Grüß Dich, AWO425T!
Gerne! Ich gehe mal Deine Fragen an:
1. Geht es zu weit bzw. ist das nicht das Aufgabengebiet/Service mir die Fragen in Zusammenhang durch die Anwältin beantworten zu lassen
Antwort: Die Frage ist mir leider unklar. Welche Frage willst Du von Deiner Anwältin beantwortet bekommen?
02
Wie wird i. d. R. die Zahlung für den Verdienstausfall geregelt?
Antwort:
Erster Schritt:
Man vergleicht Deinen Netto-Verdienst (Unfall weggedacht) mit den Leistungen, die Du von Sozialversicherungsträgern als Lohnersatz bekommst. Lohnersatzleistungen sind:
- Krankengeld (der Krankenkasse)
-Verletztengeld (der BG - bei Dir unwahrscheinlich, weil das kein Unfall auf dem Weg zur Arbeit oder zurück war)
- Übergangsgeld (der DRV, während Du in einer stationären Reha der DRV bist)
- Erwerbsminderungsrente
- Erwerbsunfähigkeitsrente.
Was dann noch fehlt, das ist der Schaden, Teil 1.
Hinweis:
Nicht abziehen als Lohnersatzleistung darf man: Alle Leistungen, die auf Deiner eigenen Vorsorge beruhen: Etwa Krankentagegeld einer privaten Krankenversicherung. Niemand hat Dir geholfen, als Du für diese Versicherungen Prämien bezahlt hast. Dann baucht auch keiner beim Kassieren der Versicherungsleistung zu "helfen". Der Spruch ist grob, aber rechtlich korrekt.
Zweiter Schritt:
Dieses "Netto" mußt Du versteuern (§ 24 EStG), sonst baust Du eine Steuer-hinterziehung. Vergleiche die Stuer, die Du zahlen musst, mit dem folgenden: Was hättest Du für die Einkommensteuer und den Soli und die Krichensteuer und den Kirchensteuer-Soli aufbringen müssen, wäre der Unfall nicht gewesen? Die Differenz zwischen Soll und Ist ist der Schaden.
Den kriegst Du ersetzt.
Leider ist dieses Thema nicht ganz einfach und hatt viele Facetten, vor allem bei Verunfallten, die mit einem Ehepartner gemeinsamt veranlagt werden.
Aber das hier ist mal das Prinzip.
Hinweis: Ist es vielleicht so, dass Du -Unfall weggedacht- bei der Einkommensteuer-erklärung regelmäßig etwas vom Finanzamt herausbekommen hast? Dann ist auch diese entgangene Steuerrückzahlung Schaden, den die gegneriche Versicherung ersetzen muss.
03
Muss ich Bemühungen, also Bewerbungen für die Arbeitssuche nachweisen ? Gibt es da Grundsätze oder Erfahrungen aus dem Forum?( Schadensminderungspflicht)
Antwort:
Ich empfehle Dir: Mache eine schöne Liste, auf welche Stellen Du Dich beworben hast. Dazu such nicht nur im Internet, auch in Zeitungen, schneide die Anzeigen aus, klebe sie auf ein DIN-A 4-Blatt und mache Notizen dazu:
- Wann darauf reagiert?
- Bewerbung dazu beilegen.
- Aktenvermerk machen, wen Du wann in der Firma angerufen hast und mit wem gesprochen hast - und mit welchen Ergebnis. Auch mit Stichworten, wieso Du den Arbetisplatz nicht bekommen hast.
Da mache Dir ruhig die Arbeit, einen schönen dicken fetten Leitzordner anzulegen.
Tipp: Denke auch an die Fachzeitungen Deines Berufes!
Bitte frage auch regelmäßig im Arbeitsamt nach (bitte auch hier: Notizen dazu machen, was dabei gelaufen ist.
4.Wie wird die Feststellung 3-6 Std gehandhabt wenn ich nur 3 Std. arbeiten gehen will.
Antwort: DU BIST AUF EINEM IRRWEG! Daher stellt sich die Frage so nicht!
Die 3 - 6 Stunden beziehen sich auf Deine ERWEBSFÄHIGKEIT.
Schadensersatzrechtlich relevant ist:
Kannst Du auf zumutbare Art und Weise noch in Deinem Beruf arbeiten (oder einem, den Du auch ausübenkannst, der das gleiche Geld und den gleichen Status bietet).
Kannnst Du denn Deinen letzten Beruf noch ausüben? Oder Deinen vorletzten?
5.Gibt es Erfahrungen welche Hilfe ich von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) aufgrund meines Alters erwarten kann?
Anwort:
Oh je....da würde ich eher nach etwas anderem Ausschau halten. Wiedereingliederungshilfen des Arbeitsamtes oder des Integrationsamtes!
