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Haushaltsführungsschaden nach Motorradunfall

KuhMö74

Mitglied
Registriert seit
7 Sep. 2016
Beiträge
27
Hallo liebe Leute!
Ich bin nun mittlerweile fast 42 und hatte vor 21 Jahren einen schweren
Motorradunfall. Es gibt einen Unfallgegner und der ganze Prozess hat fast 5 Jahre gedauert. Dann wurde eine Teilschuld mit der Quotelung 1/3 zu 2/3
festgelegt, weil man sich als Motorradfahrer/Verkehrsteilnehmer einer Gefahr aussetzt und eben mit soetwas rechnen muß.
Alles in allem waren meine Verletzungen so stark, daß ich noch am Unfallort reanimiert werden mußte und dann nach Erstversorgung/Stabilisierung ins Krankenhaus kam. Ich hatte eine Mittelgesichtsfraktur mit Kontusionblutung
frontal (Hirnblutung). Nach langer Genesung würde ich versuchsweise wieder eingegliedert, bis dann vom RV-Träger der Beschluss der EU-Rente kam.
Seit 1999 bin ich nun Erwerbsunfähig und habe einen GdB von 70%.
Die gegnerische Versicherung zahlt einen Erwerbsausfallschaden/Verdienstausfall. Die Schmerzensgeldfrage ist geklärt und abgeschlossen. Immerwieder muß ich nun beweisen, welchen Berufsstand ich heutzutage erreicht hätte/haben können, um eben den Erwerbsschaden zu ermitteln. Das ist schwierig genug....
Nun habe ich vor 1-2Jahren vom Haushaltsführungsschaden erfahren und bin nun dabei, diesen zu belegen. Was sich als schwierig herausstellt weil das Maß der Bemessung nicht ganz klar ist.
Zur Situation:
Ich war damals 20 und hatte noch keinen eigenen Haushalt.
Ich bin auf Familieneigentum geboren und aufgewachsen(früher Landwirtschaft).
Mittlerweile ist das alte Bauernhaus zum Mehrfamilienhaus geworden,
meine Eltern haben wohn und Nutzrecht, ein Teil ist vermietet und ich wohne mit meiner Frau und meinem Sohn in einem umgebauten Nebengebäude.
Der Besitz ist auf mich übergegangen und um alles in Ordnung zu halten,
ist es fast ein fulltime Job.
Ich bin immernoch in psychologischer Behandlung und habe körperliche Defizite und die Arbeit auf dem kompletten Grundstück (3000qm) ist für mich neben der Hilfe im Haushalt nicht zu bewältigen. Früher hatte ich Unterstützung bzw. haben meine Eltern den Garten als Hobby geführt. Auch fallen bei einem so alten Haus (aus d.17 Jh.) mit Reetdach eine Menge handwerkliche Arbeiten an.
Meine Fage ist nun, in wie weit ich einen Haushaltsführungsschaden geltend machen kann und wie ich soetwas aufstelle
Vielen Dank

KuhMö
 
Hallo
herzlich willkommen hier ...
dein Haushaltführungsschaden wird dein Schmerzensgeld bei weitem übersteigen , theoretisch
nur die Versicherung lacht dich aus wenn du ohne qualifizierten Fachanwalt auftritts , keinen Dorf und bauernanwalt
und einen fähigen Anwalt zu finden ist wie die Nadel im Heuhaufen bzw was und wie war der alte Anwalt mir dem Schmerzensgeld ...

Halte uns auf dem laufenden ..

Tschau

Tscharlie

PS : vermehrte Bedürfnisse gibt es auch noch ( oder so )
 
Grüß Dich, KuhMö,

nach der IHK-Sachverständigenliste gibt es 3 öffentlich betsellte Sachverständige, die das Thema begutachten: Frau Warlimont, Meckenheim (bei Bonn), Frau Schah-Sedi, Rostock, und Herr Forster, Traunreut (Bayern).

In nächster Zeit - mehr zu Deinem Thema hier.

