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Grad der Behinderung

uschreider

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
7 Juni 2009
Beiträge
1,029
Hallo liebe Leidensgenossen/innen,

habe heute meinen Bescheid vom Versorgungsamt erhalten:

20% Funktionsbehinderung der Wirbelsäule nach Wirbelbrüchen, chronisches Schmerzsyndrom.
Nicht berücksichtig werden konnte: PSTB, Polyneuropathie und ausheilende Frakturen.

Weiß zwar nicht, ob ich richtig liege, aber mir kommt es ein bisschen wenig vor.

Meine Verletzungen waren - wie ich schon mal geschrieben hatte - foglende:
Offene Nasenbeinfraktur
Doppelseitige Rippenserienfrakturen
Kniespitzenfraktur
LWK 2-4 Deckplattenfraktur ohne Hinterkantenbeteiligung
Gelenkausriss des kl. Zehes
PTSB.

Ich hatte den Antrag beim Versorgungsamt über den VDK abgewickelt. Was ich allerdings nicht wusste, dass es bei dem GdB nicht darum geht, was man für Verletzungen hat, sondern, was man nicht mehr machen kann. Die Dame von dem VDK hatte mir dies auch nicht gesagt. So wurden nur die Verletzungen notiert, aber nicht die Einschränkungen.

Seht ihr es auch so, dass ich Widerspruch einlegen sollte?

Meine Einschränkungen sind immer noch ganz massive Schmerzen beim Sitzen - länger als ca. 1/2-1 Stunde geht nicht. Beim Laufen kann ich nach ca. 1/2 Stunde linksseitig nicht mehr auftreten. Meinen linken Arm kann nicht nicht mehr komplett bewegen, Bücken ist kaum möglich, was gerade im Haushalt viele Schwierigkeiten mit sich bringt. Dazu kommt auch immer noch die Angst vor Menschenmenge, Probleme mit dem Autofahren usw.

LT BG-Klinik ist eine Wiederaufnahme meiner beruflichen Tätigkeit am PC-Arbeitsplatz sehr unwarscheinlich. Hat dies auch etwas mit der GdB des Versorungsamtes zu tun?

Vielleicht hat ja jemand hier im Forum ähnliche Erfahrungen gemacht?

Viele liebe Grüßlein
Würmlie
 
hallo, ich denke schon das bei der VDK in guten Händen bist. das Versorgungsamt hat auch beratende Ärzte und holt sich deine Krankengeschichte, um dann zu entscheiden welchen Grad deine Behinderung hat. Die GdB-Prozente haben nichts mit den
MdE-Prozenten zu tun.
L.G.
 
Hallo Würmlie,

über den VdK. Widerspruch gegen den Bescheid vom VA. einlegen und Akteneinsicht beantragen.
Hiermit lege ich Widerspruch gegen Ihren Bescheid vom.... eine Begründung erfolgt später.
Das VA. legt sich mit seiner Bewertung des GdB. seit ca. 2 Jahren erheblich tiefer als es den Antragsteller zusteht. (laut Aussage eines VdK. Sekretärs)
Es ist zu vermuten, dass es auch in diesem Ämtern, Anweisungen zu Kosteneinsparungen auf Kosten der Antragsteller von oben gibt.

MfG.
Pit
 
Hallo,

Was ich allerdings nicht wusste, dass es bei dem GdB nicht darum geht, was man für Verletzungen hat, sondern, was man nicht mehr machen kann.
Genau darum geht es. Und die geschilderten Funktionseinschränkungen werden mit den vorliegenden aktuellen Befunden belegt und begründet.
Seht ihr es auch so, dass ich Widerspruch einlegen sollte?
ich würde das tun, v.a. im Hinblick der Möglichkeit einer Gleichstellung, d.h. Kündigungsschutz und könnte mir schon vorstellen, dass Deine Einschränkungen genauso gut mit 40% oder mehr (keine Ahnung) bewertet werden könnten. Ich könnte mir aber auch vorstellen, dass ein Teil Deiner Einschränkungen sich noch bessern und keine bleibenden Funktionseinschränkungen darstellen. Um die 30% würde ich aber kämpfen
Meine Einschränkungen sind:
  1. immer noch ganz massive Schmerzen beim Sitzen - länger als ca. 1/2-1 Stunde geht nicht.
  2. Beim Laufen kann ich nach ca. 1/2 Stunde linksseitig nicht mehr auftreten. Meinen linken Arm kann nicht nicht mehr komplett bewegen,
  3. Bücken ist kaum möglich, was gerade im Haushalt viele Schwierigkeiten mit sich bringt.
  4. Dazu kommt auch immer noch die Angst vor Menschenmenge,
  5. Probleme mit dem Autofahren usw.
Sämtliche Einschränkungen würde ich einzeln auflisten und jeweils mit der Diagnose oder mit dem Grund/Ursache, den Du siehst, belegen. Wenn der begutachtende Arzt Dir keinen Glauben schenkt, muss er Dich einbestellen.

