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hallo, ariel

jetzt kann ich mir diese folgen komplett ausdrucken und genüsslich lesen.

mein kompliment.
viel arbeit, die du dir da gemacht hast.

wie ich schon per pn geschrieben hatte( wollte deine serie nicht unterbrechen) möchte ich dieses verwenden.

es wäre z.b. ein köstliches/nützliches geschenk für meinen anwalt/richter.

unterliegt es einem urheberschutz?

nochmals vielen dank für deine serie.

mfg
pussi
 
Guten Morgen Ariel,

auch ich habe mir das "Buch" ausgedruckt und werde es diese Woche mit ins Krankenhaus nehmen und dort in aller Ruhe noch einmal lesen.

Noch einmal Dankeschön für die Arbeit die Du Dir gemacht hast....man merkt es hat Dir Spaß gemacht;).

Lieben Gruß
Kai-Uwe
 
Hallo pussi, Kai-Uwa und alle,

der Urheberschutz liegt strikt beim "unfallofer.de/ariel", speziell der gedankliche Inhalt bezüglich der Aufklärung über die Falschbenutzung des Begriffs "HWS" in der Diskussion um die "HWS-Distorsion und überhaupt "HWS-Trauma", mit den daraus folgend falsch konstruierten Diagnosen, Behandlungen und Gutachtenergebnissen, Gerichtsurteilen...

Also jeder kann es weiterreichen und zitieren, die Erkenntnis daraus vor Gericht benutzen, bei Gutachtenbeurteilungen einsetzten, Auftraggeber von Gutachten aufklären, Anwälten die Arbeit erleichtern, usw.
Nur nicht die neuen Gedanken, die dieser Artikel "Gespräch mit einem Richter..." bekannt gibt und erklärt für eigene Literatur benützen, das gehört dem Urheberschutz, das müsste immer zitiert werden mit unseren Initialien: "unfallopfer.de/Ariel"

Es enthält alle wichtigen Kriterien, um für Verunfallte mit angeblich nicht nachweisbaren "HWS"-Trauma-Verletzungen einen Prozess gegen die konstanten Prozessparteien für sich positiv auszuführen.

Natürlich nur, wenn man nicht das Pech hat, wie ich, nichtsahnend eine Kröte von Anwalt zu beauftragen, der nicht zurückscheut, sich von beiden Seiten belöhnen zulassen...

Auch eine Klage gegen einen Falschgutachter ist mit diesen Erklärungen positiv für den Geschädigten zu führen, mit dem richtigen/korrekten Anwalt.


Es werden demnächst noch weitere Ausführungen kommen, die ergänzend zu den Inhalten dieses 'Gesprächs mit einem Richter...' stehen.
Es geht dabei um Personen, bzw. deren Theorien, die im Gespräch genannt werden, und maßgeblich an den Verfälschungen medizinischer Vorstellung über "HWS-Trauma" verantwortlich sind.

:)Vielen Dank für alle positiven Rückmeldungen, in den PN's, emails und Bewertungspoints.:)

Gruß Ariel
 
Zuletzt bearbeitet:
Sehr geehrter Herr Richter,

mit größtem Interesse habe ich das Gespräch zwischen Ihnen und einem Unfallopfer verfolgt. Was mich jedoch irritiert: sie haben regelmäßig apodiktisch (Anmerkung: eine apodiktische Aussage ist eine Aussage, deren Gegenteil unmöglich wahr sein kann, da der Beweisgrund eine allgemein anerkannte unumstößliche Wahrheit ist) versucht Grundsätze darzulegen, die in sich sicherlich richtig sein mögen. Dennoch konnte ich nicht erkennen, dass - um auf den Ausgangsfall von Hase und Igel zurückzukommen - die von Ihnen dargestellten Grundsätze ausreichend sind, um zu einer Einheit von tatsächlicher Wahrheit und sogenannter "prozessualen Wahrheit" zu gelangen.