ISLÄNDER
 
Hallo Kuh Mö ,
ich weiss gar nicht ob du im Nachhinein noch einen Haushaltsführungsschaden geltend machen kannst .Wenn ja (das wir der Isländer dir sagen können ) rate ich dir wie Tscarlie dir einen guten anwalt zu suchen .Ich selber habe da aus Unkenntnis einen Wald und Wiesen Anwalt genommen .
Dank der guten Tipps der Mitglieder hier habe ich mich jedoch sehr mit dem Thema befasst ,mir das Buch Haushaltsführungsschaden von Pardy gekauft und eine Aufstellung gemacht .
Bei interesse lies mal hier bei mir
Anna Bo -Motorradunfall
 
Danke schonmal für die Beiträge.
Ich habe mittlerweile einen anderen Anwalt hinzugeholt
bzw. das Mandat abgegeben. Dieser ist Anwalt für Versicherungsrecht und Medizinrecht. Kein Anwalt hat mich vorher drauf aufmerksam gemacht,
das es diesen Haushaltsführungsschaden überhaupt gibt.
Für mich ist es nur schwer,es zu beziffern bzw. darzulegen. Ich lebe schon so lange mit den Defiziten, das ich mich schon gar nicht mehr erinnere,wie es als gesunder Mensch war. Immerwieder begebe ich mich von neuem in eine Psychotherapie meines Psychologen. Ich bin auf mehrere Psychopharmaka getestet worden und vor ca. 2 Jahren wieder umgestellt worden.
Immerwieder komme ich an meine körperlichen Grenzen, die ich auch nach so langer Zeit nicht akzeptieren oder wahrhaben kann oder will.
Ich genoss eine strenge Erziehung, wo nicht geweint wurde und man auch nicht wegen jedem Wehwehchen zum Arzt lief. Auch habe ich erst durch Psychotherapie lernen müssen und können, über Gefühle und Gedanken zu sprechen.
Das Leben kommt mir als große Aufgabe vor, die ich manchmal nicht glaube, schaffen zu können. Auch habe ich oft das Gefühl, mehrere Leben zu führen.
Das Leben als Patient/kranker Mensch nach einem schweren Unfall und das Leben als Mensch in der Gesellschaft, dem man äußerlich eben genau dieses nicht ansieht. Da ich keine offensichtlichen Narben davongetragen habe und das größte Problem im SHT mit Kontusionblutung lag, sieht man mir ja quasi nichts an. Menschen, die mich lange und gut kennen, wissen natürlich was mit mir los ist. Nach dieser langen Zeit mit dem Leben danach, habe ich meinen Körper schon sehr gut kennengelernt, will es mir aber nicht eingestehen daß ich eben nicht mehr belastbar bin. Die Medikamente geben mir sehr viel Kraft und ich verliere das Gefühl "STOP" zu sagen. Bis meine Körper Alarm schlägt. Man will aber kann eben nicht mehr.
Starke Depressionen und Antriebschwäche begleiten mich von einem Tag auf den anderen. Die ewig neue Konfrontation mit dem Rechtsstreit zieht mich jedesmal förmlich nach unten und raubt mir die Kraft mit erneuten Depressionen.
Ich frage mich,warum man in solchen Situationen allein gelassen wird und die Versicherungen sich die Nase reiben...
Ich bin auch ein nicht ganz leichter Fall, ich hatte damals gerade ausgelernt und stand am Anfang des Berufslebens. Ein Abschluß als Landesbester und Aussicht auf Stipendium. Noch keine Familie und in den Startlöchern für eine gute berufliche Karriere. Wie wäre der Normalverlauf gewesen und wie hätte ich den Alltag heute ohne Unfall bewältigen können?

Danke Euch
 
Grüß Dich, KuhMö 74,

01
Bei Dir wird zunächst einmal wichtig sein festzustellen: Ist schon ein Teil der Ansprüche verjährt? Das kann niemand ohne genaues Studium der Akte sagen. Da wird Dein RA also als erstes herangehen.

