Kasandra
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Hallo Thosak,
mal in der Kürze:
1. Die BG muss Dich umschulen. Somit hat Dich erstmal Dein Arbeitgeber nicht zu entlassen - sondern muss / sollte in Rahmen der Umschulung für Dich einen anderen Arbeitsplatz finden.
2. Schmerzensgeld
Hier brauchst Du einen RA. Die Kosten für den trägt die gegn. HPV. Das ist doch auch schon mal gut für Dich.
Der RA muss dann das Schmerzensgeld einfordern, die Differenz von deinem monatl. Lohn zum Verletztengeld, den Haushaltsführungsschaden, hattest Du noch Auslagen wie z. B. Fahrtkosten o. Rezeptgebühren (diese müsste Deine BG tragen) ansonsten muss die auch Dein RA einfordern.
Es kommt schon einiges zusammen.
Kopf hoch, der Zug ist für Dich noch nicht abgefahren.
Viele Grüße
Kasandra
mal in der Kürze:
1. Die BG muss Dich umschulen. Somit hat Dich erstmal Dein Arbeitgeber nicht zu entlassen - sondern muss / sollte in Rahmen der Umschulung für Dich einen anderen Arbeitsplatz finden.
2. Schmerzensgeld
Hier brauchst Du einen RA. Die Kosten für den trägt die gegn. HPV. Das ist doch auch schon mal gut für Dich.
Der RA muss dann das Schmerzensgeld einfordern, die Differenz von deinem monatl. Lohn zum Verletztengeld, den Haushaltsführungsschaden, hattest Du noch Auslagen wie z. B. Fahrtkosten o. Rezeptgebühren (diese müsste Deine BG tragen) ansonsten muss die auch Dein RA einfordern.
Es kommt schon einiges zusammen.
Kopf hoch, der Zug ist für Dich noch nicht abgefahren.
Viele Grüße
Kasandra