Juristen sagen:
"Die Wahrheit einer Behauptung/Tatsache ist zu ermitteln"

Die Ermittlungsmöglichkeiten eines Gerichts in Form von Sachverständigenbeweis, in Augenscheinnahme, Parteivernehmung, Urkundsbeweis oder Zeugenbeweis sind Ihnen sicherlich besser bekannt als mir. Aber dennoch: Sachverständige gibt es auf vielen Fachgebieten. Juristen sagen selber:

"Ich bin Richter, übe damit die Profession des Rechts aus, medizinische Fragestellung fallen daher nicht in mein Fachgebiet, weshalb ich auf
Gehilfen in Form von Sachverständigen angewiesen bin." "98% aller Rechtsangelegenheiten sind Tatsachenprobleme, keine Rechtsfindungs-
probleme. Der Richter hat das Recht der freien Beweiswürdigung. Die somit geschaffene Prozessuale Wahrheit ist Grundlage der
Rechtsanwendung.
"
[Quelle: FH Trier, Prof. Dr. Hans-Jürgen Görg, Vorlesungsskript "P R I V A T R E C H T - Computer- und Onlinerecht von Christian Bettinger, WS 2007/08, http://www0.fh-trier.de/~bettingc/data/grundlagen/Privatrecht.pdf ]

Wie können Sie denn eigentlich beurteilen, ob z.B. bei einer HWS-Distorsionsverletzung mit Kopfgelenksbeteiligung eher
- der Unfallchirurg oder
- der Orthopäde oder
- der Chirurg oder
- der Rehabilitationsmediziner oder
- der Algesiologe oder
- der Neurologe oder
- der Zahnarzt oder
- der Neuropsychologe oder
- der HNO-Arzt oder
- der Radiologe oder
- der Psychosomatiker oder
- der Psychotraumatologe oder
- der Psychiater

der geeignete Gehilfe des Gerichts ist? Kann nicht allein durch subtile unvollständige oder mangels besserem Wissen falsche Auswahl der
beauftragten Gehilfen die tatsächliche Wahrheit zu einer gerichtseigenen Wahrheit, nämlich der prozessualen Wahrheit verzerrt werden? Können Sie in allen Verfahren eine Identität zwischen tatsächlicher und prozessualer Wahrheit beweisen? Ich spreche jetzt noch nicht einmal die bereits aufgezeigten "Marketingmaßnahmen" und Einflussmöglichkeiten der konstanten Prozesspartei auf die "herrschende Meinung" an.

Ich möchte aber auf eine wichtige Aussage von Ihnen zurückkommen:
"Ich bin Richter, übe damit die Profession des Rechts aus"

Herr Richter, ich stelle mir momentan schon die etymologische Frage (Anmerkung: Etymologie ist die Lehre der Herkunft und Geschichte von Wörtern): hat "richten" etwas mit Recht und Wahrheit zu tun gerade wenn durch das "Rechtssystem an sich" Abweichungen zwischen der tatsächlichen und prozessualen Wahrheit zugelassen werden und die Beweiswürdigung eine bekanntermaßen äußerst individuelle Angelegenheit ist? Aber hierzu später mehr. Sie könn(t)en also, wenn Sie woll(t)en, aber Sie müssen nicht....

Sie wenden jetzt ein:
"Der weitere Rechtsweg steht jedem Bürger zur Verfügung. Und spätestens ein Urteil des BGH ist zumindest für die OLG´s richtungsweisend"

Herr Richter, jetzt gucke ich Ihnen mal ganz tief in die Augen und frage sie, ob Ihnen die Prozessdauer bis zum BGH bekannt ist (habe bei Personenschäden von 10 Jahren und mehr gehört, aber da können Sie mich sicherlich korrigieren), und wieviele NICHT-konstante Prozessparteien diesen Weg - sei es aus körperlichen, psychischen oder finanziellen Gründen - beschreiten können, dürfte wohl eine absolute Minderheit sein.

Bitte bedenken Sie: die NICHT-konstante Prozesspartei hat einen körperlichen und/oder psychischen Schaden erlitten, der sie aus ihrem gesamten sozialen Umfeld inkl. regelmäßigem Erwerbsleben reißt, ergo resultieren daraus mindestens die o.g. Einbußen. Die konstante Prozesspartei dagegen bildet spätestens bei Klageeinreichung eine bilanzielle Rückstellung des eingereichten Schadens, wobei sie diesbezüglich sogar mit Steuerfreiheit belohnt wird, zinsgünstige Anlage der Rückstellung dabei nicht zu vergessen! Ihnen ist doch sicherlich bekannt, dass zumindest KFZ-Haftpflichtversicherer ohne diese Rückstellungen tief in der Verlustzone säßen, oder?

