maexchen354
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- 24 Feb. 2016
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- 78
Hallo ihr lieben,
soooo, nun ist es soweit. Beide GA , also pneumologisch und gastroenterologisch sind da. Beide wurden von der PUV in Auftrag gegeben.
GA Gastroenterologisch hat zwar, das bereits durch einen anderen Gutachter diagnostizierte Kurzdarmsyndrom nicht anerkannt (gegnerische Versicherung), aber durch die erheblichen Verwachsungen des Darmes mit dem Bauchfell und den daraus resultierenden Funktionsstörungen und Schmerzen, sowie der Malabsorptionsstörung und Gallensäureverlustsyndrom mit Dauerdurchfällen 40% Invalidität vergeben.
GA pneumologisch bemängelte nach 7 stündiger Begutachtung ( verschiedenste Untersuchungen) Lungenfunktionsprüfung sowie bei dem Gehtest zum Teil mangelnde Mitarbeit. Frechheit. Nur weil ihnen die eingeschränkte Lungenfunktion nicht in den kram passt . Es wurden aber eine mäßige restriktive Ventilationsstörung und eine leichtgradige Einschränkung des linken Herzens unfallbedingt festgestellt. Die GA gab einen Invaliditätsgrad von 20-30% an.
Das passt der PUV nun nicht, schliesslich hatten sie uns ja großzügigerweise vor den ganzen GA eine Abfindung mit gesamt 20% Invalidität angeboten. FRECHHEIT
Nun aber zur eigentlichen Frage.
Nun hat die PUV ohne unser Wissen in weit entfernten Kliniken auf beiden Fachrichtungen nochmal Gutachten nach Aktenlage beauftragt, GEHT DAS OHNE UNSERE ZUSTIMMUNG?
Wie soll jemand, ohne meinen Mann gesehen zu haben, ein Gutachten erstellen Ohne ihn zu befragen? Ist das rechtens?
Der Sinn und Zweck für die PUV ist mir schon klar, die wollen nicht über 50% kommen. Es wird ja langsam teuer. Auch droht ihnen dann eine Rentenzahlung. Aber rechtens empfinde ich das nicht.
Ist denn so ein SCHLECHTachten nach Aktenlage genausoviel wert vor Gericht als das klinisch erstellte GA
Liebe Grüße
soooo, nun ist es soweit. Beide GA , also pneumologisch und gastroenterologisch sind da. Beide wurden von der PUV in Auftrag gegeben.
GA Gastroenterologisch hat zwar, das bereits durch einen anderen Gutachter diagnostizierte Kurzdarmsyndrom nicht anerkannt (gegnerische Versicherung), aber durch die erheblichen Verwachsungen des Darmes mit dem Bauchfell und den daraus resultierenden Funktionsstörungen und Schmerzen, sowie der Malabsorptionsstörung und Gallensäureverlustsyndrom mit Dauerdurchfällen 40% Invalidität vergeben.
GA pneumologisch bemängelte nach 7 stündiger Begutachtung ( verschiedenste Untersuchungen) Lungenfunktionsprüfung sowie bei dem Gehtest zum Teil mangelnde Mitarbeit. Frechheit. Nur weil ihnen die eingeschränkte Lungenfunktion nicht in den kram passt . Es wurden aber eine mäßige restriktive Ventilationsstörung und eine leichtgradige Einschränkung des linken Herzens unfallbedingt festgestellt. Die GA gab einen Invaliditätsgrad von 20-30% an.
Das passt der PUV nun nicht, schliesslich hatten sie uns ja großzügigerweise vor den ganzen GA eine Abfindung mit gesamt 20% Invalidität angeboten. FRECHHEIT
Nun aber zur eigentlichen Frage.
Nun hat die PUV ohne unser Wissen in weit entfernten Kliniken auf beiden Fachrichtungen nochmal Gutachten nach Aktenlage beauftragt, GEHT DAS OHNE UNSERE ZUSTIMMUNG?
Wie soll jemand, ohne meinen Mann gesehen zu haben, ein Gutachten erstellen Ohne ihn zu befragen? Ist das rechtens?
Der Sinn und Zweck für die PUV ist mir schon klar, die wollen nicht über 50% kommen. Es wird ja langsam teuer. Auch droht ihnen dann eine Rentenzahlung. Aber rechtens empfinde ich das nicht.
Ist denn so ein SCHLECHTachten nach Aktenlage genausoviel wert vor Gericht als das klinisch erstellte GA
Liebe Grüße