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Gutachtertermin

Hallo Siegfried,
ich würde Deiner obigen Auflistung, die völlig richtig ist, noch CRPS hinzufügen. Dann haben wir alle Lieblinge der Versicherer beisammen. Gruß Rehaschreck
 
Guten Morgen

"die methode muss wohl nicht mitgeteilt werden, das bleibt den medizynikern überlassen"

Stimmt so nicht. Da gibt es auch medizinische und Gutachterkriterien, die unbedingt eingehalten werden müssen. Präventive Aktion ist gefragt, vorbeugend! Dann erspart man sich einiges. Und dann:

Hier einfach mal zum SGB-Verwaltungsverfahren, unten zu priatrechtlichen im Rahmen des Gutachterverfahrens und Rechte. (Nur einige von mehreren.) Um vorab Informationen zu erhalten und vorab auch prüfen zu lassen, das ist wichtig. Wenn die Informationen nicht gegeben werden, die nicht Ordnung sind, ein rechtmäßiges Begutachtungsverfahren zu bezweiflen ist, dann kann man das Gutachten begründet terminlich verschieben, d.h. sich auch beraten, meint klären lassen. Von einem Berater nach Wahl. Auch für eine Beratung muss uns Zeit gegeben werden.

Und dann zum sozialrechtlichen Verfahren:

1.)
§ 14 SGB I
Beratung

Jeder hat Anspruch auf Beratung über seine Rechte und Pflichten nach diesem Gesetzbuch. Zuständig für die Beratung sind die Leistungsträger, denen gegenüber die Rechte geltend zu machen oder die Pflichten zu erfüllen sind.

Wenn sie diie Beratungsrechte nicht erfüllen, dann einen externen Berater aufsuchen und der BG mitteilen, Termin verschieben lassen. Wir haben ein Recht auf Beratung! Immer schriftlich Rechte einfordern, immer direkt mit Stempel dort der Poststelle geben, oder mit Einschreiben bzw. Rückschein. oder Fax. Beweise, dass dort rechtzeitig angekommen usw., sind nötig.

2.)
Nach § 25 SGB X besteht im Sinne eines vertrauensbildenden Umgangs auch ein Recht auf Akteneinsicht, um zum Beispiel zu sehen, welche Unterlagen der Gutachter vorab erhalten hat.

Du kannst die Fragestellung erfahren, das ist unser Recht! Und natürlich auch, welcher Fachrichtung der Gutachter angehört. Aber dazu muss man aktiv werden bzw. die Rechte auch klar und unmissverständlich vorher einfordern.

Und auch ein Recht, nach dem Begutachtungsverfahren, das Gutachten zu erhalten.

Also, ich hatte und habe viele Probleme mit meiner BG, aber hier nicht. Ich habe die BG immer darum gebeten, mir die Fragestellung an den Gutachter zu senden. Und auch das Gutachten zu erhalten. Hat sie immer gemacht. Allerdings beim psychiatrischen Gutachten hat sie den Gutachter gefragt, der sah aber keinen Hinderungsgrund. Und wenn, dann kann man das Gutachten in Anwesenheit eines Arztes einsehen. Oder eben der RA. Schließlich musst du deine rechtlichen Interessen verteidigen können. Auch vorab!

Aber was § 14 SGB I anbelangt, da muss ich immer wieder mich bei der BG beschweren. Die meinen aber, die beraten und informieren mich. Hier u.a. wird in meinem Fall gelogen.Wird nicht richtg beraten. Das muss ich alles alleine erledigen, Infos zu erhalten, die für mich wichtig sind. Im letzten Widerspruchsbescheid hat meine BG geschrieben, sie hätte mich richtig beraten. Lach!

Wenn es sich bei dir um kein sozialrechtliches Gutachten handelt, also ein privater Versicherter ein Gutachten wünscht, dann müßte das Datenschutzgesetz gelten. Und das wird sich vom Inhalt bezogen auf Vorabfragen und Akteneinsicht nicht unterscheiden. Logo! Erkundige dich dann beim BfDI. Ich könnte dir auch die Paragrafen raussuchen, aber das kannst du ja selber oder eben das BfDI anrufen.