Ganz wichtig ist auch Dein subjektives Erleben einer Einschränkung. Beispiel: Autofahren können ist für den einen sehr wichtig, dem anderen geht das den Buckel runter

Liebe Grüße
 
Hallo nedjeljko, Pit13 und Kuckuk,

danke für eure netten und ausführlichen Antworten.

Habe jetzt beim VDK nochmal einen Termin bekommen und werde Widerspruch einlegen. Die Dame des VDK fordert meine Akten beim Versorgungsamt an.

Dann werde ich es so machen, dass ich meine Einschränkungen zu den Verletzungen dokumentiere. War halt vielleicht ein wenig dumm gelaufen, dass ich dieses nicht von Anfang an angegeben habe.

Selbst, wenn sich das Versorgungsamt die Auskunft bei den behandelnden Ärzten holt - so wissen diese doch nicht alle, welche Einschränkungen man hat. Mein Hausarzt z.B. ist zwar über den Unfall informiert, aber alle Details hat er ja auch nicht, da ich nur beim D-Arzt und in der BG-Klinik bezüglich der Unfallfolgen in Behandlung bin.

Viele liebe Grüßlein
Würmlie
 
Hallo,
von sich aus werden die % der Behinderung immer gering ausfallen. Ein Wiederspruch kann nur eine Verbesserung bringen schlechter gehts nicht.
Nur was andere sagen ist unwichtig was Du schriftlich hast ist endscheident. Ansonsten hat Kuckuk das schon richtig beschrieben was du und wie du deine Einschränkungen beschreiben sollst. Mir hatten sie auch erst nur 30% zu gestanden. Nach Wiederspruch waren es 50% unbefristet. Kämpfen lohnt sich immer.
LG Wolfgang
 
Hallo Uschreider,

Du hast doch schon eine ganze Weile die Möglichkeit hier zu lesen. So sind diese Hinweise schon sehr lange hier zu lesen. Ich würde den Widerspruch auch nur bedingt über einen Sozialverband abwickeln. Ich bin der Meinung, dass Du Dir selbst sehr wohl die Akte alleine anschauen kannst und Dir Kopien machen lassen. Bei dieser Gelegenheit siehst Du den Sachbearbeiter und er sieht auch Dich. Du bist dann auch keine Akte mit irgend einem Aktenzeichen, sondern lebendig. Dies macht einen sehr wichtigen Eindruck. Der Sachbearbeiter kann sich notfalls sofort persönlich von Deinen Einschränkungen überzeugen. ;)
Ja, es geht wirklich nicht darum, welche Verletzungen Du hattest, sondern wirklich um die Einschränkungen die Du im täglichen Leben hast und zwar um alle die nicht altersbedingt sind. Diese sollen und werden berücksichtigt.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Uschreider:),