Oder kurz formuliert: die konstante Prozesspartei profitiert - bereits auf finanzieller Ebene - von langen Prozessdauern, wohingegen die
NICHT-konstante Prozesspartei durch lange Verfahrensdauern entweder in den finanziellen und/oder körperlich-psychischen Ruin getrieben wird.

Hat das Alles mit Recht und Gerechtigkeit zu tun?

Herr Richter, ich möchte daher auf die von mir vorhin angesprochenen etymologischen Aspekte zurückkommen.
Sie sagen, dass ein Richter die Profession des Rechts ausübt, also einfach ausgedrückt "Recht spricht". Aber ist diese Aussage eigentlich
eindeutig und etymologisch richtig, auch wenn sie allgemein akzeptiert sein mag?

Hängt das Wort "Richter" nicht auch sehr eng mit dem Verb "richten" zusammen? "Richten" gehört ja sicherlich zu Ihrem "daily business" , oder
würden Sie dem widersprechen?

Suche ich nun in Herkunftswörterbüchern, finde ich diverse Erläuterungen zu diesem Wort "richten" inklusive einer Vielzahl von Präpositionen.
Es finden sich z.B. Wortformen wie
- richten, im Sinne von "gerade biegen"
- er-richten im Sinne von "aufbauen"
- ver-richten im Sinne von "ausführen, erledigen", aber warum wird dann "verrichten" nicht dann auch in dem Sinne verwandt, dass etwas nicht "nicht gerade gebogen" werden konnte, bzw. nach der Ver-richtung schiefer war als zuvor bzw. auf dem Gebiet des Rechts ein falsches Urteil gesprochen wurde?
- an-richten, sowohl im Sinne "etwas aufbereiten", als auch im Sinne von "etwas (negatives) anstellen", z.B. ein Unglück anrichten
- ent-richten im Sinne von Bezahlung
- ab-richten im Sinne von Erziehung/Formung von Verhaltensweisen eines Hundes, Ausübung einer Gehorsamkeitserziehung
- zu-richten im Sinne von "Aufbearbeitung", genauso aber der "Schadenszufügung"

Was ist jetzt "richt-ig"? Wird durch einen Richter
- Recht gesprochen, also biegt er etwas gerade, was vielleicht auch krumm ist,
- etwas er-richtet, nämlich eine prozessuale Wahrheit, die etwas mit der tatsächlichen Wahrheit zu tun haben kann, aber nicht muß
- ver-richtet er etwas (erledigt etwas oder spricht einen falschen Richterspruch),
- richtet er etwas an, (sei es die Aufbereitung der tatsächlichen Wahrheit oder Schaffung einer sogenannten prozessualen Wahrheit)
- wird die konstante Prozesspartei zur Ent-richtung verdonnert,
- ab-ge-richtet, also eine der Prozessparteien zum Gehorsam gezwungen oder funktioniert das Prinzip der Abrichtung anders herum: die konstante Prozesspartei richtet den Richter ab, in dem sie ihm ihren Willen aufzwingt und/oder
- wird die NICHT-konstanten Prozesspartei im wahrsten Sinne des Wortes zu-ge-richtet?

Herr Richter, ich freue mich auf Ihre Antworten!


P.S. besten Dank an Ariel für die Inspiration ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
hallo, ariel, hallo, joker

ich denke, dass es noch viele gespräche mit dem richter geben wird.
es ist eigentlich zu schade, dazwischen zu schreiben.

einfach gut

vielleicht antwortet tatsächlich mal ein richter.

mfg
pussi
 
Hallo Joker,

"Jetzt bist du aber mit dem Richter schwer ins Gericht gegangen",
so sagt man doch, wenn man jemandem eine Mahn-/Strafpredigt hält?

Durch Deinen Hinweis von Recht kontra Prozessrecht ist mir erstmals aufgegangen, wie Recht und Gerecht überhaupt zusammenhängen.

Nämlich garnicht!

