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Grad der Invalidität Bruch BWK

cuxi59

Mitgliedschaft beendet
Registriert seit
17 Aug. 2017
Beiträge
2
Guten Tag,

bin hier neu und habe schon einiges gelesen.
Sehr informativ dieses Forum!

Bei einem Fahrradunfall habe ich den 5. und 6. Brustwirbel gebrochen.
Es wurde nicht operiert.
Im Gutachten der BG (es war ein Wegeunfall) wird die Invalidität mit 20% angegeben.
Das neueste Röntgenbild ergab folgenden Befund, Keilwirbelbildung BWK 5 und 6 deutlich gesintert mit Ausbildung eines und nahzu platten Wirbelkörper, Multisegmental Spondylosis deformans. Gibbusbildung. V. a. Osteopenie.
Nun steht der Besuch beim Gutachter der privaten Unfallversicherung an.
Was erwartet mich dort nach euren Erfahrungen.
Vereinbart ist die verbesserte Gliedertaxe, Bedingungen von 2013.

Wird die Invalidität dort auch mit 20% bemessen oder eher höher, wegen dem deutlich zu sehenden "Buckel"?
Wird jeder Wirbel einzeln entschädigt?

Über Anhaltspunkte und Erfahrungen würde ich mich freuen.

Herzlichen Dank schon im Voraus und viele Grüße
 
Hallo Cuxi59,

schön das du zu uns gefunden hast, schade das du uns suchen musstest.

Die Invalidität bezieht sich mit einem gewissen Anteil auf deine Einschränkungen daher ist es schwer zu sagen was du bekommen wirst!

Der eine Arzt sieht es so und ein anderer ganz anders!

Ich habe Deckplattenimpressionsfrakturen 5, 6, 7 und 8, gesamt ca. 40° kyphose.
Habe bei meinen Begutachtungen 30% für die BWS erhalten außer bei meiner PUV hier nur 20%.

Mit wieviel Grad ist deine kyphose angegeben damit man von einem Spitzbuckelspricht?

Führst du ein Schmerztagebuch?
Bisst du dir deiner Einschränkungen bewusst? Stehen, sitzen, Belastung usw.?

MfG


GSXR
 
Guten Abend,

danke für deine Antwort.

Das stand leider nicht im Gutachten.

Beschwerden sind vorhanden, aber ein Tagebuch habe ich leider nicht geführt.

Viele Grüße und einen schönen Abend
 
Hallo Cuxi59,

Arbeite dir so viel als möglich aus. Schreibe deine Beschwerden mit Häufigkeit und stärke unter anderem auf den Tagesablauf un die Belastung auf.

Denke bei dem Gutachten immer daran wie du in einer Rückenschule gelernt hast dich zu bewegen! Keine unüberlegten bewegungen nur weil der Gutachter dich dazu motiviert.


MfG


GSXR
 
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