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Gestohlener Befund vom gegenerischen Anwalt vor Familiengericht benutzt

Hallo Klaus,

bitte kläre mit Deinem Anwalt ob es als Beweismittel anerkannt wurde. Nach Deinen Ausführungen und Beschreibungen wurde dieses Gutachten "nur" angehört. Sollte sich dies bestätigen, wären die Gegenmaßnahmen einfacher, so z.B. der Zeitpunkt der Erstellung des Gutachtens, in wie weit es heute noch als gültig zu bewerten ist. Zusammenhangslose Zitierung des Gutachtens usw.
Ohne genaue Informationen ist es mühseelig mögliche Optionen zu benennen.

Viele Grüße

DetKnee
 
erstens: wurde es zugelassen und "angehört", ist es schon beweismittel. was daraus gewertet wird, ist eine andere sache.
zweitens: ein befund ist ein befund und als solcher zu behandeln (wenn schon als beweismittel zugelassen). er ist weder ein gutachten, noch heisst es, dass er umfänglich oder endgültig einen zustand beschreibt und wiedergibt.
drittens: aus dem befund(!) als anwalt oder richter medizinische(!) schlussfolgerungen zu ziehen, ist wie jeder weiss unzulässig!

für mich also ein klarer verstoss. wenn etwas überzeugt, sollten es die tatsachen sein. die müssen aber auch vorgetragen werden.


gruss

Sekundant
 
Hallo Sekundant.
Kannst du mir bitte zu 1. Bis 3. die Bezüge nennen?
 
Hallo Bones,

ich verstehe das Ganze nicht: Du schreibst, dass du inzwischen mit deiner (Ex-)Frau eine Einigung über das Umgangsrecht getroffen hast, die für die OK ist. Warum dann noch die o.g. Diskussionen?

Hast du Angst, dass später einmal etwas gegen dich verwendet werden könnte? Dann würde ich dem Rat folgen und das komplette Gutachten mit Hervorhebung der entsprechenden Passagen, dass es bei dir weder eine Fremd- noch Eigengefährdung gibt, hervorheben. Dann ist das zumindest schon mal in den Akten, evtl. noch mit einer Stellungnahme deines behandelnden Therapeuten.

viele Grüße

Rudinchen
 
So wie ich das empfinde wurden mal wieder meine Rechte durch und Selbstherrlichkeit verletzt. Und das nicht nur ein wenig, sondern auf meheren Ebenen.
Der Termin vor dem Familiengericht hat mich mal eben €2k an Anwalts- und Gerichtskosten gekostet. Ich denke dafür kann ich auch Qualität verlangen.
Zudem ist mir der Zynismus der gegnerischen Anwältin auf den Keks gegangen.
Der möchte ich als der gemeingefährliche und unzurechnungsfähige Kloppie gerne ihre Grenzen aufzeigen.
 
@Bones,

bezüge - wozu? ich weiss jetzt nicht, was du mit bezüge meinst, vielleicht urteile? die finden sich sicher mit diesbezüglichen stichpunkten. im übrigen geht es hier um stattgefundene sachverhalte und der einordnung von begriffen.
so ist der "beweis" im o.g. sinn schlicht ein mittel, das geeignet ist, um tatsachen über umstände, wahrnehmungen etc zu be- oder widerlegen. das war ja fraglos der fall, zumindest wurde es so gesehen. ob es zulässig ist, bleibt eine andere frage.
auch 2. und 3. ergibt sich aus der definition und der bedeutung. ein befund ist nun mal kein gutachten, auch wenn er von relevanz für ein solches sein kann. und dass ein in med. hinsicht ungelernter jurist über die aussagefähigkeit eines befundes ein wertendes urteil abgeben kann, ist sicher auch hinlänglich bekannt unmöglich.
bei dir geht es um die anwendung von recht auf einen lebenssachverhalt; den kann man schlecht noch zusätzlich definieren. allerdings könntest du deinen RA damit einmal konfrontieren und um klärung nachsuchen.


gruss

Sekundant
 
Der Anwalt ist fit in Familienrecht. Alles andere kennt er nicht zuverlässig.
 
hallo Bones,

das alles ist jetzt nicht speziell an familienrecht gebunden, sondern allgemeiner grundsatz. und auch das famR bezieht sich hier auf regelungen der ZPO. also grundzüge der ermittlungs- und verfolgungsbehörden und der "organe der rechtspflege". alles weitere liefe auf einen grundkurs hinaus.

ein urteil fand ich noch im bestand zu ärztlichen aussagen ausserhalb von GA:
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 20. September 2012 - Az. L 6 U 192/11 - Schriftliche Bekundungen von Ärzten sind als Urkunden und haben einen anderen Beweiswert und eine begrenzte Beweiskraft, somit einen anderen Aussagewert als ein Gutachten. September 2012.
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 20. September 2012 - Az. L 6 U 192/11


gruss

Sekundant
 
Besten Dank,
Ich habe das alles an meinen Anwalt gesendet.
Bin auf die Antwort gespannt.
 
Mein Anwalt prüft jetzt, wie viel aus dem Befund übernommen wurde.
Allerdings hat er gleich darauf hingewiesen, dass ich in unserer Stadt keinen Anwalt finden werde, der gegen einen Kollegen vorgeht.
Dann erstatte ich eben Anzeige und das Gericht kümmert sich schon um die Sache oder?
Anwaltskammer und den Datenschutzbeauftragten habe ich ebenfalls mal angeschrieben.
 
Schweigepflicht wird wohl nicht ziehen aber Verletzung des Persönlichkeitsrecht.
Nun geht es darum, wie der Schaden bemessen werden soll.
Ich werde nun erstmal den Befund zurück fördern inkl. Erklärung, dass alles an mich übergeben worden ist und Anerkenntnis des Verstosses und Kontaktdaten der Anwaltshaftpflicht.
Dann wäre auch noch folgendes zu klären:
Die wichtigsten, strafrechtlichen Persönlichkeitsschutzdelikte:
  • Verbreitung oder öffentliches zur Schau stellen eines Bildnisses ohne Einwilligung des Abgebildeten, §§ 22,23 Kunsturhebergesetz
  • Beleidigung, § 185 StGB
  • Üble Nachrede, § 186 StGB
  • Verleumdung, § 187 StGB
  • Verletzung des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs, § 201 a StGB
Nun habe ich ja schon jeden Tag mit meiner PTBS zu kämpfen und das seit Jahren. Das ist so was von zermürbend. Da kommt dann so ne Trulla daher und feiert meine Blossstellung und Erniedrigung vor Gericht. Mit dem Resume dass ich zu nichts fähig bin, als auf der Couch zu liegen.

Wie ist so eine Verleumdung und Verletzung meiner Persönlichkeit zu bemessen?
 
Hallo Bones,

neben der Beweisverwertung solltest Du auch weitere Energie in das Verfahren stecken.

Du bist seit 2011 hier, daher - argumentiere - die Befunde sind ja auch schon "alt".

Dann könntest Du noch versuchen Dir das Jungendamt zum Partner zu machen, ich nehme an Dein Kind will Dich auch sehen
und unbeschwerte Zeit mit Dir verbringen. Nutze dies dann für das Verfahren.

Im Januar 2012 hast Du Dich ja schon um Umschulungen etc. (zweite Chance o. ä.) bemüht und ich gehe mal davon aus, dass Du auch wieder berufstätig bist und nur noch am Feierabend oder Wochenende auf der Couch liegst.

Das alles sind auch mögliche Ansätze für Dich den Hebel umzulegen.

Viel Erfolg

Kasandra
 
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