Mir wird immer klarer, als juristischer Laie, dass mein Empfinden von Gerechtigkeit lediglich ein angeborenes Grundbedürfnis ist, das mich als Mensch leitet, mich zu schützen und gleichzeitig meine Artgenossen zu schützen, vor Schaden vor unbekannten Gefahren bzw. Ungerechtigkeiten.

Das hat aber rein garnichts mit dem zu tun, was wir als künstlich geschaffenen Regeln = Gesetzte erschaffen haben, damit ein Schwächerer, der sich nicht selbst schützen kann, vor willkürlich drohendem Schaden zu schützen.
Als eine Art Ersatz des natürlichen Schutzes, weil man sich gegenüber einem Stärkeren nicht erfolgreich schützen, verteidigen kann.
Selbstjustiz entspricht nicht mehr unserem Bildungsstand.
Fragt sich nur, inwiefern gewisse uneinsehbare Manipulationen im Prozessrecht nicht den Tatbestand der Selbstjustiz erfüllen.
Aber, was man nicht einsehen kann, ist ja auch nicht geschehen! Sagt nicht so das Beweisrecht?
Indizien, sprechen die dafür?

Ist eine Manipulation des Prozesses, auch über den Umweg der Richter-Abrichtung, nicht eine Selbstjustiz?
Und bei Erfolg, ist die Konsequenz daraus nicht eine Hinrichtung der anderen Seite durch die Selbstjustiz der manipulierenden Partei?

Auch in diesem künstlichen Ersatz, den Gesetzen, ist die Abstufung von stark und schwach, von arm und reich, mächtig und ohnmächtig, gutgläubig und klever u.a. nicht aufgehoben.

Im Gegenteil, während ein natürliches Gerechtigkeitsempfinden kaum irrt, kann ein künstlich geregeltes Recht durch Lücken für den einen vorteilhafter werden und somit für den anderen entsprechend nachteiliger.

Könnte man meinen!

Jedoch, sogar im Vorteil und Nachteil der rechtsuchenden Seiten ist der Unterschied nicht gleich. Das heißt, so wie der einen Seite der Vorteil gereicht, widerfährt das anderen Seite nicht im gleichen Maß der Nachteil.
Bei künstlich erschaffenen Wegen, eine Art Gerechtigkeit möglich zu machen, wurden auch gleichzeitig die Voraussetzungen geschaffen, schon auf dem Weg zur Findung des Rechts, uneinsehbare Nischen zu nutzen, manipulierbare Prozessabläufe vor den Augen der anderen Seite verborgen zu halten.

So potenziert sich der Schaden für die Seite, die den Schaden beklagt, und darüber hinaus.

"Ich bin Richter, übe damit die Profession des Rechts aus"

Übt er aus! Kann er sich da ganz sicher sein, dass er das auch selbst so will, sein Gewissen auch will, was er ausübt, in seiner Profession?

Darf er überhaupt sein natürliches Gerechtigkeitsempfinden mit in seine Professionsausübung mit einbringen?
Der Richter vom Justizministerium verneint...

Gruß Ariel
 
Zuletzt bearbeitet:
meine Hochachtung zu dem Gespräch

Hallo allerseits :)

und auch ich habe mal wieder was gefunden:

http://www.gewaltenteilung.de/einf_druck.htm#4

fliedertigerische Grüße :p:p:p



Auszug aus folgendem Link:

http://www.rivsgbnrw.de/drbqualitaet/qualitaet_23112007.pdf

Qualität richterlicher Arbeit bedeutet also, in jedem Einzelfall den Fall nach bestem
Wissen und Gewissen einer dem Gesetz entsprechenden Lösung zuzuführen.
Bestes Wissen setzt voraus: gründliches Aktenstudium, Auseinandersetzung
mit den Argumenten der Beteiligten, Kenntnis und Auseinandersetzung mit der
einschlägigen Rechtsprechung und Literatur, Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen
und - nicht zuletzt - dem Sachverhalt angemessene Ermittlungen. Nur
der Richter selbst weiß, ob und wann er diesen Kriterien genügt. Man kann nämlich
z.B. nicht verbindlich sagen, ob es besser ist, erst viele Befundberichte und
dann nur ein Gutachten einzuholen, als weniger oder gar keine Befundberichte
und dafür mehrere Gutachten. Ob es besser ist, länger auf die Beteiligten einzureden,
um doch noch eine gütliche Verfahrensbeendigung herbeizuführen, ob
man einen stringenteren Verhandlungsstil pflegen oder an langer Leine führen
sollte. Es ist wichtig, erst einmal eigene Erfahrungen zu sammeln, das spricht für
eher breiteres Ermitteln. Aber wenn Sie längere Zeit eine medizinische Kammer
haben, werden Sie mit der Zeit in medizinischen Fragen sicherer und vielleicht
weniger breit ermitteln. Irgendwie findet man jedenfalls mit der Zeit den eigenen
Ermittlungs- und Verhandlungsstil, der zur eigenen Persönlichkeit und Überzeugung
passt. Aber das ist genau der Punkt: Erst wenn Sie sicher sind und es nach
bestem Wissen und Gewissen auch sein können, dass der konkrete Fall zu Ihrer
richterlichen Überzeugung ausermittelt ist, können Sie auf weitere Ermittlungen
verzichten. Machen Sie es nicht wie jene Kollegin, die dem neurologischpsychiatrischen
Gutachter aus Kostengründen vorgab, keine neurologischen Untersuchungen
vorzunehmen, wenn "nur" eine psychiatrische Krankheit vorliegt.
Denn ob das tatsächlich der Fall ist, kann von uns medizinischen Laien niemand​
vorher wissen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ihr redet hier von den Profi-Richtern als eine Art "Übergutmensch", fast allwissend, abwägend und allumfassend amtsermittelnd. Gibt es den? Hat mein Richter Knatsch mit seiner Familie, sehe ich dem missratenen Sohn ähnlich oder Ähnliches? Richter sind auch nur Menschen und wenn so ein renitentes Menschlein daherkommt, na dem zeigen wir, wo der Hammer hängt! Wenn er gut ist, wird er Fehler und Berufungsgründe vermeiden, wenn er schlecht ist, die Berufungsinstanz wird es klären.
Jetzt richtet ja so ein Richter nicht solo, er hat Beisitzer, einen Arbeitgeber und einen Arbeitnehmer. Aber, man mag mir widersprechen, hat einer von uns schon mal einen Schöffen (Beisitzer) erlebt, der Fragen gestellt hat? Ist schon mal ein Urteil am Veto eines Schöffen gescheitert oder kennt jemand ein Urteil mit einem 2:1 Verhältnis? Jetzt mag ich es juristisch nicht ganz richtig geschildert haben, aber alle 3 die da sitzen sind gleichberechtigt.
Die Schöffen sollen das "pralle" Leben in den Gerichtssaal bringen. Doch wer sitzt da, einer im Rollstuhl, einer wie z.B. Ariel als Arbeitgeber oder irgendein irgendwie Betroffener?
Ich habe bisher keinen bemerkt, es sind alles sehr disdinguierte Damen und Herren, denen das Geschehen am A...h vorbeigeht. Sie erwarten eine terminlich geordneten Ablauf und werden den Teufel tun, etwas dagegen oder für den Kläger zu unternehmen. Evtl. sind sie auch vergattert worden unangenehme Fragen zu stellen.
Nun gibt es den Amtsermittlungsgrundsatz und als Schöffen, gleichberechtige "Richter" könnten sie auch Beweisanträge stellen.
Hat das schon mal jemand erlebt?
Ich frage mich, könnten wir jemanden als Schöffen vorschlagen? Ich kenn mich da nicht aus, aber es wäre eine Möglichkeit, gegen die desinteressierte Öffentlichkeit und das "Routinesystem" anzugehen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Richter hat das Recht der freien Beweiswürdigung. Die somit geschaffene Prozessuale Wahrheit ist Grundlage der
Rechtsanwendung."

"Die somit geschaffene ....."

Hier kann man nachlesen, wie es fast genauso in meiner mündlichen Verhandlung ablief, .....:

http://www.nettime.org/Lists-Archives/nettime-bold-0003/msg00100.html

eine Verfassungsbeschwerde wegen rechtliches Gehör und anderer Rechte, zu lesen ab Seite 2!