02
Will man einen Schaden ermitteln, so muss man miteinander vergleihen:

(a)
Wie wäre das Leben ohne Unfall verlaufen?

mit

(b)
wie ist das Leben tatsächlich verlaufen?

Die Differenz ist der Schaden. Problem: (a) lässt sich nicht feststellen. WAs wäre aus der Welt geworden, wenn Cäsar nicht geboren wäre?

03
Dass da ein Problem steckt, weiß das Gesetz auch. Es bietet eine Reihe an Beweiserleichterungen, so z.B. muss Schaden grundsätzlich nicht (voll) bewiesen werden: Er wird geschätzt, Du bekommst ihn beim Gericht durch, wenn Du ihn mit deutlich überwigender Wahrscheinlichkeit belegt hast (§ 287 ZPO).


04
Deine Verhältnisse sind so komplex, dass der Versuch, den Schaden selbst irgendwie zu berechnen, wahrscheinlich scheitert. Das ist der Grund, weshalb ich auf die IHK-Liste hingewiesen habe.

ISLÄNDER
 
Vielen Damk,
ich habe mich auf der i-net Seite von der genannten Gutachterin aus Rostock mal belesen. Die scheinen genau solche schwer zu beweisenden Fälle nach SHT
zu kennen und arbeiten dort mit entsprechenden Fachleuten zusammen.
Ist es so, das diese dann Gutachten erstellen und ich damit arbeiten kann oder muß ich dann diese Kanzlei damit beauftragen uns das Mandat wieder wechseln?
Da ich grad gedacht habe,einen guten Anwalt gefunden zu haben, sind dort bestimmt auch schon Kosten entstanden. Und auf einen Brief von meinem alten Anwalt (Schlafmütze) warte ich auch noch. Bin gespannt, ob und was er noch fordert. Durch seine unkompetenz habe ich wohl schon einiges entgehen lassen.
Er hat mich nichtmal aufgeklärt, wie und in welcher Form wir Lohnangleichungen fordern können und müssen. Und als ich aktiv geworden bin, hat er meißtens keine Zeit gehabt und mußte grad ne Urkunde beglaubigen oder was auch immer. Einmal kam der Spruch: " Da muß ich vielleicht mal einen Kollegen fragen, der sich damit auskennt!"
Mir fiel alles aus dem Gesicht....
Das war das Zeichen für mich, schnellstmöglich einen anderen aufzusuchen.
Ob das nun der richtige ist, wage ich schon bald zu bezweifeln....
Ich denke, ein Gutachten wäre sinnvoll.
Darf/kann ich das selbst veranlassen und wird dieses dann auch anerkannt?
Danke
 
Hallo KuhMö74,

in erster Linie wird Dein Anwald zu prüfen haben, ob hier nicht längst schon die Verjährung eingetreten ist, dies ist nach 21 Jahren normalweise nämlich der Fall; es sei denn, dass damals ein sog. Verjährungsverzicht ausgesprochen wurde und die Versicherung das ausdrücklich anerkannt hat Oder es liegt ein Titel vor, der Dich vor Verjährung schützt.

Zum Haushaltsführungsschaden und Verdienstausfall: Schau mal unter: "Literatur zum Schmerzensgeld und Schadensberechnung" von Espresso nach, dort findest Du schon Hinweise zu beiden Positionen, aus denen Du bestimmt Honig saugen kannst.

Viel Glück.

Dieter
 
Grüß Dich, KuhMö!

01
Frau Schah-Sedi ist zwar sowohl RAin wie auch Sachverstänige. Nur: Das Gesetz verbietet, in dem gleichen Fall sowohl als RAin wie auch als Sachverständige tätig zu werden!