ISLÄNDER
Gerne! Ich gehe mal Deine Fragen an:
1. Geht es zu weit bzw. ist das nicht das Aufgabengebiet/Service mir die Fragen in Zusammenhang durch die Anwältin beantworten zu lassen
Antwort: Die Frage ist mir leider unklar. Welche Frage willst Du von Deiner Anwältin beantwortet bekommen?
02
Wie wird i. d. R. die Zahlung für den Verdienstausfall geregelt?
Antwort:
Erster Schritt:
Man vergleicht Deinen Netto-Verdienst (Unfall weggedacht) mit den Leistungen, die Du von Sozialversicherungsträgern als Lohnersatz bekommst. Lohnersatzleistungen sind:
- Krankengeld (der Krankenkasse)
-Verletztengeld (der BG - bei Dir unwahrscheinlich, weil das kein Unfall auf dem Weg zur Arbeit oder zurück war)
- Übergangsgeld (der DRV, während Du in einer stationären Reha der DRV bist)
- Erwerbsminderungsrente
- Erwerbsunfähigkeitsrente.
Was dann noch fehlt, das ist der Schaden, Teil 1.
Hinweis:
Nicht abziehen als Lohnersatzleistung darf man: Alle Leistungen, die auf Deiner eigenen Vorsorge beruhen: Etwa Krankentagegeld einer privaten Krankenversicherung. Niemand hat Dir geholfen, als Du für diese Versicherungen Prämien bezahlt hast. Dann baucht auch keiner beim Kassieren der Versicherungsleistung zu "helfen". Der Spruch ist grob, aber rechtlich korrekt.
Zweiter Schritt:
Dieses "Netto" mußt Du versteuern (§ 24 EStG), sonst baust Du eine Steuer-hinterziehung. Vergleiche die Stuer, die Du zahlen musst, mit dem folgenden: Was hättest Du für die Einkommensteuer und den Soli und die Krichensteuer und den Kirchensteuer-Soli aufbringen müssen, wäre der Unfall nicht gewesen? Die Differenz zwischen Soll und Ist ist der Schaden.
Den kriegst Du ersetzt.
Leider ist dieses Thema nicht ganz einfach und hatt viele Facetten, vor allem bei Verunfallten, die mit einem Ehepartner gemeinsamt veranlagt werden.
Aber das hier ist mal das Prinzip.
Hinweis: Ist es vielleicht so, dass Du -Unfall weggedacht- bei der Einkommensteuer-erklärung regelmäßig etwas vom Finanzamt herausbekommen hast? Dann ist auch diese entgangene Steuerrückzahlung Schaden, den die gegneriche Versicherung ersetzen muss.
03
Muss ich Bemühungen, also Bewerbungen für die Arbeitssuche nachweisen ? Gibt es da Grundsätze oder Erfahrungen aus dem Forum?( Schadensminderungspflicht)
Antwort:
Ich empfehle Dir: Mache eine schöne Liste, auf welche Stellen Du Dich beworben hast. Dazu such nicht nur im Internet, auch in Zeitungen, schneide die Anzeigen aus, klebe sie auf ein DIN-A 4-Blatt und mache Notizen dazu:
- Wann darauf reagiert?
- Bewerbung dazu beilegen.
- Aktenvermerk machen, wen Du wann in der Firma angerufen hast und mit wem gesprochen hast - und mit welchen Ergebnis. Auch mit Stichworten, wieso Du den Arbetisplatz nicht bekommen hast.
Da mache Dir ruhig die Arbeit, einen schönen dicken fetten Leitzordner anzulegen.
Tipp: Denke auch an die Fachzeitungen Deines Berufes!
Bitte frage auch regelmäßig im Arbeitsamt nach (bitte auch hier: Notizen dazu machen, was dabei gelaufen ist.
4.Wie wird die Feststellung 3-6 Std gehandhabt wenn ich nur 3 Std. arbeiten gehen will.
Antwort: DU BIST AUF EINEM IRRWEG! Daher stellt sich die Frage so nicht!
Die 3 - 6 Stunden beziehen sich auf Deine ERWEBSFÄHIGKEIT.
Schadensersatzrechtlich relevant ist:
Kannst Du auf zumutbare Art und Weise noch in Deinem Beruf arbeiten (oder einem, den Du auch ausübenkannst, der das gleiche Geld und den gleichen Status bietet).
Kannnst Du denn Deinen letzten Beruf noch ausüben? Oder Deinen vorletzten?
5.Gibt es Erfahrungen welche Hilfe ich von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) aufgrund meines Alters erwarten kann?
Anwort:
Oh je....da würde ich eher nach etwas anderem Ausschau halten. Wiedereingliederungshilfen des Arbeitsamtes oder des Integrationsamtes!
ISLÄNDER