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Deleted member 2199
Guest
Hallo an alle wo das Interessiert,
es gibt Personen hier im Forum wo als Schwerbehindertenvertretung im Betriebsrat tätig sind, die meinen bei einer Betriebsschließung( wo alle Betroffen sind) könnten Sie das Integrationsamt für Behinderte Arbeitnehmer einschalten um die irgendwie zu schützen, wahrscheinlich sich als Schwerbehindertenvertreter am meisten .Also alles was nicht Direkt mit der Schwerbehinderung zusammenhängt bei einer Kündigung hat das Intgrationsamt keinen großen Einfluss auf die Kündigung, der Arbeitgeber braucht die Zustimmung vom Integrationsamt wenn er einen oder mehrere Schwerbehinderte oder Gleichgestellte kündigen will. Gibt es einen Sozialplan wo die Schwerbehindertenvertretung mit dem Betriebsrat erstellt hat, geht das Integrationsamt von der Richtigkeit aus, das alles Rechtens abgelaufen ist ,und erteilt somit ihr Einverständnis zu Kündigung.
Wenn man der Meinung ist ,das hier fatale Fehler gemacht wurden seitens des Betriebsrat mit der Schwerbehindertenvertretung, sollte man innerhalb von 4 Wochen nach erhalt der Kündigung ,Klage beim zuständigen Arbeitsgericht einreichen, am besten man hat einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zur Seite, um denn Sachverhalt im Vorfeld abzuchecken.
gruß **************
es gibt Personen hier im Forum wo als Schwerbehindertenvertretung im Betriebsrat tätig sind, die meinen bei einer Betriebsschließung( wo alle Betroffen sind) könnten Sie das Integrationsamt für Behinderte Arbeitnehmer einschalten um die irgendwie zu schützen, wahrscheinlich sich als Schwerbehindertenvertreter am meisten .Also alles was nicht Direkt mit der Schwerbehinderung zusammenhängt bei einer Kündigung hat das Intgrationsamt keinen großen Einfluss auf die Kündigung, der Arbeitgeber braucht die Zustimmung vom Integrationsamt wenn er einen oder mehrere Schwerbehinderte oder Gleichgestellte kündigen will. Gibt es einen Sozialplan wo die Schwerbehindertenvertretung mit dem Betriebsrat erstellt hat, geht das Integrationsamt von der Richtigkeit aus, das alles Rechtens abgelaufen ist ,und erteilt somit ihr Einverständnis zu Kündigung.
Wenn man der Meinung ist ,das hier fatale Fehler gemacht wurden seitens des Betriebsrat mit der Schwerbehindertenvertretung, sollte man innerhalb von 4 Wochen nach erhalt der Kündigung ,Klage beim zuständigen Arbeitsgericht einreichen, am besten man hat einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zur Seite, um denn Sachverhalt im Vorfeld abzuchecken.
gruß **************