Auch in meinem Verfahren stand an der Tür: "ÖFFENTLICHE SITZUNG" und vor Eröffnung der Sitzung verwies der Vorsitzende alle Anwesenden Zuhörer aus dem Saal mit der Begründung : "man wolle hier unter sich sein"

"Die somit geschaffene ....... ist Grundlage der Rechtsanwendung."

So schaffen sich voreingenommene Richter in Gerichtssälen die Grundlage und Freiraum für Rechtsanwendungswillkür!

Qualität richterlicher Arbeit bedeutet also, in jedem Einzelfall den Fall nach bestem
Wissen und Gewissen einer dem Gesetz entsprechenden Lösung zuzuführen.
Bestes Wissen setzt voraus: gründliches Aktenstudium, Auseinandersetzung
mit den Argumenten der Beteiligten, Kenntnis und Auseinandersetzung mit der
einschlägigen Rechtsprechung und Literatur, Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen
und - nicht zuletzt - dem Sachverhalt angemessene Ermittlungen. Nur
der Richter selbst weiß, ob und wann er diesen Kriterien genügt.

"Qualität richterlicher Arbeit bedeutet also, in jedem Einzelfall den Fall nach bestem
Wissen und Gewissen einer dem Gesetz entsprechenden Lösung zuzuführen.........
...
Nur
der Richter selbst weiß, ob und wann er diesen Kriterien genügt. "

Das ist das, was ich nicht nur bezweifle, sondern abstreite:
Eine Person, die permanent einseitiger Wissensbestückung ausgeliefert ist, das heißt, sich selbst dieser permanent einseitigen Wissensbestückung freiwillig aussetzt (Gewissensentscheidung!, weil kein Richter kann Zwangsweise zum Besuch der Fortbildungsveranstaltungen der Genre und BG-Organisatoren =Versicherungsmediziner verdammt werden), kann ab mit diesem angeeigneten einseitigen Wissen auch nur noch dementsprechende Entscheidungen treffen, für sich selbst und in seiner Berufsprofession.

Jede persönliche Meinungsbildung ist abhängig von der Wissensaufnahme.
Ab einem bestimmten Zeitpunkt trifft auch diese erfolge Meinungsbildung auch die Selektion der Wissensaufnahme.

Die Entscheidung eines Menschen unterliegt nun mal dem, was er im Hirn aufgenommen, und zur Speicherung selektiert hat. Die Selektion, was Gespeichert werden soll wird ab einem bestimmten Level von dem bereits abgespeicherten Wissen bestimmt.

Das ist bei jedem Menschen so.

Erfahrungen und Wissensaufnahme, Selektion der Speicherung, das bestimmt die Meinung.

Das kann natürlich zunächst im Zwiespalt zum Gewissen sein, das Gewissensbildung auf selbem Weg erfolgt, nur in der Kindheit beginnt, von Eltern, Erziehungsberechtigten und Schule bestimmt.

Zu diesem Zeitpunkt der Gewissenbildung werden schon die Weichen gestellt, ob sich später, in der beruflichen Profession, die Selbstbestimmung beeinflussen lässt durch Fremdbestimmung, und man, wie in unseren hier aufgeworfenen Klagen, eine voreingenommene Marionette seine "Profession des Rechts" ausübt.

Profi-Richtern als eine Art "Übergutmensch", fast allwissend, abwägend und allumfassend amtsermittelnd. Gibt es den?

Die Schöffen sollen das "pralle" Leben in den Gerichtssaal bringen.

Nun gibt es den Amtsermittlungsgrundsatz und als Schöffen, gleichberechtigte "Richter" könnten sie auch Beweisanträge stellen.
Hat das schon mal jemand erlebt?

Als unerfahrener Kläger (Hase), sehe ich schon zu erst respektvoll auf die Richterrobe, und lasse mich davon einschüchtern. Das Kleidungsstück Richterrobe, macht aus dem Menschen im gewissen Sinn eine Art "Übermensch". So wie der Richter ungafähr sagt: "Der Dritte, der entscheidet, welche der 2 gleichberechtigten Seiten...", also hebt er sich ab von den beiden gleichberechtigeten Seiten, Kläger und Beklagte, ab und vertritt die vermeintliche "Gerechtigkeit".
So sieht das Häslein das, das zum ersten Mal vor Gericht steht. Als Anfänger weiß ich ja nicht, dass ich die "Hasenrolle" habe und dem "Igel" gegenüberstehe und ein Mitspieler in einem "Regel-Schauspiel" sein soll.
Ich erwarte im Gerichtssaal ja keine Wettkampfarena, sondern nur eine Situation, mein erlittenes Unrecht vortragen zu dürfen und dass dem richtig zugehört wird.

