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Invaliditätsgrad bei künstlichem Gelenk

seenixe

Super-Moderator
Mitarbeiter
Registriert seit
31 Aug. 2006
Beiträge
8,846
Ort
Berlin
Hallo,
mich beschäftigt folgende Frage. Wenn wie im Urteil - siehe Link ausgeführt
http://www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?p=525#post525
der Verlust eines Teilbereiches eines Gliedes dazu führt, dass der Invaliditätsgrad feststeht, wie verhält es sich dann mit Körperersatzstücken?
Wenn infolge eines Unfalls und der Folgen das Knie gegen ein künstliches Knie ausgetauscht werden muß, dann ist doch der Fakt des Verlustes erfüllt. Welche Schwierigkeiten in der Zukunft zu erwarten sind mit diesem künstlichen Gelenk interessiert die private Unfallversicherung auch nicht mehr. Müßte dann also nach Gliedertaxe nicht der volle Grad der Invalidität erreicht sein?

Gruß von der Seenixe
 
Hi,

das ist nicht gleichzusetzen. Es kommt zudem darauf an, in welchem Alter Du ein künstliches Kniegelenk bekommst.

Es ist nicht richtig, dass es die private Unfallversicherung nicht interessiert, was in Zukunft ist. Wenn erkennbar ist (je nach Alter), was bei einem künstlichen Kniegelenk in Zukunft noch blüht, dann wird das mit einbezogen. Ein künstliches Kniegelenk ist nicht mit einer Funktionsunfähigkeit gleichzusetzen, schon gar nicht mit einer Amputation (Verlust).

MFG
 
Hallo Silva,
Kannst Du zu der Problematik "Alter" was genaueres ausführen?
Das Knie ist instabil und immer wieder äußert mal wieder ein Arzt, dass die Zeichen für Lockerung sprechen. Auch im Sintigraphiebefund nachgewiesen. Die Einschätzungen der Werte innerhalb der Gliedertaxe gehen zur Zeit von 3/10 über 5/10 bis 4/6 Beinwert. Wie sind Deinen Erfahrungen nach die Werte für diese Einschränkungen innerhalb der Gliedertaxe? Welche Bandbreite ist für die Versicherung akzeptabel? Welcher Zeitraum wird zur Heilungsbewährung angenommen? Dies in Zusammenhang mit der Frage Bewertung 3-Jahreszeitrum beendet.

Gruß von der Seenixe
 
hallo,
habe mich belesen und im begutachtungsbuch steht,das bei einem alter von 25-40 jahren zum beispiel ein auslockerungsanteil von 2/7 beinwert zu den prozenten des künstlichen kniegelenkes dazu kommt.das liegt wohl daran,das man nach heutigem stand die tep`s bis zu 2 mal wechseln kann.daher kommen diese prozente nur wegen der zukunftsprognose der auslockerung dazu.
das heißt wenn ich mich richtig informiert habe,wird ein künstliches gelenk mit 2/5 bis zu 3/5 beinwert bemessen.dazu müßten dann die 2/7 auslockerungsgefahr kommen.diese hängen aber stark vom alter ab.es ist also gut möglich das man mit einem sehr jungen alter(um die 30 jahre) auf über 50 % kommt.2/5 von 70 % sind 28% oder 3/5 von 70 % sind 42 % + 2/7 von 70% sind 20% gesamt 48% oder 62 % ?????
hier sind noch nicht einmal die folgeschäden berücksichtigt.ich weiß aber nciht ob ich hier richtig liege.
hat jemand hier vergleichbare werte,oder liege ich hier völlig falsch???
 
Hallo seenixe,

welche AUB hast Du vereinbart ?

Ist ein fester Invaliditätsgrad bei Funktionsunfähigkeit eines Kniegelenks vereinbart ?

Ist vereinbart, dass sich der Invaliditätsgrad nach der verbleibenden Funktionsbeeinträchtigung nach dem Einbau eines Ersatzteils (eventuell auf eigene Kosten) bemisst, unberücksichtigt der späteren Entwicklung ?

Ist vereinbart, dass sich der Invaliditätsgrad nach dem Alter bestimmt – wie Silva meint ?

Ist ein Begutachtungsbuch und welches vereinbart, nachdem der Invaliditätsgrad festgelegt wird – wie rayk ins Gespräch bringt ?

Bitte lesen:

http://www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?t=260

Gruß
Luise
 
Zuletzt bearbeitet:
hallo luise,
wo finde ich die aub???dachte es geht immer nach der gliedertaxe und dem buch über begutachtungen.
denkst du luise,daß ich richtig liege mit meiner bemessung???
 
Hallo rayk,

welche AUB Du mit Deinem Versicherer vereinbart hast, steht im Versicherungsschein und sind diesem beigefügt. Müsstest mal in Deinen Unterlagen nachsehen.

Wenn die Invalidität nach der Gliedertaxe bestimmt werden kann, dann wird das auch gemacht – nur, die AUB und somit die Gliedertaxen können unterschiedlich sei.

Was ist das für ein „Buch über Begutachtungen“ ? Hat das auch einen Titel, einen Verfasser und eine Auflage ?


Zu Deiner Bemessung hatte ich schon im alten Forum geschrieben. Dein Arzt ht sich auch schon entsprechend geäußert, mehr kann ich nicht dazu sagen. Warte mal die Begutachtung ab.

Gruß
Luise
 
Hallo Rayk,
Du schreibst, dass Du Dich dazu belesen hast. Kannst Du bitte mal konkrete Quellen angeben? Bei mir kommt erschwerend dazu, dass neben der TEP an dem Bein das Sprunggelenk mit schwerer Arthrose, Einschränkungen usw. betroffen ist, dies aber in den Beinwert gleich mit abgegolten ist. Mein Gutachter hat jetzt für das eine Knie mit den Schäden am Sprunggelenk auf 2/3 Beinwert gekommen.
Für das andere Knie zieht er 2/10 Beinwert an.
Nun bin ich einmal gespannt, was die Unfallversicherung dazu sagt.

Hallo Luise, ich antworte auf Deine Fragen heute abend ;-)

Gruß von der Seenixe
 
es gibt das buch" Begutachtung der Haltungs- und Bewegungsorgane "von ROMPE/ERLENKÄMPER-da steht das so drin.
wie alt bist du denn und was war bei dir im knie kaputt?
bei mir kommt erschwerend noch die umstellungsosteotomie hinzu.welche schäden hatten sie an dem knie wo 2/3 rauskommt?
 
Hallo Luise,
erst einmal vielen Dank für Deine unermüdliche Beantwortung von Fragen. :)
Ich habe die AUB 2000 vereinbart ohne die anderen angefragten zusätzlichen Bedingungen. Allerdings gibt es im Rompe schon einen Hinweis auf einen Alterszuschlag bei TEP wegen dem Risiko des Wechselns. Dieser soll für den den Sektor der privaten Versicherung bis zu 2/10 Beinwert zu veranschlagen sein.
Gruß von der Seenixe

PS: hier der Link zu dem Buch:
http://www.thieme.de/detailseiten/3135592049.html
 
Zuletzt bearbeitet:
hallo seenixe,
genau das buch habe ich gelesen und das meine ich auch hinsichtlich der begutachtung.dort steht ganz klar,daß abhängig vom alter ein bestimmter prozentsatz hinzukommt.
 
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