Vor den Sozial- und Landessozialgerichten wurde im Jahr 2013 in rund 48 700 der erledigten erst- und zweitinstanzlichen Verfahren ein mündliches oder schriftliches Gutachten erstattet, in etwa 22 500 Verfahren wurden mehrere Gutachten eingeholt (Statistisches Bundesamt, Rechtspflege – Sozialgerichte, Fachserie 10 Reihe 2.7, 2013, S. 22, 50). Die/Gesamtzahl der Gutachten in sozialgerichtlichen Verfahren wird deshalb auf jährlich 95 000 geschätzt.
Insgesamt gelangt man somit zu einer Gesamtzahl von 395 000 Sachverständigengutachten pro Jahr. -
und diese Zahl bezieht sich nur auf Sozial- und Landessozialgutachten... was für ein lukratives Feld doch die Begutachtungen sind.
Quelle hier: http://www.bmjv.de/SharedDocs/Downl...chverstaendigenrat.pdf?__blob=publicationFile
Insgesamt gelangt man somit zu einer Gesamtzahl von 395 000 Sachverständigengutachten pro Jahr. -
und diese Zahl bezieht sich nur auf Sozial- und Landessozialgutachten... was für ein lukratives Feld doch die Begutachtungen sind.
Quelle hier: http://www.bmjv.de/SharedDocs/Downl...chverstaendigenrat.pdf?__blob=publicationFile