Dabei muss der Richter kein "Übermensch" sein, nur ein Mensch, der den hohen Ansprüchen seines Amtes gewachsen ist. So wie ein Arzt, ein Lehrer, ein Polizist, eine Krankenschwester, ein Schiedsrichter und alle anderen Verantwortlichen in ihren Berufen auch.
Einfach nur seine Pflicht erfüllen!

Unter Pflicht erfüllen verstehe ich, die Aufgaben des Berufes verstanden zu haben und zu prüfen, ob ich diese so erfüllen will und kann um den Anforderungen mit höchstem Bemühen gerecht zu werden.
Dann hat man das Amt verdient und die damit zusammenhängenden Vorteile. Erfüllt man nicht diese Voraussetzungen, so nimmt man einer besser qualifizierten Person und auch der Allgemeinheit die Chance, diese Position (in unserem speziellen Beispiel - Amtssessel) von einem höher qualifizierten Richter besetzt zu haben.

Einmal in das Richteramt eingesetzt, hängen Können und Wollen der Pflichterfüllung von den persönlichen Bedürfnissen der Person ab. Und die wiederum sind zum größten Teil vom Gewissen bestimmt. So schließt sich der Kreis.
Die Person "besetzt" das Amt und das Amt "besetzt" die Person.

Schöffe sein, ist ein Ehrenamt! Diejenigen, die sich dazu verpflichten, sehen in erster Linie die Ehre und weniger die Pflicht, die auch damit verbunden ist. Sonst gäbe es wohl nicht die berechtigten Fragen von Paro!
Ein Schöffe, der sich nur in der Ehre sonnt, aber zu offensichtlich vorgeführtem Unrecht schweigt, ist für mich, ein unehrenhafter Schöffe.

Ich bin erstaunt darüber, dass Schöffen sogar aktive Rechtsausübung haben sollen.
> Ich bin halt nur ein Hase! <
 
Welcher Richter von welchem Gericht war das?

Welcher Richter von welchem Gericht war das? Du kannst mir gerne eine private Nachricht senden.

Der Richter kennt ganz offenbar den Beschluss des BVerfG vom 23. Oktober 2006, Az.: 1 BvR 2027/02, nicht und verkennt daher seine Rolle im Prozess. Es spielt doch eine Rolle, wer sich als Partei gegenüber steht. Das Gericht muss steht darauf achten, dass die Grundrechtspositionen beider Parteien gewahrt bleiben.
 
Wo ist der Richter zu finden?

Der Richter, mit dem ich das Gespräch geführt habe, stellt sich am Schluss des Gesprächs vor, schade, dass du bis dahin nicht durchgelesen hast.
Wenn du dir die Mühe machst, und alle in roter Schrift dargestellten wörtlichen Reden, nach - Sie sagen:"......." zusammenfügst, dann hast du den geamten Vortrag des Richters im Bundesministeriums am Stück, der als Gesprächsgrundlage diente.

Du findest diesen Vortrag "Fragen der richterlichen Entscheidungsfindung bei der Anerkennung von Traumafolgen an der HWS", von A. Boesen, Richter im Bundesministerium der Justiz in Bonn, aber auch original in: "Die Sonderstellung des Kopfgelenkbereichs", Grundlagen, Klinik, Begutachtung. Hrsg. Dr. H.-D. Wolff, Lehrstuhlinhaber für Manuelle Medizin der Universität Homburg/Saar,
Seiten 189-192; Springer Verlag

