bienchen99
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- 4 Mai 2007
- Beiträge
- 23
Hallo,
wer hat schon mal in Erwägung gezogen die BG wegen "Untätigkeit" und Verschleppung des Verfahren zu verklagen?
Es ist so: In 2001 wurde eine Erkrankung vom Hausarzt gemeldet, welche sich später als Berufserkrankung heraustellte. Im Laufe der Zeit hat sich noch eine psychische Erkrankung dazugesellt.
Die BG will erst jetzt nach 6 Jahren Maßnahmen nach § 3 BKV leisten. Toll..! Ich würde die BG-ler gerne auf Schadensersatz verklagen, denn durch die Untätigkeit hat sich die Erkrankung noch verschlimmert.
Geht so etwas Hat man nicht ein Recht darauf das der Fall zügig behandelt wird?
Grüße, bienchen99
wer hat schon mal in Erwägung gezogen die BG wegen "Untätigkeit" und Verschleppung des Verfahren zu verklagen?
Es ist so: In 2001 wurde eine Erkrankung vom Hausarzt gemeldet, welche sich später als Berufserkrankung heraustellte. Im Laufe der Zeit hat sich noch eine psychische Erkrankung dazugesellt.
Die BG will erst jetzt nach 6 Jahren Maßnahmen nach § 3 BKV leisten. Toll..! Ich würde die BG-ler gerne auf Schadensersatz verklagen, denn durch die Untätigkeit hat sich die Erkrankung noch verschlimmert.
Geht so etwas Hat man nicht ein Recht darauf das der Fall zügig behandelt wird?
Grüße, bienchen99