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Hilfe und Einschätzung Motorradunfall

storch34

Neues Mitglied
Registriert seit
14 Apr. 2018
Beiträge
8
Ort
Bonn
Hallo

bin neu hier und schildere mal meinen Fall.
Motorradunfall vor ca. 7 Wochen wobei mir der Gegner im Ort voll die Vorfahrt nahm und mich frontal gerammt hat.
War auf dem weg von der Arbeit nach Hause.
Wurde dann mit dem Hubschrauber in die Klinik gebracht und 2,5 Wochen behandelt.
Handgelenk gesplittert 2 Platten eingesetzt, tiefe Beinwunde wurde genäht über Nacht habe ich extreme Schmerzen im Bauch bekommen
was sich als innere Blutungen im Beckenbereich herausstellte. Musste sofort Notoperiert werden. Blutung hielt weiter an und Bauch musste noch 2 mal geöffnet werden.
Somit war ich 7 Tage in der Intensivstation und lag echt schlecht da bekam 3 mal Blutkonserven. Am 8 Tag wurde dann der Handgelenkbruch mit Eisenplatten gerichtet und ein Gips angelegt.
Ab diesem Zeitpunkt ist es mir besser gegangen. Ich war ca. 17 Tage in der Klinik.

Anwalt wurde dann Eingeschaltet und alles geschildert. Motorrad wurde begutachtet und Anwalt wollte Zusammenstellung aller kaputten Sachen.

Motorrad 5500€
Kleider, Helm et. 500€
Abschleppkosten 300€ da Motorrad von einem Freund zu mir gebracht wurde

Anwalt hat im Schreiben an die gegnerische Versicherung Motorrad, Kleider , An- Abmelden, Allgemein, Gutachter,
Anwalt ca. 8000€ plus Schmerzensgeld Vorauszahlung in Höhe 7000€
Diese Woche wurde eine vorläufige Zahlung in Höhe 11000 € bezahlt.
Leider ohne Einzelheiten wie sich der Betrag zusammensetzt.
Vom Anwalt bin ich ein wenig enttäuscht da ich dachte ich bekomme von jedem Briefwechsel irgendwie
eine Kopie oder wenigstens bescheid oder Mail. Auch habe ich noch keine Zeugenaussage bei er Polizei
gemacht Anwalt meint das dauert noch?

Kann jemand die Zeit einschätzen wann wenigstens der Schaden am Motorrad, Kleider sonstige Kosten
die geleistet worden sind bezahlt werden. Will wieder ein Motorrad kaufen.

Wie ist eure Meinung zum Schmerzensgeld was wird bei solchen Verletzungen angeboten oder bezahlt.

Hatte zum Glück bist jetzt noch keinen Bedarf nach solchen Fragen
Hoffe ich bin hier Richtig da wir im Moment wirklich verunsichert sind
ob unser Anwalt den wir natürlich vorher nicht kannten gut betreut.
Bei fehlenden Informationen einfach fragen.

Im Moment ist soweit alles in Ordnung zum Glück Schmerzen an der Hand sind aber noch vorhanden was denke ich normal ist.
Bin auch seit der Abnahme des Gipses bei der Krankengymnastik.

Gruß Vitali S.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Vitali,

zwei Dinge:

a) Wenn Dir jemand die Vorfahrt nimmt, kann er Dich nicht frontal rammen. Er kann es nur seitlich. Du meintest sicherlich, dass Du frontal gegen seine Seite gefahren bist. Dann wird ein Schuh draus.

b) In den 11.000,-- € sind der WB des Motorrades, die Kleidung, die Anwaltskosten und die Gutachterkosten drin. Außerdem hat die Versicherung ein Schmerzensgeld in Höhe von 3000,00 € bezahlt. Und das haben die auch begründet, warum sie 3.000,00 € für angemessen halten. Dieses Schreiben liegt auf jeden Fall Deinem Anwalt vor, da bin ich mir sicher. Was die Zeugenaussage bei der Polizei angeht, das ist eine andere Baustelle. Hier geht es eher darum gegen den Unfallgegner Anklage wegen fahrlässiger Körperverletzung zu erheben.

Herzliche Grüße vom RekoBär :)
 
Hallo Reko Bär

a) bin gerade aus gefahren, Gegner ist von vorne gekommen und ohne zu Blinken oder sonstige
Anzeichen direkt in meine Richtung abgebogen und somit bin ich direkt in die Front geknallt.
Ist für mein Begriff Frontal.

b) werde Anwalt mal am Montag kontaktieren ob es eine Auflistung gibt.
Sollte ich aber solche Schreiben nicht als Kopie automatisch bekommen?
Auch ist die Überweisung 1 Woche her.