Im Gespräch mit dem Richter werden Erfahrungen aufgezeigt, von Richterseite und Geschädigten Seite. Dabei erfährt der Geschädigte einiges über seine hoffnungslose Situation, und der Richter wird über falsche Glaubensinhalte aufgeklärt, die er als "herrschende Meinung" zum Fundament seiner Urteilsfindung auf seiner "Augenbinde" trägt.
Gerade die Erfahrungen beweisen, dass das, was so in allerhöchsten Urteilen ausgeführt wird, an der Gerichtssaalpraxis vorbeigeht.
In der Realität ist es so, wie Joker "bei dem Richter nachfragt, zur Rede stellt":
Sie wenden jetzt ein:
"Der weitere Rechtsweg steht jedem Bürger zur Verfügung. Und spätestens ein Urteil des BGH ist zumindest für die OLG´s richtungsweisend"

Herr Richter, jetzt gucke ich Ihnen mal ganz tief in die Augen und frage sie, ob Ihnen die Prozessdauer bis zum BGH bekannt ist (habe bei Personenschäden von 10 Jahren und mehr gehört, aber da können Sie mich sicherlich korrigieren), und wieviele NICHT-konstante Prozessparteien diesen Weg - sei es aus körperlichen, psychischen oder finanziellen Gründen - beschreiten können, dürfte wohl eine absolute Minderheit sein.

Was nützt ein BGH-Spruch, wenn die unteren, für die Geschädigten aussschlaggebenden, Amtssessel besetzt sind, mit voreingenommenen und qualifiziert mit einseitiger Meinungsbildung aus dem Gedankengut der konstanten Prozesspartei.

Ein Paradebeispiel ist der Fall eines türkischen Vaters, der mit 5 positiven Verfassungsbeschwerden nicht gegen die verbissene Willkürherrschaft seines OLGs durchkommt.

Deine Bemerkung: " Das Gericht muss stets darauf achten, dass die Grundrechtspositionen beider Pateien gewahrt bleibt." liest sich für mich wie: Ein Vater kann doch nicht seine Tochter in einem Kellerverlies 24 Jahre einsperren und 7 Kinder mit ihr zeugen.
oder:
Zumindest muss doch seine Frau darauf achten, dass ihrer Tochter sowas nicht passiert!
 
Zuletzt bearbeitet:
hallo, ariel
hallo, paro

habe gerade aus
jurablog gefunden:

"Einer der Gründe, warum ich nie Richter werden wollte, ist, dass man sich als solcher das Arbeitsgebiet nicht aussuchen kann. Alle paar Jahre entscheidet der Würfel und bringt sämtliche Abteilungen und Kammern ins Rotieren. Man tut dies, damit die Richter nicht korrupt werden und in einen lahmen Trott verfallen, die Justiz sozusagen verfilzt. Unser System will es so und das ist gut. Im Prinzip zumindest.

Und so begab es sich zu einer Zeit, als eine - schätzungsweise 40jährige - Richterin nach ihrer Zeit in einer Berufungs- und Beschwerdekammer als Vorsitzende in die Kammer für Kennzeichensachen gesetzt wurde. Da saß sie nun mit dem Fezer (Markenrecht, Kommentar) auf dem Schoß und irgend etwas ausübend, was nach Prozessleitung aussah, aber nicht wirklich viel mit Markenrecht zu tun hatte. Ihr zuvor angeeignetes Lehrbuchwissen war ihr in diesem Rechtsgebiet freilich keine große Hilfe und so versuchte sie schließlich, den Rechtsanwälten einfach aufmerksam zuzuhören. Diese wiederum sind von Natur aus böswillig und erzählten der Richterin Märchen vom guten Prinzen und der bösen Hexe.

Der Umstand, dass eine Kammer nicht nur aus dem Vorsitzenden, sondern zwei weiteren Richtern besteht, änderte nichts an der Situation. Während der eine Beisitzer mit dem Sandmann kämpfte, war der andere offensichtlich nur damit beschäftigt, möglichst gut auszusehen. Nach Aussage der ebenfalls anwesenden Referendarin ist dem letzteren das allerdings mit Erfolg gelungen.

Und die Moral aus der Geschichte ist: ein fachlich noch so guter Vortrag nützt nur wenig, wenn das entscheidende Organ damit nichts anfangen kann. Bleibt zu hoffen, dass die Dame rasch Erfahrung in dem Rechtsgebiet gewinnt. Wir nutzen derweil ein anderes Gericht. Der fliegende Gerichtsstand macht es möglich."


mfg
pussi
 
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