Knieschaden 6
Neues Mitglied
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- 4 Okt. 2015
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- 14
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage bezüglich der so genannten "Vermehrten Bedürfnisse".
Als Folge meines Verkehrsunfalls fiel, wie vermutlich bei einem Großteil von euch, eine Vielzahl an administrativer Arbeit an (Briefwechsel mit Rechtsanwälten, Abrechnungen mit privater Krankenversicherung und Unfallkasse, etc.). Ich selber sah mich außer Stande dies zu erledigen, da ich durch dieses immer wieder an das für mich sehr belastende Unfallereignis zurückerinnert werde. Daher hat immer ein Familienangehöriger für mich dies gesamte Arbeit erledigt.
Inwiefern kann dieser Zeitaufwand - ähnlich wie der Haushaltsführungsschaden - bei der gegnerischen Versicherung geltend gemacht werden.
Viele Grüße und besten Dank im Voraus für euer Bemühen
Knieschaden 6
ich habe eine Frage bezüglich der so genannten "Vermehrten Bedürfnisse".
Als Folge meines Verkehrsunfalls fiel, wie vermutlich bei einem Großteil von euch, eine Vielzahl an administrativer Arbeit an (Briefwechsel mit Rechtsanwälten, Abrechnungen mit privater Krankenversicherung und Unfallkasse, etc.). Ich selber sah mich außer Stande dies zu erledigen, da ich durch dieses immer wieder an das für mich sehr belastende Unfallereignis zurückerinnert werde. Daher hat immer ein Familienangehöriger für mich dies gesamte Arbeit erledigt.
Inwiefern kann dieser Zeitaufwand - ähnlich wie der Haushaltsführungsschaden - bei der gegnerischen Versicherung geltend gemacht werden.
Viele Grüße und besten Dank im Voraus für euer Bemühen
Knieschaden 6