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gerichtlich angeordnete Gutachten im Arzthaftungsprozess - ablehnen?

Hallo Christiane,

ja das dachte ich auch immer! Ich habe wirklich zahlreiche Fehler und Lügen im Gutachten dar gelegt. Ich bin in zwei Instanzen gegen das
Gutachten gescheitert. Das Einzige was ich erreicht habe, war das das OLG
quasi einen Unterauftrag an das LG zurück gab in dem das LG beauftragt wurde in bestimmten Punkten in der Anhörung des Gutachters nochmal zu prüfen. Der Richter war wenig begeistert und die Verhandlung dauerte fast
8 Stunden. Wir konnten dank dem Auftrag des OLG einige Dinge klar stellen. Ich bin mir sicher, ohne das OLG hätten die mich nieder gebügelt.

Das neue Gutachten macht wahrscheinlich nicht der selbe Gutachter nur einer aus dem selben Stall.

Ich denke aber viele hier können ähnliches berichten. Die dürfen lügen das sich die Balken biegen in Gutachten und es passiert ihnen nichts.
Auch gefälschte Arztberichte sind nicht schlimm.
 
Hallo Espresso,

ich würde das Gericht anschreiben. Den Gutachter / die Klinik lehnst Du ab mit Verweis auf Paragraph 406 Abs. 1, Satz 1 Zivilprozessordnung (ZPO) und beziehst Dich dabei auf die Besorgnis der Befangenheit. Diese Besorgnis kannst Du umfänglich begründen.

Das Schreiben schickst Du nachweisbar an das Gericht.

Deinem Anwalt solltest Du eine klare Ansage machen.

Nur ein Vorschlag meinerseits. :)


LG Christiane
 
Hallo,

ich muss das Thema nun doch nochmal aufwerfen. Ich habe nun meinem
Anwalt all die Gründe die ihr mir so hilfreich im Forum benannt habt
angegeben um nicht in besagte Klinik zu Gutachten zu müssen sondern wo anders hin.

Ich hab die Entfernung, das weiter gereichte Gutachten, § 404 ZPO nachdem die Beteiligten bezüglich der Gutachter "angehört"werden können etc. etc.

Mein Anwalt sagte so wörtlich "damit werden Sie keinen Blumentopf gewinnen, es wird bei den Gutachtern bleiben". Er meinte "legen Sie sich nicht mit dem Richter an" und es wäre ungünstig die Hoheit des Gerichts "anzuzweifeln" und andere Gutachter zu verlangen.

Ich hab das erst mal so schlucken müssen. Werfe aber doch nochmal die Frage auf : Hat jemand Erfahrung damit, das ein gerichtlich bestimmter Gutachter (nicht Sozialgericht sondern Zivilprozess) erfolgreich abgelehnt wurde ?
 
Hallo Espresso,

ich habe auch alles versucht, um zu DEM GA nicht gehen zu müssen, mit Arztattest......

Die Entfernung war groß, Gesundheitzustand schlecht, unserer Anwalt hat mitgekämpft,

daß anderer gerichtl. GA in der nähe übernimmt , leider alles vergeblich ,Richter hat

gesagt - no way - bitter !

MVG Tanja33
 
Hallo Tanja,

das entspricht in etwa dem was mir der Anwalt gesagt hat.
Hab noch entdeckt das der Gutachter mit dem beklagtem Arzt publiziert, d.h. also doch näher bekannt ist. Normal müsste er das ja offen legen oder?
Wenn nicht hab ich einen Befangenheitsgrund.
Was mir nicht so viel helfen wird, weil die anderen drei Gutachten sollen ja auch noch gemacht werden und die sind quasi fremde Fachrichtungen.
Bin verzweifelt....
 
Hallo Espresso,

das die GA gemeinsam publizieren ist doch schon mal super. Also diese Info ebenfalls an Richter.

Hast Du schon unter den Leitlinien nachgeschaut, bei den Fachkreisen? Evtl. findest Du da noch mehr Futter.

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo Kasandra,

gute Idee, werde ich auch noch als Anhaltspunkt nehmen.
Vielen Dank
Espresso
 
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