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Gutachten - Distale Radiusfraktur Vierfachbruch

Coolekatze

Neues Mitglied
Registriert seit
16 Aug. 2016
Beiträge
6
es ist vollbracht. Ich habe mein Gutachten und bin genau so schlau wie früher.
Ich hoffe, dass Ihr mir ein wenig Licht in diese dunkle Materie bringt.
Hier der Auszug aus dem Gutachten:

„Die Einsatzfähigkeit der Hand ist deutlich eingeschränkt. Es bestehen teilweise Ruheschmerzen
und unter Belastung regelmäßig Schmerzen. Es werden chronisch Schmerzmittel benötigt. Der
Daumen erscheint unkontrollierbar, er knickt immer wieder weg, deshalb auch Notwendigkeit
des Tragens der Handgelenksorthese.

Das Handgelenk ist äußerlich formverändert im Sinne einer Verbreitung. Der Faustschluss ist
für die Finger 2 und 3 vermindert. Der Abstand Nagelrand – quere Hohlhandfalte beträgt 2 cm.

Die Behandlung führte zu einer Ausheilung in Ulnavorschub, Dorsalabkippen der radialen
Gelenkfläche und posttraumatisch arthrotischen Veränderungen mit Funktionseinschränkung im
Bereich des Handgelenkes. Der Faustschluss ist ebenfalls unvollständig.“

Unter Zugrundelegung der Gliedertaxe ist der Invaliditätsgrad mit 6/20 Handwert anzusetzen.

3/20 Bewegungseinschränkung heftig
1/20 Inkompletter Faustschluss
2/20 Arthroserisiko bei Arthrose Grad Kellgren 3

1. Warum wird der Invaliditätsgrad mit 20 Handwert gerechnet und nicht mit 10 Handwert?
2. Warum werden meine Finger und mein Daumen nicht bewertet?
3. Sind 30% Invalidität (von der Unfallversicherung bezahlt) richtig?
4. Soll ich dieses Gutachten überprüfen lassen?

Ich danke jetzt schon für Eure Bemühungen.

MfG
 
Hallo Coolekatze,

der Handwert in der privaten Unfallversicherung beträgt 55 %
(es sei denn, dass bei Deiner Versicherung der Handwert höher
angesetzt ist.

Die Berechnung der Höhe der Invalidität kann der Gutachter in
10 tel oder 20 tel ausdrücken.

Die berechneten 6/20 Handwert wären dann halt 3/10 Handwert
was dem gleichen Invaliditätsgrad entspricht nämlich 16,5 %.

Dein Unfall war (habe in Deinen älteren Beiträgen nachgelesen)
im Frühjahr 2016 - hat die private Unfallversicherung tatsächlich
bereits 30 % Invalidität (Gesamtinvalidität) abgerechnet/bezahlt ?

Bei der Bemessung der Invalidität wird die Beeinträchtigung der
Hand beurteilt, Daumen und Finger sind Bestandteil dieser und
deren Zustand wird berücksichtigt.

Gruß Meggy
 
Hallo Meggy,

danke für Deine prompte Antwort.
Ja ich habe einen anderen Vertrag, da ist Handwert 100 % und somit
wurden 30 % Invalidität ausgezahlt. Bedeutet das, dass ich 70 % meiner
Hand noch benutzen kann? Wenn das nur so wäre. Meine Hand kann ich
nur als Beihand nutzen und mein Handgelenk gar nicht. Greifen, halten,
abstützen nicht möglich. Ich muss immer eine Handgelenksorthese tragen.
Ich finde aber die Berechnung zu niedrig, denn meine Hand kann ich
nicht benutzen. Ich habe dauernde Ruheschmerzen und eine Belastung
ist nicht möglich.
Hier die Messwerte nach der Neutral - 0 - Methode

Unterarmdrehung: Rechts 90-0-90 Links 45-0-45

Handgelenke:
handrückenw. Rechts 70-0-70 Links 20-0-20
ellenw./speichenw. Rechts 50-0-30 Links 10-0-10

Soll ich dieses Gutachten überprüfen lassen?

Gruß Coolekatze
 
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