Liebe Forum-Mitglieder,
ich habe die Niederschrift der ersten mündlichen Verhandlung erhalten.
Enthält kaum sachlichen Inhalt, dafür wieder eine Niederträchtigkeit.
Dass ich vorzeitig die mündl. Verhandlung verlassen habe, hat man unter den Tisch fallen lassen. Warum auch immer.
Ich wurde ja bedrängt Anträge zu stellen und habe keine Hilfe vom Vorsitzenden erhalten und da ich ja vorzeitig die Verhandlung verlassen habe kam es nicht dazu. Es kaum auch nicht dazu, dass er sein Diktiertes noch einmal vorgelesen hatte und beidseitiges genehmigen war ja auch nicht der Fall.
Der Vorsitzende hat dann Anträge aus meinem Schriftsatz den ich bei der mündlichen Verhandlung hinterlasssen habe entnommen, aber nicht alle.
Die Beklagte hat überhaupt keine Anträge gestellt.
Da die erste mündliche Verhandlung den Carakter eines Gütetermins hatte ist meine Frage:
Muss die Beklagte hier ihre Anträge stellen?
Wenn dies ein Versäumnis ist? Oder ein Formfehler ? Was ist dann zu tun?
Liebe Grüße beiself
ich habe die Niederschrift der ersten mündlichen Verhandlung erhalten.
Enthält kaum sachlichen Inhalt, dafür wieder eine Niederträchtigkeit.
Dass ich vorzeitig die mündl. Verhandlung verlassen habe, hat man unter den Tisch fallen lassen. Warum auch immer.
Ich wurde ja bedrängt Anträge zu stellen und habe keine Hilfe vom Vorsitzenden erhalten und da ich ja vorzeitig die Verhandlung verlassen habe kam es nicht dazu. Es kaum auch nicht dazu, dass er sein Diktiertes noch einmal vorgelesen hatte und beidseitiges genehmigen war ja auch nicht der Fall.
Der Vorsitzende hat dann Anträge aus meinem Schriftsatz den ich bei der mündlichen Verhandlung hinterlasssen habe entnommen, aber nicht alle.
Die Beklagte hat überhaupt keine Anträge gestellt.
Da die erste mündliche Verhandlung den Carakter eines Gütetermins hatte ist meine Frage:
Muss die Beklagte hier ihre Anträge stellen?
Wenn dies ein Versäumnis ist? Oder ein Formfehler ? Was ist dann zu tun?
Liebe Grüße beiself