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Gutachterreform: Niederbayer erkämpft mehr Bürgerrechte
Nach jahrelangen Beratungen ist ein neues Gutachter-Recht in Kraft getreten, dass Interessenskonflikte von Sachverständigen vor Gericht und so genannte Gefälligkeitsgutachten künftig verhindern soll. Maßgeblich auf den Weg gebracht hat diese und weitere Gesetzesreformen der ehemalige Polizist Horst Glanzer. Er selber kann davon jedoch nicht mehr profitieren.
Ob es um ärztliche Kunstfehler, das Kindswohl oder Pfusch am Bau geht: In Gerichtsverfahren ist die Justiz regelmäßig auf das Wissen und die Sachkunde von Gutachtern angewiesen – doch wie neutral können Sachverständige sein, wenn sie auch für die Branche arbeiten, in der sie sachkundig sind?