Hallo Espresso,
Anwaltskosten = du wirst vertreten. Was sagt denn dein Vertreter = RA zu der Frage?
Ich habe hier im Forum einige Hinweise gelesen, die bei einem Vgl zu beachten sind, u.a. betrifft das die RA-Kosten, aber das, was zu beachten ist, geht über RA-Kostenfragen hinaus - materieller / immaterieller Schaden, Zukunft, ... Das ist vielschichtig.
Vor einem Vgl also umfassend informieren und dich nicht darauf verlassen, dass dein RA das tut, dir von sich aus alles erzählt. Ein Vergleich könnte für ihn vorteilhaft sein.
Wenn du einen Vgl schließt, dann bestimmst du selber mit, was da ausgehandelt wird, siehe Beitrag vor mir von #Rolandi.
Entweder handelst du aus, dass die Kosten nicht deine sind oder du kennst die Kosten und handelst die Summe entsprechend höher aus.
Ich bin (auch) Laie und würde u.a. dem RA in meiner Laiensprache schriftl. u. nachweisbar einreichen, was die Bedingungen für einen Vgl meinerseits sind. So kannst du u.U., wenn allles gar nicht so läuft wie geplant, den RA darauf festnageln / für falsch Ausgehandeltes evtl haftbar machen. (Nein, das will man nicht und wünscht sich niemand, aber du hast schon einiges hinter dir und weißt, wie der Hase läuft.)
Viel Erfolg!
Liebe Grüße HWS-Schaden