02
Das führt dazu: Sobald Du sie als Anwältin beauftragst, ist sie als Sachverständige abgeschossen. Und umgekehrt.

03
Dem Hinweis von Hans Dieter Eichner stimme ich zu. Daraus folgt folgender logischer Aufbau, wie es weiter geht:

(a)
Erst klären: Was ist gegenüber der Versicherung noch nicht verjährt?
Darüber Gutachten erstellen lassen. Und gegenüber der Versicherung durchsetzen.

(b)
Was hat der erste RA verjähren lassen? Hier könnten Anwaltshaftungsansprüche in der Luft liegen. Was von diesen Ansprüchen gegenüber dem RA (!) ist denn seinerseits noch nicht verjährt?
Das wird dann das zweite Gutachten werden müssen.

04
Die Folgen eines SHT-Falles sind für durchaus greifbar. Wenig ist so schön messbar wie kognitive Defizite! Doch damit Du nicht auf den Holzweg gerätst: Das ist weniger das Fachgebiet eines Neurologen, als keines Klinischen Neuropsychologen. Wo für Dich einer sitzt, das weiß die Gesellschaft für Neuropsychologie (GNP).


ISLÄNDER
 
Hallo,
mein Anwalt sagte damals zu mir: Wie viele Stunden haben sie vor dem Unfall für den Haushalt gebraucht, wie viele nach dem Unfall, wie viel mehr muss ihr Partner übernehmen.
Nach besten Wissen und Gewissen hab ich damal eine Aufstellung nach Kallender gefertigt.
Nach dem ich entsprechende Literatur studiert habe, komme ich nun drauf, das viel zu wenig als Haushaltsführungsschaden festgesetzt wurde.

Mit der Klageschrift wurde damals dieser Schaden beziffert vom Unfall bis zur Klageeinreichung das waren drei Jahre. Mitlerweile sind 6 Jahre vergangen und sollte ich irgendwann den Prozess gewinnen muss noch der restliche Schaden beziffert werden.

Ist es möglich dann den Schaden anders als in den ersten 3 Jahren nach entsprechder Literatur geltend zu machen, auch wenn ich dann quasi von einer höheren Stundenzahl für den Haushalt ausgehe ?
Bezahlt die Rechtschutz einen Sachverständgen der die Ermittlung macht, oder muss ich diese Kosten selbst tragen?
 
Grüß Dich, Espresso!


01
Deine erste Frage würde ich grundsätzlich mit einem "Ja" beanworten wollen. Das nennt man: "Klageerweiterung". Wieso soll das nicht gehen?

02
Darauf wird der Gegner sofort einwenden, dass das neue Ergebnis nicht zu den tatsächlichen Gegebenheiten Deines Haushaltes passt. Die hättest Du doch in der Klage angegeben!

03
Nun ist es aber eine alte Erfahrung, dass der Haushalt und sein Arbeitszeitaufwand von den Betroffenen unterschätzt wird. Nach meinen Erfahrungen liegen die Leute so um 1/3 unter dem, was Realität ist.

Das liegt an mehreren Ursachen:

(a) Es sind dazu gehörige Arbeiten übersehen worden (wie: Gartenarbeit, Erziehungsarbeit mit Kindern, Arbeiten, die nicht täglich verrichtet werden: Das kann z.B. sein: Malern und renovieren im Haus, Reparaturarbeiten, Ofenholz hacken, Komposthaufen umsetzen und durchwerfen...)

(b) Der Arbeitszeitaufwand für Arbeiten, die berücksichtigt wurden, wurde geschätzt:
Und da kommt es deswegen oft zu Schätzfehlern, weil die Haushaltsarbeit so kleinschrittig und unscheinbar ist. Die Zeit vergeht wie im Fluge, "nee, das kann doch gar nicht so lange gedauert haben", und dann hat man den ganzen Vormittag gewerkelt, gegen Mittag fragt man sich verdattert, was man eigentlich die ganze Zeit getan hat!


