D
Deleted member 5316
Guest
Hallo Bobb,
grundsätzlich zum Verdienstausfall:
Es mag relativ einfach sein, ein Verdienstausfall geltend zu machen nur diesen durchzusetzen, habe auch ich nicht vermocht.
Bei Selbstständigen wird in der Regel das Spiegelbild eines AN herangezogen, um hier nicht die Beweislast zu haben.
Das ist die sichere Variante.
Das eigentliche Problem ist die Anspruchstellung.
Wenn Dein Gegner Dir nicht schriftlich zugesagt hat, alles aber auch alles zu bezahlen ?
so wirst Du vor Gericht dies einklagen müssen ??
Was für ein Streitwert wird das und Wer trägt die Kosten ?
VG-D
grundsätzlich zum Verdienstausfall:
Es mag relativ einfach sein, ein Verdienstausfall geltend zu machen nur diesen durchzusetzen, habe auch ich nicht vermocht.
Bei Selbstständigen wird in der Regel das Spiegelbild eines AN herangezogen, um hier nicht die Beweislast zu haben.
Das ist die sichere Variante.
Das eigentliche Problem ist die Anspruchstellung.
Wenn Dein Gegner Dir nicht schriftlich zugesagt hat, alles aber auch alles zu bezahlen ?
so wirst Du vor Gericht dies einklagen müssen ??
Was für ein Streitwert wird das und Wer trägt die Kosten ?
VG-D