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Geltendmachung von bürokratischem Aufwand nach Unfall bei KFZ- Versicherung

Knieschaden 6

Neues Mitglied
Registriert seit
4 Okt. 2015
Beiträge
14
Hallo zusammen,

ich habe eine Frage bezüglich der so genannten "Vermehrten Bedürfnisse".

Als Folge meines Verkehrsunfalls fiel, wie vermutlich bei einem Großteil von euch, eine Vielzahl an administrativer Arbeit an (Briefwechsel mit Rechtsanwälten, Abrechnungen mit privater Krankenversicherung und Unfallkasse, etc.). Ich selber sah mich außer Stande dies zu erledigen, da ich durch dieses immer wieder an das für mich sehr belastende Unfallereignis zurückerinnert werde. Daher hat immer ein Familienangehöriger für mich dies gesamte Arbeit erledigt.

Inwiefern kann dieser Zeitaufwand - ähnlich wie der Haushaltsführungsschaden - bei der gegnerischen Versicherung geltend gemacht werden.


Viele Grüße und besten Dank im Voraus für euer Bemühen


Knieschaden 6
 
Hallo

Schau mal in der Forumsuche nach:
Assistenzschaden

Evtl. mit "erweiterter Suche"
mit dem o.g. Begriff und zusätzlich "Beiträgen von":
Isländer
(Isländer plus irgendwas? Wird ergänzt, sihest du dann.)

Ich hoffe, ich erinnere mich richtig und konnte dir helfen.
Stelle die Antwort für zukünftig Suchende gern ein, wenn du sie hast.

LG
 
Bücher usw.

Hallo @ all,

auch ich habe in dem Zusammenhang Fragen:
- was ist mit Fachliteratur (medizinisch, juristisch) um sich etwas Wissen anzueignen und sich auszukennen?
Oder z. B. Unfallopfer-Beitrag, VDK-Beitrag usw.?

Viele Grüße

Shammy
 
Hallo HWS-Schaden,

ich bedanke mich für deine schnelle und hilfreiche Antwort.


Viele Grüße


Knieschaden 6
 
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