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GUTACHTEN DA Darf PUV ohne mein Einverständnis weiteres GA nach Akte beantragen

Hallo Hotte,

oh je.... nervig. War bei dir auch ein GA nach Aktenlage dabei? Wenn ja, wie verhielt sich da der % Wert gegenüber den GA vor Ort? Was mich noch stutzig macht, du schreibst dein Unfall war in 2014. Wäre die 3 Jahresfrist dann nicht in 2017 rum? Welche Gründe hat die PUV bei dir angegeben bislang nicht zu regulieren?
Lg

Hallo ,so denn will ich Deine Fragen mal abarbeiten....;-)

-Ja ich habe 2 Gutachten nach Aktenlage in meiner Sammlung (bisher 9 Gutachten in 2,5 Jahren), allerdings nicht von meiner PUV,sondern gerichtlich(Sozialgericht) bestellte,die in meinem Rechtsstreit mit der deutschen Rentenversicherung erstellt worden sind (ein chirurgisch- orthopädisches und und berufs-und arbeitsmarktspezifisches), das 3. Gutachten des Sozialgerichtes (neurologisch-psychatrisch) wurde allerdings auf Grundlage einer persönlichen Untersuchung erstellt. Ich hab übrigens das Sozialgerichtsverfahren ohne wenn und aber gegen die Rentenversicherung gewonnen (unbefristete Erwerbsminderungsrente rückwirkend zum Unfall vorher keine Erwerbsminderungsrente) :).

-Meine bisherigen Abschlußgutachten bei der PUV sind je 10 % höher ausgefallen als die Erstbegutachtung (HNO vorher 0 da Geruchsverlust angeblich ein Vorschaden war... jetzt 10% da neurologisch geklärt ist das es ein Unfallschaden war, Orthopädisch-chirurgisch vorher 34% jetzt 44% da mittlerweile geklärt ist das ich mein Metall im Rücken für immer drin behalte).

-Die 3-Jahresfrist war am 3.6.17 verstrichen,die PUV hat kurz vorher aber noch weitere Gutachten angefordert,die halt jetzt nach der Frist organisatorisch erst möglich sind. Hätten Sie sich normalerweise früher drum kümmern sollen,ich hätte die Frist verstreichen lassen da ich mit der Erstbegutachtung hätte leben können und ich wollt das Thema abhaken....mittlerweile bin ich froh das die sich nochmal gemeldet haben,da ich wohl mit den Prozenten denn doch noch ne Ecke höher komm ;-).

-Die PUV hat von der Erstbegutachtung die min 64% Invalidität auf Dauer festellte schon 44% zeitnah reguliert, 20% hat der Sachbearbeiter erstmal einbehalten da seiner Meinung nach noch Besserungen eintreten können (Ja ja Sachbearbeiter sind schlauer wie Ärzte;-))
Auch ich bekomm über 50% eine private Unfallrente,auf Nachhaken hab ich die denn auch Rückwirkend bekommen,da ja selbst bei einer Besserung zwischenzeitlich eine Invalidiät von über 50% bestand.
Wenn das neurologisch-psychatrische Gutachten so bestätigt wird ,wie es bei der Erstbegutachtung war und auch das Sozialgerichtsgutachten weißt die gleichen Einschränkungen auf (leichtes bis mittelgradiges organisches Psychosyndrom), komm ich bei der Endbemessung auf gesamt 84% Invalidität da darf meine PUV denn ein nettes Sümmchen nachzahlen (40% 500%Progression) :)

LG Hotte
 
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