im Thread""" Versorgungsamt"" findest du alle Hinweise die zu beachten sind...wie Seenixe schon geschrieben hat geht es nicht um Diagnosen...sondern um die Einschränkungen im täglichen Leben....in sovielen Beiträgen wurde immer darauf hingewiesen und das müßte die Dame vom VDK auch wissen...ich habe mit dem Sozialverband auch schlechte Erfahrungen gemacht.....beantrage Akteneinsicht § 25 SGB X.....und verbinde damit sofort den Widerspruch...mit dem Hinweis ..Begründung wird nach erfolgter Akteneinsicht nachgereicht...damit hast du Fristen gewahrt ( 1. Monat )...und dann kannst du zuhause in Ruhe deinen Widerspruch gegründen...auf der einen Seite die Diagnose und auf der anderen Seite die Einschränkungen, bitte detailiert schildern....z.b. wenn ich das oder dies mache...Schmerzen hier...oder Schwindel...du hast Zeit...und für den Widerspruch brauchst du den Sozialverband nicht.....
Du weist am Besten wo die Schmerzen sind und hervorgehoben werden....und so schreibst du...dadurch wirdst du auch besser in der Argumentation gegenüber Behörden...:)..Falls du neue Befundberichte von Ärtzen vorliegen hast in Kopie mitschicken...oder deine Ärzte nochmal um einen Bericht bitten...wen die hören für das VA machen die das auch..meistens..

Viel Glück Buffy07
 
Hallo uschreider,

ich habe seit 1996 einen GdB von 20% aufgrund eines Motorradunfalls. Habe mich nie darum geschert, weil mir die 20% eh nix gebracht hatten.
Jetzt habe ich im September eine Erhöhung durch meine derzeitige (und bleibende) Problematik meiner rechten Schulter sowie ein endgültiges Resultat meiner Störung des vegetativen Nervensystems beantragt. Und bekam nochmals 20% .... das sind insgesamt 30% (20 + 20 = 30! hört sich komisch an, ist aber so!)

ABER .... meine Störung des vegetativen Nervensystems wurde nicht berücksichtigt. Also legte ich Widerspruch ein und jetzt nach einem weiteren Monat bekam ich die Nachricht, dass mein Widerspruch beim ortszuständigem Va nicht weiter bearbeitet werden kann und zur Hauptstelle gesandt wurde.

Was Du hast, kann Dir nicht mehr genommen werden (meines Wissens nach).....aber das ich durch die Störung des Sympathicus nicht lange stehen, sitzen oder laufen kann, von Kälte oder Wärme abhängig ist ..... also die eigentliche "Behinderung" ..... sprich: Symptome, werden jetzt noch entschieden!

Also, leg Widerspruch ein! Und den VdK brauchst Du wirklich nicht! Das kannst Du selber machen!

Alles Weitere wurde ja hier bereits gesagt!

Viel Glück und Toi Toi Toi .... Herzblut
 
Hallo seenixe, hallo Buffy07,

auch euch danke für eur'e Antworten.

Ja, ihr habt schon recht, hätte mich im Vorfeld besser mal hier im Forum schlau gemacht.

Aber leider ist es halt manchmal so, dass es erst ,,Klick" macht, wenn man das Problem auf dem Tisch liegen hat.

Hatte mir auch erst überlegt, direkt mich mit dem Versorgungsamt in Verbindung zu setzen. Aber die 1-Stündige Autofahrt dorthin schaffe ich einfach nicht. Bin froh, wenn ich's mal in die BG-Klinik bzw. auch zur KG schaffe. Meine Autofahrten sind momentan - mehr oder weinier - halbe Stehfahrt, da ich zur Zeit meinen Rücken an der Lehne nicht anlehnen kann.

Hoffe jetzt aber trotzdem, dass der VDK bei dem Widerspruch auch etwas genauer arbeitet.

Viele liebe Grüße
Würmlie
 
Hallo nochmal Miteinander,

habe ja vom Versorgungsamt 20% bezüglich Wirbelsäulensyntrom erhalten.

Widerspruch habe ich eingelegt, da mir dummerweise der Fehler unterlaufen ist, dass ich nicht angegeben habe, was ich eigentlich nicht mehr machen kann.

Jetzt habe ich vom Psychodok noch ein Schreiben, indem vermerkt ist:

,,Teilhabe am Arbeitsleben und Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft aufgrund von PTSB zur Zeit nicht möglich".

Würde es etwas bringen, auch dies dem Versorgungsamt jetzt mitzuteilen?

Viele liebe Grüßlein
Würmlie
 
Ja, und die Einschränkungen mitteilen

Gruß von der Seenixe
 
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