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Gestohlener Befund vom gegenerischen Anwalt vor Familiengericht benutzt

Bones

Mitglied
Registriert seit
19 Juli 2011
Beiträge
80
Servus,
Ich habe vor kurzem eine wahre Geisterbahn vor einem Familiengericht erlebt.
Aufgrund unserer Scheidung ging es um das Aufenthaltsbestimmungsrecht für unsere Tochter.
Meine Noch Frau hatte auf ihrem Rechner noch den Scan von einem meiner Befunde zu meiner PTBS.
Den hat sie mal für mich eingescannt und an mich weitergeschickt aber nicht gelöscht.
Um mich als völlig gestört und Gefahr für meine Tochter hinzustellen, hat die Anwältin in der Antragsschrift grosse Passagen aus dem Befund zitiert. Das ganze würde dann von der Rechtsanwältin so bewertet, als sei ich eine Gefahr für mich und andere, obwohl im Befund ausdrücklich steht, dass weder Eigen noch Fremdgefährdung besteht. Das wurde dann auch weggelassen.
Trotz des Protestes meines Anwaltes und berufen auf die Schweigepflicht hat der Richter das Vortragen zugelassen...
Ist das rechtens? Ich würde der gegnerischen Anwältin gerne zur Rechenschaft ziehen.
Was meint ihr, wie und wo ich mir Rechtssicherheit holen kann?

Wir hätten ein psychologisches Gutachten beantragen können. Bis das dagewesen wäre, hätte ich meine Tochter nicht sehen dürfen und die Kosten wären bei €10k+ gewesen.

Wer weis bitte Rät?

Grüße
 
Hallo Bones,

ich denke, mit der Schweigepflicht kommst Du da nicht weit. Deine Frau unterliegt nicht der Schweigepflicht und ihre Anwältin auch nicht, wenn sie die Dokumente von ihrer Mandantin legal erhalten hat. Hätte der Arzt sie der Partei zugespielt, wäre das anders.

Ich meine, Du kannst das nur entkräften, indem Du den kompletten Bericht ungekürzt und mit den entscheidenden Passagen vorlegst und ggf. von Deinem Therapeuten aktuelle Berichte über den Therapieerfolg und die Prognose einbringst.

Viel Erfolg!

Vetty
 
Echt!?
Das schmeckt mir aber gar nicht.
Meine Frau und ich sind inzwischen bei einem außergerichtlichen Wechsrlmodell angelangt. Das ist okay für mich.
Ich fühle mich aber aufgrund des Ablaufs vor Gericht bloßgestellt und stigmatisiert.
Grüße

Klaus
 
Moin Klaus,

vor Gericht und auf hoher See........

Kenne ich auch, könnte ich ein dickes Buch drüber schreiben......

Bloßstellen und stigmatisieren ist doch vor Gericht das was zählt. Fair geht's da nicht zu.

Da gibt's nur eines: Augen zu, Kopf hoch und durch..... Einige Dich sachlich mit Deiner Frau, bleib Mensch und vermeide den ganzen Gerichtskram. Da kannst Du nur verlieren......

Toi, toi, toi....

Vetty
 
was mir dazu ad hoq einfällt, ist der verstoss gegen die unmittelbarkeit der beweisaufnahme durch das gericht. daneben wäre ggf ein beweisverwertungsverbot möglich, wenn der befund unrechtmässig in den besitz gekommen ist. dazu würde ich auch den umstand zählen, dass bei derlei dokumenten, wenn sie für einen bestimmten zweck kurzfristig überlassen wurden (werden mussten), eine umgehende löschung zu erwarten sein und als vereinbart gelten wird. mal ganz abgesehen von datenschutzrechtlicher bewertung.

für weiteres wird es vermutlich darauf ankommen, ob eine entscheidung des gerichts massgeblich auf diesem befund beruht.


gruss

Sekundant
 
Zuletzt bearbeitet:
Welchem Fach muss ein Anwalt dafür angehören?

Muss nicht davon ausgegangen werden, dass der Richter aufgrund der Argumentation der Gegenseite bewusst oder unbewusst beeinflusst wurde?
 
Zuletzt bearbeitet:
Moin Klaus,

ich bin mir Aufgrund Deiner Ausführung nicht ganz sicher:
- wurde dieses Gutachten als Beweismittel zugelassen?
- oder wurde dieses Gutachten nur (teilweise) angehört?

Viele Grüße
DetKnee
 
Es wurde in Teilen vorgetragen und zugelassen und im Antrag der Gegenseite selektiv zitiert und ebenfalls zugelassen.
Begründung war, dass es eine geschlossene Verhandlung sei.
 
Okay, das vortragen lässt eher darauf schließen das dieses (Teil) Gutachten angehört wurde, aber nicht als Beweismittel zugelassen ist.
Das solltest Du unbedingt mit Deinem Anwalt klären.
Wenn es sich nicht um ein Beweismittel handelt darf es nicht zur Urteilsfindung berücksichtigt werden. (so die Theorie) Das ist ein beliebter Trick von Anwälten, da solche Anhörungen immer einen bleibenden Eindruck hinterlassen.
 
Doch, der Richter hat es gegen den Protest meines Anwaltes zugelassen. Er hat den Einspruch meines Anwaltes einfach abgebügelt.
Danach war offensichtlich, dass man einem Psycho kein Kind überlassen kann. Selbst du Intervention des Jugendamtes , dass ich nie eine Gefahr für mein Kind dargestellt habe, hat da nicht mehr interessiert.
 
Die Gegenseite hat vor der Verhandlung einen Antrag gestellt in dem selektiv aus dem Befund zitiert wurde. In dem Antrag wurde das durch die Anwältin bewertet und ich somit diskreditiert. Der Antrag lag mir (18.00Uhr) und dem Richter einen Tag vor der Verhandlung vor.
Der Antrag der Gegenseite mit den Zitaten und unfachlichen Bewertungen wurde in die Akte aufgenommen.
Der Befund war nicht vollständig wieergegeben
 
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