aber in meiner Personalakte weiter nur der gesetzliche Mindesturlaub geführt wird.

Wenn ich dann hin gehe und fordere, dann ist mir Mobbing sicher.

Deshalb dach ich mir, wenn ich nun den Ausweis abgebe und mir der zusätzliche Urlaub ab sofort dann nicht gewährt wird, ob ich dann einen Rechtsanspruch habe den ich vor Gericht unter Umständen geltend machen könnte.
Also das ich mich quasi erst mit dem AG streite wenn ich schon fast weg bin damit mir das Mobbing erspart bleibt.
 
Hallo Espresso,

die von dir getätigten Aussagen sind nur Mutmaßungen!
Die Entscheidung kann dir keiner abnehmen!

Dein AG hat durch die Abgabe deines Ausweises ja auch Vorteile, er brauch die Abgabe für die Nichterfüllung der Arbeitsplatzbesetzung durch Schwerbehinderte nicht mehr zu bezahlen!
Kommt nur in Betracht, wenn ihr noch keinen im Betrieb habt!

Also mach dir mal keine Kopf und gibt den Ausweis mit einer Empfangsbestätigung in der Buchhaltung ab!
 
Hallo Micha,

Du meintest sicherlich mit der Buchhaltung die Personalabteilung o. Lohnbüro. Shit happens, ich kenne das :D.

Espresso die 5 Tage sind gesetzlich verankert und die nimmst Du ganz einfach.

Tipp: kopiere die Vorderseite des Ausweises und gib diese ab.

Es geht den AG nichts an ob du 50-60-70-80-90- oder 100 hast.

Der Ausweis sagt ja faktisch: Du hast mindestens einen GbB von 50!
Solltest Du Merkzeichen haben die auch auf der Rückseite stehen, die gehen den AG auch nix an.

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo Espresso.
Ich denke auch, vielleicht hast du zu viel Angst. Deinen Schutz genießt du erst, wenn der AG davon erfährt.
Also abgeben und bestätigen lassen!
Der Urlaub steht dir von gesetztes Wegen zu! Punkt!
Und wenn jemand anfängt zu motzen, kannst du ja mal vorrechnen, was du für ein netter Mensch bist und wieviel Arbeitstage du denen in der Zwischenzeit geschenkt hast! So, und wenn die dann noch motzen - ab zum Anwalt und nach was neuem umsehen.
In der heutigen Zeit sind willige und fähige Fachkräfte gesucht, da muss man sich viel weniger als vor ein paar Jahren Sorgen machen!
Alles Gute und viel Erfolg!
LG Ellen
 
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