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Klage nach selbst. Beweisverfahren gegen PUV

Hallo Rosi,
da Du über eine Deckungszusage der RSV verfügst, dürften alle weiteren Kosten in dieser Instanz abgedeckt sein, so dass Du Dir wenigstens in dieser Hinsicht keine Sorgen machen musst. Problematisch allerdings dürfte sein, dass ein Großteil Deiner Einschränkungen - soweit ich mich hier recht erinnere - keinem messtechnischen Beweis zugänglich sind (zB. die Sehfeldeinschränkung). Genau hierauf wird sich die Gegenseite in aller Genüsslichkeit konzentrieren. Insbesondere wenn eine große Kölner Kanzlei mit drei Buchstaben beauftragt werden sollte. Hiergegen solltest Du Dich schon im Vorfeld wappnen, indem Du z.B. als Prozessbeobachterin an einschlägigen Verfahren vor den Versicherungskammern teilnimmst. Dann erkennst Du bestimmte Argumentationsmuster und kannst diese bereits in eine eigene Abwehrstrategie wandeln. Weiterhin alles Gute und viel Erfolg. Gruß Rehaschreck
 
Hallo Rehaschreck,

Danke für deine Tipps.

Ich weiß, dass der Weg steinig wird, aber ihn deshalb erst gar nicht zu gehen, kommt für mich nicht in Frage.

Welche Kanzlei die PUV vertritt, werde ich dann demnächst sehen und deinen Vorschlag als Prozessbeobachterin wenn möglich wahrnehmen.

LG Rosi70
 
Hallo Pizza 24,

Ich habe noch eine Frage an dich, die aber auch gerne andere Unfallopfer beantworten können.

Du schreibst, dass ein Vergleich scheiterte, weil eure Vorstellungen weit auseinander lagen.

Meine Forderung lt. Klage liegt bei 90% Invalidität

Was glaubst du/ihr denn, was als Gegenvorschlag von der PUV zu erwarten ist?

Grundsätzlich ist mir die einmalige Invaliditässumme nur zweitrangig wichtig.

Ich bin seit 3,5 Jahren zu 100% erwerbsunfähig und werde dies auch vorläufig leider weiterhin sein.

Mein oberstes Ziel ist es aber, irgendwann wieder 4 Stunde arbeiten gehen zu können.

D.h. ich brauche einen Lohnausgleich ... sprich Unfall-Rente. Was wiederum bedeutet, dass ich 50% Invaliditätswert mindestens erreichen muss, um Anspruch auf die Unfall-Rente zu erhalten.

Die PUV wird vermutlich versuchen darunter zu bleiben.

Wie verliefen eure Vergleiche?

LG

Rosi 70

Hallo Rosi,

sorry für die verspätete Antwort.

Warum die Vorstellungen zu weit auseinander lagen? Mein erstes Gutachten, welches durch die Versicherung der Unfallverursacherin in Auftrag gegeben wurde, ergab einen Dauerschaden von 40 %. Der größere Posten ist der Haushaltsführungsschaden, hinzu kommt der Verdienstausgleich, da ich auf Grund meines Unfalls nicht mehr meinen Minijob ausüben kann. d.h. der Haushaltsführungsschaden muss bis zum 72 Lebensjahr gezahlt werden, der Verdienstausfall bzw. Entschädigung bis zum Eintritt ins Rentenalter.

Die Versicherung bot mir mit Schmerzensgeld eine Summe von 70 000 an, d.h. für alle 3 Posten.

So wie ich es verstehe, läuft es bei dir nicht über eine private Versicherung.

Hier können dir die erfahrenen Mitglieder weiter helfen. Ich befinde mich jetzt im 5. Jahr, ich habe große Hoffnung, dass es dieses Jahr ein Abschluss findet.

Ich wünsche dir auch alles Gute. Lass dich nicht unterkriegen.

Wer kämpft, kann verlieren, wer nicht kämpft, hat schon verloren.

LG Pizza24
 
Hallo Pizza24,

danke für deine Offenheit.

70.000 € hört sich ja zunächst gar nicht so schlecht an, aber man benötigt das Geld ja auch, um langfristig den finanziellen Verlust auszugleichen.

Ich klage auch gegen die private Unfallversicherung und rechne nicht damit, dass wir uns bei dem ersten Termin einigen.

LG

Rosi70
 
Hallo,

heute habe ich mal wieder zur Abwechslung ein Anliegen zum Thema private Unfallversicherung.

Nach dem Beweisverfahren habe ich Klage eingereicht und das Gericht hat ein neurologisches Gutachten veranlasst, welches auch schon stattgefunden hat. Die Gutachterin kann ihr Gutachten erst fertigstellen, nachdem Zusatzgutachten eingeholt werden, die seitens des Gerichts auch zwischenzeitlich in Auftrag gegeben wurden.
Nun wurde ein Termin zur Güteverhandlung angesetzt mit Vorladung der Gutachterin, die ihr Gutachten aber noch gar nicht fertiggestellt hat.

Erst sich 3 Jahre Zeit lassen und dann die Gutachten nicht abwarten. Ist das so üblich? Kann da jemand Licht ins Dunkel bringen? Unabhängig davon fragt mein Anwalt bei Gericht auch nach.

LG

Rosi70
 
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