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Grundwissen für Neulinge

pussi

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
30 Apr. 2007
Beiträge
1,930
[FONT=Arial, sans-serif]Für alle, die noch nie mit anwälten/gerichten zu tun hatten.[/FONT]
[FONT=Arial, sans-serif]Die broschüre gibt auskunft.[/FONT]
[FONT=Arial, sans-serif]Aus NRW-Justiz-online:[/FONT]
Anwaltszwang und Rechtsantragsstelle (ZPO)

Kann ich selbst bei Gericht Klage einreichen, oder brauche ich einen Anwalt?
Beim Landgericht kann nur ein Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin eine Klage einreichen. Beide Parteien müssen sich hier durch Anwälte vertreten lassen. Wer keinen Anwalt hat, kann den Prozess allein deshalb verlieren! Einen Anwalt findet man im Telefonbuch, bei der regionalen Rechtsanwaltskammer oder im Internet über Anwaltssuchdienste. Über Aufgaben und Rolle der Anwälte informiert die Broschüre "Was Sie über die Rechtsanwaltschaft wissen sollten".
Beim Amtsgericht kann man auch ohne Anwalt prozessieren (außer bei bestimmten Familiensachen). Dort hilft bei der Formulierung der Klage - und auch bei Schreiben im Laufe des Verfahrens wie der Erwiderung auf die Klage - eine Rechtspflegerin oder ein Rechtspfleger der Rechtsantragsstelle des Amtsgerichts kostenlos.



Sozialrecht:
http://www.justiz.nrw.de/BS/Gerichte/Sozialgericht/Einzelverfahren/index.php



Mit freundlichen Grüßen
pussi
 
Guten Tag,

etwas zum Thema Grundwissen dazu!
Es geht um das Thema Prozesskostenhilfe - man schreibt hier im Forum schnell einmal, dass man ja nur Prozesskostenhilfe beantragen braucht und alles ist erledigt!
Ja und dann hört man (ZDF WISO) das es Prozesskostenhilfe nur bei einem bestimmten Einkommen gäbe! Ja und wenn man den Prozess verliert darf man natürlich die Kosten des gegnerischen Anwalts usw. zahlen! Fragen zur Prozesskostenhilfe

Das Thema > Vor dem Sozialgericht< sieht dann in etwa so aus! Vor dem Sozialgericht kann man sich auch selbst vertreten!

Viele Grüße
Joachim
 
Zpo § 78

Hallo,

hier in diesem Thread wurde auch die Möglichkeiten beim Sozialgericht bereits schon aufgezeigt.

Am Amtsgericht kann man bis zu Streitwerten von 5.000,- € selbst Klage einreichen, dies regelt Zivilprozeßordnung § 78 (ZPO).

gruß

Hollis
 
Hallo Hollis,

danke für den Hinweis! Wenn man bei >suchen< Sozialgericht eingibt kommen da jede Menge Einträge! So ein kleiner Überblick wo alles zum Thema Gericht, RA .. zusammensteht ist also nicht ganz so verkehrt Vielleicht kann man das ja noch erweitern...? Idee ...

Viele Grüße
Joachim
 
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