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gerichtlicher Vergleich

Espresso

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
26 Juni 2012
Beiträge
514
Übernimmt die Rechtschutz alle Kosten bei einem gerichtlichem Vergleich?

Auch die Anwaltskosten?

Das Gericht entscheidet über die Kosten.
 
hallo espresso,

zu deiner Sicherheit schreib deine Rechtschutz vorher an und frag dort nach.

Was mir bekannt ist, sind Mehrkosten für Regelungen über
unstrittige Punkte
bei einem Vergleichsabschluss
nicht erstattungsfähig.

Lg. Rolandi
 
Hallo Espresso,

bei meinem gerichtlichen Vergleich in 2015 musste die BG die Anwaltskosten komplett übernehmen.

Allerdings hast du ja eine Rechtschutz - Versicherung, dann wie Rolandi es geschrieben hatte vorgehen.

LG Wollel
 
Hallo espresso,

was mir noch zu meinem Beitrag eingefallen ist:

du könntest auch neben dem Abschluss zum Vergleich zur Hauptsache auch den Vergleich zu den Rechtsanwalts- und Gerichtskosten dort
mitaufnehmen lassen,
also wie z. B:
dass die Gegenseite alle Rechtsanwalts- und Gerichtsgebühren der Klägerseite uneingeschränkt bei einem Vergleichsabschluss tragen muss.

Lg. Rolandi
 
Hallo Espresso,

Anwaltskosten = du wirst vertreten. Was sagt denn dein Vertreter = RA zu der Frage?

Ich habe hier im Forum einige Hinweise gelesen, die bei einem Vgl zu beachten sind, u.a. betrifft das die RA-Kosten, aber das, was zu beachten ist, geht über RA-Kostenfragen hinaus - materieller / immaterieller Schaden, Zukunft, ... Das ist vielschichtig.
Vor einem Vgl also umfassend informieren und dich nicht darauf verlassen, dass dein RA das tut, dir von sich aus alles erzählt. Ein Vergleich könnte für ihn vorteilhaft sein.

Wenn du einen Vgl schließt, dann bestimmst du selber mit, was da ausgehandelt wird, siehe Beitrag vor mir von #Rolandi.
Entweder handelst du aus, dass die Kosten nicht deine sind oder du kennst die Kosten und handelst die Summe entsprechend höher aus.

Ich bin (auch) Laie und würde u.a. dem RA in meiner Laiensprache schriftl. u. nachweisbar einreichen, was die Bedingungen für einen Vgl meinerseits sind. So kannst du u.U., wenn allles gar nicht so läuft wie geplant, den RA darauf festnageln / für falsch Ausgehandeltes evtl haftbar machen. (Nein, das will man nicht und wünscht sich niemand, aber du hast schon einiges hinter dir und weißt, wie der Hase läuft.)

Viel Erfolg!
Liebe Grüße HWS-Schaden
 
Danke euch für eure Antworten.
Mein Anwalt ist wieder mal in einen seiner gefühlten 20 Wochen Urlaub im Jahr.
Der Vergleich scheint, wenn über das Gericht zu gehen und im Schlusssatz steht " über die Kosten entscheidet das Gericht " .
Bin nun verunsichert. Habe keine Erfahrung damit. Ein Vergleich kommt natürlich nur in frage wenn mir danach nicht die Rechtsschutz oder der Anwalt die Kosten zwickt . Is eh alles recht dürftig kalkuliert.
Diese Anwälte sind echt unmöglich! Ist mir schon so oft passiert das die vorm Urlaub noch ein schreiben raus lassen und ich hab dann 3 Wochen Denkaufgabe und kann nicht schlafen weil ich nix damit anfangen kann .
 
hallo expresso,

bist du dir wirklich sicher, dass das Gericht die Konditionen des Vergleichs in deinem Fall bestimmt bzw. mitbestimmt?

Ich persönlich kann mir das nicht vorstellen.

Evtl. kommt der Schlussatz von der Gegenseite, die das Gericht lediglich vorträgt. Dagegen müsste dein Anwalt womöglich Veto einreichen usw..

Willst du selbst ein Vergleich oder nicht?


Lg. Rolandi
 
Hallo zusammen,

bei einem Vergleich habe ich bisher darauf geachtet,
daß ich diesen nur annehme, wenn der/ die Beklagte die Anwaltskosten übernimmt.
welches dann auch so war.
Habe es aber auch schon so erlebt,
daß mir der BG-Richter die Anwaltskosten aufhalsen wollte.

Meine Rechtsschutzversicherung muss bei einem Vergleich keine Anwaltskosten übernehmen,
also Vorsicht.

Gruß
nightwalker
 
Auch bei einem gerichtlichem Vergleich ?

Die Angestellte im Anwaltsbüro sagte, sie meint das würde von der RS übernommen. Rechtsanwalt ist leider im Urlaub.

Zum Thema Vergleich ja oder nein. Ich weis das ich mit einem Vergleich
billigst abgefunden werde. Allerdings was hilft es mir, wenn ich weitere 10 Jahre Verfahren vor mir habe, und die mich mit Ihren Gutachten buchstäblich "zu Tode" beschlechtachten. Lieber nehm ich dann das Wenige und mach mich nicht komplett kaputt. Mir stünden 5 weitere Gutachten bevor. Ich weis, das die dort wo die Gutachten erstellt werden, mir nichts gutes wollen auch wenn es Gutachten heißt. Wenn ich dran denke das so ein Gutachten zwischen 40 - 100 Seiten hat und ich diese x 5 dann als Laie versuchen muss richtig zu stellen weil die lauter Käse schreiben und die Wahrheit verdrehen dann wird mir übel. Das pack ich nicht nochmal ohne weiteres.

Das ganze war von Gericht geschickt so gesteuert. Ich hofft auf ein Urteil. Dies erging leider nicht es wurde von Gericht ein Vergleich vorgeschlagen. In dieser
Sache ist politisch kein Urteil gewünscht ! Der Vergleich war übel, jetzt wurde nach verhandelt und er wäre nun schlecht aber noch schlechter wär es ich geh dabei zu Grunde.

Wie gesagt ich hab da schon meine Grenze und die wenn unterschritten würde z.b. indem ich die Anwaltkosten tragen müsste, dann hilft es nix dann geht es weiter.
 
Hallo Espresso,

ich kann deinen Weg verstehen, die Steine ...

Bist du schon dem Tipp nachgegangen, bei deiner RSV nachzufragen, ob sie bei einem gerichtlichen Vergleich die Kosten übernehmen?
Ich würde mich an die wenden, denn letztlich ist es deren Auskunft, die zählt (bzw bräuchtest du sie vom RA schriftlich).

Kraft gewünscht und liebe Grüße HWS-Schaden
 
Hallo HWS Schaden und allen anderen - Danke !

Ok ich werde die Rechtschutz anrufen, gute Idee.
 
hallo espresso,

anrufen kannst du ja, bedenke bitte, dass du es schriftlich erhälst.

Meiner Ansicht nach:
Dein Anwalt sollte in Übereinstimmung mit Dir die Kondiionen für den Vergleich aushandeln und hierzu eben auch über die Anwaltskosten.

Lg. Rolandi
 
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