Wie ist die Einschätzung zu den geforderten 7000€ Schmerzensgeld.
Oder ist das noch zu Früh kennen uns da wirklich nicht aus daher vielleicht
die falsche oder einfache Ausdrucksweise.
Klage gegen Gegner wurde gestellt da keine Reaktion auf mein Wohlbefinden. Und direkt
nach dem Unfall zur Polizei und meiner Frau, er sagt nichts ist nicht Schuld.
Polizei sagte aber meiner Frau sofort einen Anwalt nehmen. Schuldfrage ist für Sie klar da
Gegner zu früh abgebogen ist und ein direkter Zeuge dies bestätigte.
Zeuge hat mich auch gleich versorgt Unfalllgegner schaute lieber nach seinem Auto.
Mit dem Zeuge sind wir regelmäßig in Kontakt.

Gruß
 
Zuletzt bearbeitet:
HAllo Storch

mein Unfallfahrer hat sich bis heute nicht nach meinem Wohlbefinden erkundigt. Und das obwohl der Richter im Strafverfahren gegen ihn und seinen Anwalt gewettert hat und aufgrund meines psychisch desolaten Zusatnden den beiden quasi den Mund verbot. der Rechtsanwalt hat wohl bei iener vorhergegangenen Zeugenbefragung klar gestellt das wie ja schuldam Unfall seien. Daraufhin wurde er von Zeugen daraufhingewiesen das wir nicht lebensmüde seien und ich auf der Fahrt zum Gerichtstermin einen Nervenzusammenbruch erlitt.
Die Anzeige wegen Körperverletzung hat die Staatsanwaltschaft dann mal Monate später auf nachfrage seitens meiner Anwältin bearbeitet. Da der Unfallverursacher ja ein unbescholtener Bürger und LKW Fahrer war und ich ja nur leicht verletzt war wurde dieses Verfahren eingestellt.

Also spar dir deinen Gram gegen den Unfallgegner. Nütz dir nichts. Wünsch ihm herzlich drei Wochen Dünnschiss undkein Stückpapier oder was anderes Nettes. Das ist eine Baustelle an der du nur versinkst.

Die Sache mit dem Anwalt solltest du klären. Ich bekomme immer alles. Kann aber sein das dein Anwalt das anderes handhabt, nach gutdünken.

Alles Gute dir, und lass den Frontalaufprall einen Seitenaufprall sein. Ich denke Rekobär weiß schon wie es richtig heisst.

Gruß
Chris
 
Hallo Chris1966, @ storch34,

es kann natürlich sein, dass er Dich frontal im spitzen Winkel erwischt hat. Dann müsste eigentlich auch seine Front beschädigt sein. Rein Polizeitechnisch wird dies als Abbiegeunfall eingestuft. Meistens ist aber bei abbiegenden Pkw einer der beiden vorderen Kotflügel betroffen und weniger das Frontblech, also der Teil, wo das amtliche Kennzeichen zu sehen ist.

Aber egal, es kommt jetzt darauf an, dass Dein Anwalt hinterher ist. Der wird zwar nicht ganz so begeistert sein, denn sein Anwaltshonorar bemisst sich nach dem Streitwert und den hat die Versicherung erst einmal nach unten korrigiert. Das hat zur Folge, dass die auch gleich mal das Anwaltshonorar nach unten korrigieren.

Insofern wären jetzt nur noch 4.000,-- € Streitwert für ein Gerichtsverfahren maßgeblich. Und das ist es auch nicht sicher, ob da der Richter da mitgeht, oder ob er der Meinung ist, dass 3.000,-- € an Schmerzensgeld, die ja schon gezahlt wurden, angemessen wären. Das würde nämlich dann eine Abweisung der Klage zur Folge haben.

Herzliche Grüße vom RekoBär :)
 
Hallo

je mehr ich lese desto undurchsichtiger wird das ganze:(
War 4 Tage unklar ob die Innere Blutung gestoppt werden kann
da nicht zu finden. Hand ist mit 12 cm langen Platten fixiert.
Ohne die ganzen Schmerzen, Schmerzmitteln und was noch alles.
Wie gesagt hatte mit meinen 40 ja. noch kein Anwalt benötigt und
er sagt was von vorab Schmerzens Geld 7000€.
Bin jetzt absolut verunsichert was ich weiter machen soll.

