Hallo @,
habe in meinem Wochenblatt vom 23.03.2011 einen Artikel vom VDK über den Beratungsbedarf bei Behindertengrad wegen künstlicher Gelenke gelesen. Siehe hier:
Zitat:
Die gesetzliche Regelung des Behindertengrads nach dem Einsatz von künstlichen Knie-, Schulter- oder Hüftgelenken hat sich zum Anfang dieses Jahres geändert. Darauf weist der VdK-Kreisverband Regen.
Demnach wurden die Einstufungen nach unten korrigiert. Wer seinen Behindertenausweis ändern lassen möchte, sollte vor der Antragstellung dringend einen Beratungstermin suchen.
Teilweise wurden die Prozentpunkte im Behindertengrad nach endoprothetischen Operationen drastisch nach unten geschraubt. Wurde bisher die Versorgung mit zwei künstlichen Hüftgelenken mit einem Grad der Schädigungsfolgen(GDS) von mindestens 40 % berücksichtgt, so hat sich diese Bewertung auf 20 reduziert. Entsprechend verhält es sich auch mit anderen künstlichen Gelenken.
Wer unter Hüft- oder Kniegelenkarthrosen leidet und demnächst eine Operation mit dem Einsatz eines künstlichen Gelenks anstehen hat, sollte sich unbedingt vom VDK beraten lassen. Auch wer jetzt schon einen Behindertenausweis hat und ein weiteres Gelenk benötigt, sollte sich informieren - denn im ungünstigsten Fall könnte man trotz eines zweiten künstlichen Gelenks im Behindertengrad fallen.
Zitatende!
Da sieht man mal wieder wie Weltfremd unsere Gesundheitspolitik ist. Was hilft da noch? Klagen über Klagen bei den Sozialgerichten einreichen und somit den Politikern zeigen das man nicht alles mit uns machen kann?
In diesem Sinne!
Gruß pswolf
habe in meinem Wochenblatt vom 23.03.2011 einen Artikel vom VDK über den Beratungsbedarf bei Behindertengrad wegen künstlicher Gelenke gelesen. Siehe hier:
Zitat:
Die gesetzliche Regelung des Behindertengrads nach dem Einsatz von künstlichen Knie-, Schulter- oder Hüftgelenken hat sich zum Anfang dieses Jahres geändert. Darauf weist der VdK-Kreisverband Regen.
Demnach wurden die Einstufungen nach unten korrigiert. Wer seinen Behindertenausweis ändern lassen möchte, sollte vor der Antragstellung dringend einen Beratungstermin suchen.
Teilweise wurden die Prozentpunkte im Behindertengrad nach endoprothetischen Operationen drastisch nach unten geschraubt. Wurde bisher die Versorgung mit zwei künstlichen Hüftgelenken mit einem Grad der Schädigungsfolgen(GDS) von mindestens 40 % berücksichtgt, so hat sich diese Bewertung auf 20 reduziert. Entsprechend verhält es sich auch mit anderen künstlichen Gelenken.
Wer unter Hüft- oder Kniegelenkarthrosen leidet und demnächst eine Operation mit dem Einsatz eines künstlichen Gelenks anstehen hat, sollte sich unbedingt vom VDK beraten lassen. Auch wer jetzt schon einen Behindertenausweis hat und ein weiteres Gelenk benötigt, sollte sich informieren - denn im ungünstigsten Fall könnte man trotz eines zweiten künstlichen Gelenks im Behindertengrad fallen.
Zitatende!
Da sieht man mal wieder wie Weltfremd unsere Gesundheitspolitik ist. Was hilft da noch? Klagen über Klagen bei den Sozialgerichten einreichen und somit den Politikern zeigen das man nicht alles mit uns machen kann?
In diesem Sinne!
Gruß pswolf