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Gibt es Informationen zu GA Prof. Dr. Antonio Larena

Didi44

Neues Mitglied
Registriert seit
18 Aug. 2017
Beiträge
14
Guten Tag, liebe Forumsteilnehmer,

Hat jemand Informationen zu dem Gutachter Prof. Dr. Antonio Larena? Ausser dass er sich 2002 in den Ruhestand verabschiedet hat? Die PUV hat ihn beauftragt, ein Gutachten zu begutachten, dessen Gutachter die Versicherung ausgewählt hat. Also, er soll das Gutachten der Versicherung zerpflücken. Das ist nämlich zu meinen Gunsten ausgefallen. Ich würde mich sehr über Input freuen!

Vielen Dank für die Unterstützung,
Didi
 
Hallo Didi,

regulär wäre dieser Arzt mit 65 max. 67 Jahren in den Ruhestand gegangen.

Dann ist er jetzt so 81 / 83 Jahre. Stelle mal die Frage wie er noch nach 16 Jahren am Zahn der Zeit ist UND wo er sich MRTs und Röntgenbilder ansieht?

Hat er die richtige Fachrichtung?

Und wenn er noch Beratungsarzt für die Versicherung ist, dann weiß man ja, der Mann bekommt den Hals nicht voll und ist IM DIENSTE der Versicherung.

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo Kasandra,

verstehe ich das richtig, ein Mediziner kann GA erstellen, bis er tot umfällt?
Er muss nicht von Zeit zu Zeit wie ein Führerscheininhaber der Klasse CE oder D zur Nachprüfung?
 
Liebe Kassandra,
vielen Dank für deinen Beitrag. Das war meine Vermutung, dass er sich sehr für die Versicherung engagiert!! Belegen kann ich das natürlich nicht. Naja, ob er die richtige Fachrichtung hat, darüber kann man streiten.....! Würde das denn einen Unterschied machen? Die Frage, die ich mir auch stelle ist, ob man als Gutachter Fortbildungen nachweisen muss?! Als Kassenarzt muss man das!

Darf man einen Gutachter fragen, wie viele Gutachten er im Jahr abwickelt? Und wie viele für die Versicherung? Oder bringt mich das nicht weiter?
Ich freue mich auf weitere Meinungen!
LG,
Didi

Liebe Forumsteilnehmer,
dann habe ich noch eine....ähhhh, etwas unangenehme Frage: Was passiert denn, wenn der Gutachter das Gerichtsverfahren nicht mehr erlebt.....?! Wen darf man dann denn zum Inhalt des Gutachtens (bzw. eher Schlechtachten) befragen?! Denn da steht so allerhand Quatsch und schlichtweg falsche Informationen....
LG,
Didi
 
Hallo Micha,

ich kenne keine Regelung und somit bestätige ich Deinen Hinweis: Ein GA kann GA erstellen bis er tot umfällt.

Denn wer prüft "Rentner" ob diese am Zahn der Zeit sind?

Nebengewerbe angemeldet und los geht es.

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo Didi,

natürlich macht es einen Unterschied, wenn die falsche Fachrichtung und somit die falsche Qualifikation vorliegt.

Spitz gesagt, wie soll ein HNO ein kaputtes Bein beurteilen?

Fortbildungen als GA? Weder für die GUV noch für Private Versicherungen sind mir solche als gesetzlich vorgeschrieben bekannt.

Einzig und allein wie schon richtig beschrieben, z. B. Dein Hausarzt mit z. B. Ultraschalluntersuchungen etc. Natürlich auch andere Deiner Fachärzte die Du mal so aufsuchst.

"Darf man einen Gutachter fragen, wie viele Gutachten er im Jahr abwickelt? Und wie viele für die Versicherung?"

Würde ich auf jeden Fall!!! Nachtigall ick hör dir trapsen.

"Was passiert denn, wenn der Gutachter das Gerichtsverfahren nicht mehr erlebt.....?!"

Ist es positiv für Dich dann ist alles i. O. - ist es negativ für Dich und der GA soll in der Verhandlung mündlich befragt werden, ablehnen und neuen GA suchen!

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo,

kurze Zwischenfrage: Kann man das in dem Fall nicht als Befangenheit auslegen, und beantragen? Aufgrund der gen. Gründe?
Las hier einiges darüber, und kannte es vormals nicht. Würde mich auch interessieren.
Danke!

LG
 
Hallo Tina,

ich kenne deinen Fall nicht und kann daher keine Beurteilung der Befangenheit anwenden.

Welches Gericht? Welche Klage? Welcher Gutachter? Welche Versicherung, etc.????

Jeder Befangenheitsantrag muss entsprechend bedacht und eingereicht werden!

Viele Grüße

Kasandra
 
Ich meinte den o.g. Fall von Didi.
Kann er hier nicht aufgrund der Gründe, die Ihr genannt habt, diesen Antrag stellen?

Kann man das grob erklären? den B- Antrag. individuell gewiss. aber kann man den nicht dann auch bei allen Gutachten somit überdenken?
 
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