Und Patientenrechte gibt es auch, entsprechende Verbände, die sollte man unbedingt bei ungeklärten Fragen kontaktieren. Hätte ich das alles nicht getan, wäre ich uninformiert geblieben und hätte nichts bei meine BG erreicht. Trotzdem versuchen die es immer wieder, und immer wieder beschwere ich mich und fordere meine Rechte ein.

Mir ist klar, dass trotzdem Probleme auftauchen, es einem schwer gemacht wird. Aber eines habe ich gelernt: Präventiv zu handeln. Das nervt natürlich meine BG, weil ich sie beschäftige. Das sind sie nicht gewohnt, teilen sie mir mit. Machen nur wenige.

Gruss
************
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
das möchte ich so nicht stehen lassen

"die methode muss wohl nicht mitgeteilt werden, das bleibt den medizynikern überlassen"

Stimmt so nicht. Da gibt es auch medizinische und Gutachterkriterien, die unbedingt eingehalten werden müssen.

du zitierst und schreibst umfänglich zur sozialgesetzgebung, wobei im eingangsbeitrag lediglich bezug zu "BU Vers." gegeben ist. die verhältnisse unterscheiden sich uU erheblich.

aber zu der kritik: selbstverständlich gibt es kriterien, aber die greifen zumindest dann nicht unmittelbar, wenn es um med methoden geht. kein nicht-mediziner wird die art und weise der anzuwendenden methoden vorgeben können. solange sie sich nicht erheblich vom standard wegbewegt, wird es auch nur das mittel einer fachlichen gegenmeinung anbieten.
es wird keinen richter oder sachbearbeiter überzeugen, wenn der SV bspw messungen der bewegung und streckung/überstreckung anhand äusserlicher massabnahme vornimmt, du dagegen meinst, anhand von bildaufnahmenwäre die bessere methode. sofern aus med sicht nicht anerkannt das eine ggü dem anderen vorzuziehen ist, bleibt es die wahl des SV.
es wird zudem in den meisten fällen vorab gar nicht möglich sein, aus der möglichen bandbreite bestehender schädigungen spezifisch nötige med untersuchungen und sich dadurch ergebende methoden festzulegen.

davon unabhängig wird aber die fachrichtung und die zu klärenden fragen mitteilungserheblich sein. auch wenn der SV notwendige kriterien massiv missachtet (was aber, wie wir wissen, eine fast unendlichebandbreite haben kann), wird das idR erst im nachhinein zu erkennen und ggf zu reklamieren sein.


gruss

Sekundant
 
Klar Sekundant, stimmt, habe ich auch gelesen BU,

aber ich dachte, so unterschiedlich kann das Recht auch nicht sein. Wenigstens im Grundsätzlichen nicht bezüglich Informationen, Datenschutz etc.

"davon unabhängig wird aber die fachrichtung und die zu klärenden fragen mitteilungserheblich sein. auch wenn der SV notwendige kriterien massiv missachtet (was aber, wie wir wissen, eine fast unendlichebandbreite haben kann), wird das idR erst im nachhinein zu erkennen und ggf zu reklamieren sein."

Natürlich verstehe ich deine Kritik der Missachtung, aber vielleicht lassen sich ja einige auch einschüchtern. Nicht jeder kann so bestimmt auftreten, und gerade auch dann, wenns einem nicht gut geht. Ich kann da aber zu diesem Punkt bei meiner BG nicht viel klagen. Habe immer nachgefragt, selbst mit dem letzten Gutachter sprechen können, vor dem Gutachtertermin. Auch wenns denen nicht gepasst hat und ich aus deren Sicht eine "schwierige" Versicherte bin. Und immer noch nicht ins allgemeine Schema passt.