Gruß
 
Hallo Storch34,
auch wenn Du einen großen Groll gegen den Unfallverursacher hast: Er hat es sicher nicht mit Absicht gemacht - fahrlässig.
Strafverfahren bringt da wenig - auch Dir keine Genugtuung....eher Frust.
Bezüglich des Schmerzensgeldes würde ich langsamer vorgehen. Lehne das Angebot ersteinmal dankend ab und verweise auf die Unsicherheiten bezüglich der verbleibenden Schäden. Diese spielen eine viel größere Rolle für die Zukunft. Wenn Du jetzt das Schmerzensgeld akzeptierst, dann lohnt auch eine Klage und das Streitverfahren nicht. 7 Wochen nach dem Unfall ist es meiner Meinung nach viel zu früh schon von Klage usw. zu reden.

Entsprechend würde ich das auch dem Anwalt mitteilen. Der verdient bei der jetzigen Regelung am meisten ;-)

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Seenixe

das mit dem Schmerzensgeld wollte will ich so handhaben wie du es beschreibst.
Anwalt sagt auch immer ist nur ein Vorschuss. Werde mal diese Woche mal
beim Anwalt vorbeischauen.

Gruß
 
Hallo storch34

1) du solltest deinen Anwalt bitten dir deine Akte zu kopieren
2) bevor er ein Schriftsatz abschickt bei dir eine Freigabe einzuholen
3) der Anwalt soll dir einschlägige Gerichtsurteile ausdrucken, ich halte das Schmerzensgeld für viel zu gering, auch sind Spätfolgen wahrscheinlich, du hast bereits Vorschuss erhalten daher hast du Zeit, die Verjährung dürfte 3 Jahre betragen.

Nur wenn du dich selber schlau machst hast du gute Karten, ein Rechtsanwalt ist nicht dein Freund, er ist dein größter Gegner., dass wirst du in den nächsten Jahren schon selber feststellen.
Du musst viel Google benutzen, z.B. Schmerzensgeld Autounfall eingeben und viele Gerichtsurteile lesen.

MFG Marima
 
hallo Vitali,

für die unterschiedlichsten verletzungsmuster gibt es neben bereits ergangenen urteilen, die zum vergleich hergezogen werden können, auch halboffizielle tabellen (zb Celler Schmerzensgeldsammlung oder beck), tw in buchausgabe, tw auch online zugänglich. im moment etwas zuviel für mich, aber ggf stelle ich später eine kleine liste zusammen. oder du gehst auf BibBase und gibst den suchbegriff "schmerzensgeld" bzw "schmerzensgeldsammlung" und "schmerzensgeldtabelle" ein, dann findet du meine eintragungen.
bei der eingabe beachten: begriffe getrennt eingeben und jeweils gefolgt von einem leerzeichen (es wird wortgenau gesucht, leerzeichen startet die suche.)

aaaber:

Wie ist eure Meinung zum Schmerzensgeld was wird bei solchen Verletzungen angeboten oder bezahlt.

eine jetzige zahlung kann nur eine abschlagszahlung sein. zu den verletzungen werden in der bewertung neben aussergewöhnlichen schmerzen über das typische verletzungsmass hinaus auch die bleibenden folgen und ggf ein endzustand einkalkuliert. und der dürfte noch nicht erkennbar erreicht oder absehbar sein.
es wäre am RA, hier für alle seiten - also auch u besonders für dich - klarheit zu schaffen, indem er den erhalt unter vermerk einer als vorläufigen abschlagszahlung zu sehenden teilzahlung bestätigt u/o auch einen weiteren höheren abschlag unter begründung nachfordert.
eine trennung von schmerzensgeld und sachschaden wird dann in angriff genommen werden können, wenn der genâu bezifferte sachschaden bekannt ist und einigung darüber herrscht.


gruss

Sekundant
 
Hallo storch34,

"Motorradunfall vor ca. 7 Wochen"!

Du kannst ja froh sei, dass du die Angelegenheit "relativ" gut verlebt hattest.
Das Materielle ist ersetztbar, aber das Gesundheitliche oft nicht ......

Darum würde ich dir empfehlen, dich erstmals auf deine REHA zu konzentrieren und nicht schon mit viel Schmerzensgeld ect. zu befassen.

Wenn...... die Schuldfrage geklärt ist und sich auf eine Haftungsquote u. a. außergerichtlich geeinigt wurde, dann kann man weiter sehen.

Natürlich kann man vorab, wenn der Gegner theoretisch - überwiegend Schuld hat und die geg. Versicherung mitspielt, Kohle einfordern.

