Lindgren
Erfahrenes Mitglied
Liebe Mit-Foristen,
ich bin seit 1.10.2013 als Beamtin aufgrund eines Unfalls in den Ruhestand versetzt (ich wurde von einem Auto angefahren; 100 % Schuld des Verursachers steht fest).
Das Gericht hat in einem ersten Termin auf eine Einigung gedrängt und verschiedene Vorgaben gemacht. U.a. hat das Gericht eine Abfindung des Verdienstschadens "angeregt", ggf. auch eine Abfindung des Ruhegehaltschadens (mir fehlen über 12 Jahre, um meinen "normalen" Ruhegehaltssatz zu erreichen).
Die HPV findet nun die Berechnung des Verdienstschadens so schwierig, dass sie einen Gutachter beauftragen möchte.
Ich finde die Berechnung sehr einfach, da auf meinen Ruhegehaltsabrechnungen Besoldungsgruppe und Dienstalterstufe angegeben und die Besoldungstabellen des öffentlichen Dienstes allgemein zugänglich sind.
Das vorgesehene Gutachtenbüro ist Fachgutachter für Verdienstausfallschäden von Selbstständigen, für Betriebsunterbrechungs-, Fahrzeugausfall- und Unterhaltsschäden, also für das Berechnen von Verdienstschäden von Beamten ungeeignet (wenn sie das auch sicher aufgrund der einfachen Grundlagen "hinkriegen" werden, sobald sie das Beamtenversorgungsrecht verstanden haben).
Mir wird zwar frei gestellt, ob ich dem Gutachterverfahren zustimme - ich befürchte nur, wenn ich nicht zustimme, wird man mir mangelnde Bereitschaft zur einvernehmlichen Lösung vorwerfen. Das Gericht ist deutlich an einer Einigung interessiert.
Das Protokoll der ersten (und bisher einzigen) Verhandlung macht deutlich, dass das Gericht meinen Ausführungen und Berechnungen (dort zum Haushaltsführungsschaden unter Bezug auf Pardey 8. Auflage, u.a. mit Zeitermittlungen und Ausführungen zu unfallbedingten Einschränkungen unter Berücksichtigung der Haushaltsentwicklung) kein Gewicht beimisst.
"Das Gutachten soll auch nicht in einer gerichtlichen Beweisaufnahme eingeholt werden.", so der Anwalt der beklagten HPV.
Dennoch gehe ich davon aus, dass es - so wir uns nicht einigen; und einigen heißt bislang, dass ich kräftig nachgeben soll - ins gerichtliche Verfahren eingebracht werden wird. Deshalb befürchte ich, dass das Gutachten - sei es auch von einem ungeeigneten Gutachter - bei Gericht ein größeres Gewicht haben wird als meine - wenn auch substantiierten - Ausführungen.
Habt ihr einen Rat für mich?
Vielen Dank.
LG
Lindgren
ich bin seit 1.10.2013 als Beamtin aufgrund eines Unfalls in den Ruhestand versetzt (ich wurde von einem Auto angefahren; 100 % Schuld des Verursachers steht fest).
Das Gericht hat in einem ersten Termin auf eine Einigung gedrängt und verschiedene Vorgaben gemacht. U.a. hat das Gericht eine Abfindung des Verdienstschadens "angeregt", ggf. auch eine Abfindung des Ruhegehaltschadens (mir fehlen über 12 Jahre, um meinen "normalen" Ruhegehaltssatz zu erreichen).
Die HPV findet nun die Berechnung des Verdienstschadens so schwierig, dass sie einen Gutachter beauftragen möchte.
Ich finde die Berechnung sehr einfach, da auf meinen Ruhegehaltsabrechnungen Besoldungsgruppe und Dienstalterstufe angegeben und die Besoldungstabellen des öffentlichen Dienstes allgemein zugänglich sind.
Das vorgesehene Gutachtenbüro ist Fachgutachter für Verdienstausfallschäden von Selbstständigen, für Betriebsunterbrechungs-, Fahrzeugausfall- und Unterhaltsschäden, also für das Berechnen von Verdienstschäden von Beamten ungeeignet (wenn sie das auch sicher aufgrund der einfachen Grundlagen "hinkriegen" werden, sobald sie das Beamtenversorgungsrecht verstanden haben).
Mir wird zwar frei gestellt, ob ich dem Gutachterverfahren zustimme - ich befürchte nur, wenn ich nicht zustimme, wird man mir mangelnde Bereitschaft zur einvernehmlichen Lösung vorwerfen. Das Gericht ist deutlich an einer Einigung interessiert.
Das Protokoll der ersten (und bisher einzigen) Verhandlung macht deutlich, dass das Gericht meinen Ausführungen und Berechnungen (dort zum Haushaltsführungsschaden unter Bezug auf Pardey 8. Auflage, u.a. mit Zeitermittlungen und Ausführungen zu unfallbedingten Einschränkungen unter Berücksichtigung der Haushaltsentwicklung) kein Gewicht beimisst.
"Das Gutachten soll auch nicht in einer gerichtlichen Beweisaufnahme eingeholt werden.", so der Anwalt der beklagten HPV.
Dennoch gehe ich davon aus, dass es - so wir uns nicht einigen; und einigen heißt bislang, dass ich kräftig nachgeben soll - ins gerichtliche Verfahren eingebracht werden wird. Deshalb befürchte ich, dass das Gutachten - sei es auch von einem ungeeigneten Gutachter - bei Gericht ein größeres Gewicht haben wird als meine - wenn auch substantiierten - Ausführungen.
Habt ihr einen Rat für mich?
Vielen Dank.
LG
Lindgren