Klar, die Versicherer setzen die Regeln, auch bezüglich der Fragen und bezüglich der Art der Diagnostik, aber wie gesagt, die Fragen kann man in jedem Fall vorher erfahren, sich schriftlich geben lassen und auch diese von einem Rechtskundigen überprüfen lassen. Termin bei begründeten Unklarheiten verschieben lassen, so lange, bis zur Klärung. Dann weiter handeln. Prävention ist gut. Ein gesundes Misstrauen. Und miese Gutachten gibt es dennoch allemal. Dann muss man weiter klagen, leider, ich kenne das Spiel und habe das Verfahren eines Gutachters (nicht unbekannt) angreifen können, so dass ich einen neuen bekommen habe, von meiner BG, das nicht ohne murren dererseits.

Das reicht ersmal, wünsche dir einen sonnigen Sonntag. ************

PS: Ich weiß, du bist erfahren. Andere auch, aber vielleicht auch durch andere Erfahrungen.
 
Hallo Michi55,

es ist eine Ertsunteruchung!
Ich dachte eine Begleitperson kann nicht abgelehnt werden

Hallo Sekundant,

die Methode hat System, aber Wiederstand ist angesagt!

Hallo Silko,

na da bin ich aber mal gespannt, was da fūr ein Schreiben von dem GA kommt!
Das Problem ist ja, dass ich kõrperlich angeschlagen bin und eben nicht mehr fit im Kopf bin!
Frūher hätte mir das nichts ausgemacht, heute ist das ein Alptraum fūr mich!

Hallo Siegfried,

ichglaube ich habe verstanden was du mir sagen mõchtest!
Wate mal ab, was da auf mich zu kommt!


Hallo ************,

Methode ist ja ganz ok, nur wenn von vornherein ein GA bestimmt wird, bei dem wohl das Ergebis schon ziemlich erahnt werden kann, frage ich mich halt, ob das in Ordnung ist!
Mein tägliches Geschäft war das nicht, denen ihrs sehr wohl!
Hat man da ūberhaupt eine Chance?

Werde weiter berichten!
 
Hallo März

"Methode ist ja ganz ok, nur wenn von vornherein ein GA bestimmt wird, bei dem wohl das Ergebis schon ziemlich erahnt werden kann, frage ich mich halt, ob das in Ordnung ist!"

Nein, ganz sicher ist das nicht in Ordnung. Habe selbst da eine schlechte Erfahrung, konnte aber durchsetzen, dass ich von einem neuen Gutachter begutachtet wurde. Aber der erste hatte sein Gutachten mit nachweisbaren Fehlern bestückt. Das konnte ich und mein Anwalt nachweisen. Ist aber sehr schwierig und klappt in seltenen Fällen. Konnte meine Gutachter zwar theoretisch vorschlagen und wählen, aber nicht wirklich konkret. Die BG hatte die Fäden in der Hand

"Hat man da ūberhaupt eine Chance?"

Das hoffe ich sehr für dich. Ist auch möglich.

Wünsche dir von ganzem Herzen Erfolg und ja, bin gespannt auf deine Erfahrung.

Gruss von ************
 
Hallo März,
Erstbegutachtung und dann noch zu diesem Schlechtachter. Sag der AXA Du gehst zu diesem nur mit Begleitperson (mit Hinweis auf Deinen Gesundheitszustand). Die Begleitperson wird bei allen Untersuchungen stumm (!) dabei sein. Es ist für Dich wichtig, dass Du jemanden an Deiner Seite hast, dem Du Vertrauen kannst. Sollte das Argument kommen, dass Du Dich in gewissen Bereichen nicht öffnen kannst, dann verweise darauf, dass Du jederzeit die Begleitperson vor die Türe schicken kannst.
Teil uns dann bitte mal hier die Reaktion der AXA mit
Michi
 
Hallo Michip55,

versuche hier mal die ganzen Info's auf Papier zu bringen!
Das mit der Begleitperson ( kann ja raus gehen) ist ein guter Gedanke!
Mir schwirrt der Kopf, oder das was noch drin ist!
Hoffentlich kann ich mir das alles auch merken!
 
Hallo März,

am besten alles aufschrieben und immer wieder lesen, so bleibt dann doch einiges hängen!
 
Hallo März,
Hattest Du den Gutachtertermin bei B. Liske schon oder steht dieser an?
Bitte gib uns doch einen Erfahrungsbericht. Danke.
Michi
 
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