Ich weiß von was ich rede bzw. hatte selber mit 30 J. einen schweren-unversch. Mot. Unfall und u. a. mit dem Anwalt, über meine Sache hinaus 10 J. zusammengearbeitet. Heute befasse ich mehr mit dem Sozialrecht, dass bei dir auch noch ins Spiel kommen könnte DRV-Versorgungsamt.

Nach voriger Prüfung würde ich "Strafantrag gegen den Unfallverursacher stellen" oft sind die Schadenersatz- Forderungen, denne besser durchsetzbar gegen die Versicherung !

Der Strafantrag im Verkehrsstrafrecht

In diesem Sinne gute Besserung!

Grüße
 
Grüß Dich, Storch34!

Ich darf etwas System in die Sache bringen.

01 Zum Unfallhergang: Wer ist schuld?

Vieles spricht dafür, dass auch bei Dir schnell eindeutig klar ist, wer den Unfall verursacht hat und die alleinige Schuld dafür trägt. In der Regel hat man nach 6 bis 8 Wochen ab Unfall die Möglichkeit zur Akteneinsicht. 12 Wochen wären ungewöhnlich lang, da würde ich schon nachbohren.

Die Ermittlungsakte wird zunächst bei Polizei geführt. Ist die Polizei mit ihrer Arbeit fertig, prüft sie, ob sie den Verdacht einer Straftat hat. Das dürfte sie haben, denn fahrlässige Körperverletzung ist strafbar. Also legt sie die Akte der Staatsanwaltschaft vor. Nötigenfalls macht die Staatsanwaltschaft noch ein paar kleine Nachermittlungen, aber dann hält sie fest, dass sie die Ermittlungen abschließt. Und das ist der Augenblick, ab dem man an die Akte herankommt. Anwälte bekommen sie in die Kanzlei geschickt und haben das Recht, sich und dem Mandanten Kopien zu machen.

In 19 von 20 Fällen ist die Frage, wer für den Unfall aufkommen muss, ausgesprochen harmlos und das kleinste Problem im Verlauf einer Unfallbearbeitung. Glaube mir, ich habe einen gewissen Überblick. Über meinen Schreibtisch sind sicher weit über 1000 Akten mit Unfällen udn Verletzungen gewandert.

Ob der Unfallversursacher bestraft wird oder nicht, das kann Dir für Deinen Schadensersatz egal sind. Also: Lege darauf nicht viel Gewicht. Du wirst Deine Nerven für Wichtigeres brauchen.


02 Auf was achtest Du jetzt?

Was solltest Du jetzt machen-? Bitte führe Tagebuch. Schreib alles auf, was irgendwie mit dem Unfall zu tun hat.

So z.B., wer Dich an welchem Tag wie lang im Krankenhaus besucht hat (dann kann man die Besuchskosten hinterher rekonstruieren - wenn man das nciht kann, sind sie weg).

Schreibe auf, wie es Dir geht. Wie Du geschlafen hast, wo Du welche Schmerzen hast, wie sich Deine Möglichkeiten entwirckelt haben ("heute konnte ich mir zum ersten Mal die Zähne selbst putzen") oder ("Ich konnte heute 50 Schritte weit gehen. Als ich mich hingelegt habe, tobte es im Sprunggelenk"). Was der Arzt gesagt hat. Wo Du wegen des Unfalles warst. Besser zu viel als schreiben als zu wenig.

Beim Führen des Tagebuches wirst Du rätseln: Was muss da rein, was nicht. Dann frage hier nach: Wir helfen Dir schon.


03
Hebe alle Quittungen und Belege auf. Am besten klebe jede Quittung auf ein eigenes DIN-A4-Blatt und schreibe daneben, für was das die Ausgabe genau war. Denn wcihtig ist, dass Du Überblick hast.

04
Das Schmerzensgeld lässt sich jezt noch nicht zweckmäßig schätzen. Es hängt starkt davon ab, welche dauernden Folgen verbleiben werden. Und die lassen sich jetzt noch nicht absehen.

05
Wichtiger als das Schmerzensgeld sind: Verdienstentgang, Assistenzschaden, Haushaltsführungsschaden. Denn 6 Wochen nach dem Unfall endet die Lohnfortzahlung. Dann gibt es eine Weile -1,5 Jahre- Krankengeld. Bis dahin bist Du hoffentlich wieder gesund.

06
Erzähle uns ein wenig: Was ist Dein Beruf? Wie lebst Du, allein, verheiratet, Lebensgefährte, Kinder? Denn das ist wichtig für unsere Tipps. Denn die wirst Du brauchen!

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