(c)Vor allem: Übersehen werden von fast allen: Rüstzeiten. Bis ich das ganze Fensterputzzeug zusammengesammelt habe, die Leiter herbeipraktiziert, die Putzmittel gesucht, das dauert. Und das aufräumen hinterher auch, samt Auswaschen, Trockenen im Heizkeller, wieder wegräumen. Das Einkaufen endet nicht, wenn man wider zu Hause ankommt, da kommt: Verladen, reinschleppen, einzeln einräumen (so, dass die Dose Erbsen mit der längsten Haltbarkeit unter der schon etwas älteren Dose ist), Einkauftüten zusammenlegen, aufräumen, und, und, und......
Diese Punkte sind geltend zu machen.


03
Zu den Kosten:

(a)
Sachverständigenkosten, die entstehen, weil das Gericht einen Sachverständigen hinzuzieht, gehören zu den versicherten Prozesskosten.

(b)
Ansonsten fürchte ich, sieht's duster aus.

(c)
Nun ist vielen Gerichten noch nicht einmal bekannt, dass es 3 Sachverständige für Haushaltsführungschäden gibt, die sogar öffentlich bestellt sind (man muss nur in die IHK-Sachverständigenliste reinschauen). Oft übersehen sie auch das Beweisnagebot "Sachverständigengutachten". Dann doktern sie selbst rum, aber dann: Oh Heimatland, da kommen manchmal Sachen raus!

(d)
Dem wirkt man entgegen, indem man folgendes macht:

(da)
Wenn sich aber z.B. die Landgerichte Amberg (14 O 615/09), Hof (11 O 547/12), Leipzig (08 O 3839/09) und Nürnberg (2 OH 1126/15) sowie das OLG Dresden (12 U 290/15) Sachverständigengutachten für den Haushaltsführungsschaden erstellen ließen, ist damit klar, dass das Hantieren mit Tabellen nicht genügt, denn diese Tabellen hatten diese Gerichte auch gehabt und benutzen können.

(db)
Sogar der übertrieben versicherungsfreundliche Küppersbusch (Ersatzansprüche bei Personenschäden, 8. Auflage 2004, RNr. 185) nannte den Haushaltsführungsschaden "schwer zu berechnen", die subjektiven Einschätzungen der Betroffenen könnten "schwer täuschen" (Fußnote Nr. 349). In späteren Auflagen fehlt dieser Hinweis, ohne, dass die Ermittlung seither leichter geworden wäre.


(dc)
Weiter trägt man vor, dass es keinen sachlichen Grund gibt, die erheblichen Unsicherheiten unaufgeklärt zu lassen. Meint aber ein Gericht, es könne das schon selbst, so muss man darauf hinweisen, dass es dann im Urteil darstellen muss, wo es seine besondere Fachkunde her hat, so verlangt es der BGH (das ist so, aber ich kann gerade nicht an meine Bücher ran, weil ich gerade im Urlaub bin - das steht aber in jedem dickeren ZPO-Kommentar zu § 287 ZPO, Dein RA soll da mal eine gesitige Tiefbohrung niederbringen!).

Die besagte "besondere Fachkunde" ist m.E. die gleiche "besondere Fachkunde", die der öffentlich bestellte Sachverständige nachweisen musste, um bestellt zu werden! Das wird dem Gericht kaum einmal gelingen.

(dd)
Dies muss Dein RA schwunghaft darstellen, damit das Gericht merkt: "Wenn wir's nicht machen, oh, dann riskieren wir, dass uns der BGH unser Urteil uns um die Ohren haut, dass es nur so rauscht. Das wäre peinlich, peinlich...! Na, dann soll der Espresso halt eben sein Gutachten haben. Uns kanns ja wurscht sein....".


(de)
Und damit Dein Anwalt auf die Spur kommt, druckt ihm das gewitzte Unfallopfer diesen Artikel aus, "hochverehrter Advocatus, hochgelehrte Adovatissima! Können wir das so machen? Dann mach mal.....!"

Und nicht vergessen: In der nächsten Verhandlung muss das angesprochenw erden, aber "jründlich"!


ISLÄNDER
 
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