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Klage nach selbst. Beweisverfahren gegen PUV

Rosi70

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
14 Nov. 2014
Beiträge
570
Hallo,

meine Klage gegen die private Unfallversicherung habe ich nun nach dem selbstständigen Beweisverfahren eingereicht.

In dem selbstständigen Beweisverfahren hat das Gericht einen Sachverständigen beauftragt, der folgendes feststellen sollte:
- Welche Einschränkungen liegen vor?
- Sind die Einschränkungen unfallbedingt?
- Liegt eine psychisch Störung vor?
- Welcher Invaliditätsgrad liegt vor?

Der Sachverständige hat diverse körperliche und kognitive Störungen festgestellt, die alle unfallbedingt sind. Ein Hinweis auf eine psychische Störung liegt nicht vor. Patient kann und wird in nicht absehbarer Zeit nicht wieder arbeiten können. Einen Invaliditätsgrad hat der Sachverständige nicht angegeben.

Wir haben der Versicherung ... nachdem uns das Gutachten vorlag ... ein Angebot unterbreitet, welches sie nicht angenommen hat. 3 Wochen vor Ablauf der Klagefrist bot man uns großzügig an, mich zu einem ihrer Gutachter zu schicken. Ich hatte dann hier mal den Gutachter eingegeben und habe dann dankend abgelehnt und die Klage dann eingereicht.

Inzwischen habe ich auf Grund des Unfalls die volle Erwerbsminderungsrente.

Da ich noch nie vor Gericht war, weiß ich überhaupt nicht, was mich erwartet.

Was erwartet mich den bei dem ersten Termin?
Wie läuft das ab?

Über ein paar Infos wäre ich sehr dankbar.

LG Rosi70
 
Mündliche Verhandlung

Hallo Rosi70,

da es ja schon ein selbstständiges Beweisverfahren gab, kann es durchaus sein, dass der Richter für das Hauptverfahren die schriftliche Veriante vorschlägt.

Diese muss von beiden Parteien abgesegnet werden. Falls eine der beiden Parteien damit nicht einverstanden ist, kommt es nach Hinherschriftsätzen zum Termin der mündlichen Verhandlung.

Dort kannst Du dabei sein, musst es aber nicht, da Du ja (ich gehe mal davon aus) von einem Rechtsanwalt vertreten wirst. Erst, wenn das Persönliche Erscheinen der Parteien angeordnet wird, musst Du der mündlichen Verhandlung beiwohnen.

Zunächst findet ein sogenannter Gütetermin statt. Sprich, der Richter gibt beiden Parteein die Möglichkeit, sich doch noch zu einigen. Das wäre dann für den Richter die einfachere Variante und erspart ihm ohne Ende Arbeit.

Ist der Gütetermin ohne Einigung, dann folgt anschließend die Hauptverhandlung. Das kann noch am selben Tag sein, es kann aber auch sein, dass ein neuer Termin angesetzt wird.

In der Hauptverhandlung werden die im selbstständigen Beweisverfahren festgestellten Beweise aufgeführt und vom Richter bewertet.

Auf jeden Fall wird der Richter versuchen, beide Parteien auch dann noch zu einem Vergleich zu nötigen. Falls das nicht klappt, kommt irgendwann der Zeitpunkt, an dem der Richter ein Urteil fällen muss.

Herzliche Grüße vom RekoBär:)
 
Hallo RekoBär,

danke für deine Info.

Das was du als mögliche Variante schreibst, entspricht meinem absoluten Wunsch.

Ich möchte ein möglichst schnelles Ende.

Nach 3 1/2 Jahren möchte ich kein jahrelanges Klageverfahren und wäre über eine gütige Einigung sehr dankbar ... das schon die Nerven ;-)

Kann denn die PUV weitere Gutachter verlangen?

Ich meine ja, dass sie in den ersten drei Jahren die Gelegenheit gehabt hätten, mich zu begutachten, aber sie meinten nicht`s tun zu müssen und die Zeit aussitzen zu können.

Meinungen weiterer Unfallopfer nehme ich gerne entgegen.

LG Rosi70
 
Weitere Gutachten

Hallo Rosi70,

klar kann die Versicherung weitere Gutachten beantragen. Die Hinhaltetaktik der Versicherung hat Methode. Das wirst bei anderen Usern hier ebenfalls lesen können.

Deshalb ist es wichtig einen Anwalt mit Biss zu haben.

Es werden sich sicher noch andere User auf Deinen Tread melden.

Herzliche Güße vom RekoBär:)
 
Hallo Rosi70,

Deine Sorgen, kann ich nachvollziehen, befinde mich in der gleichen Situation.

Mein erstes Gutachten, welches von der Versicherung vorgeschlagen wurde, habe ich gemacht, mit der Hoffnung, ein schnelles Ende zu finden. leider war dem nicht so. Sie haben dem Gutachten unterstellt, er hätte, dass Gutachten in meinem Sinne verfasst. Daraufhin, haben wir Klage eingereicht.
Mein erster Termin. war schnell vorbei.
In der Verhandlung, wollte die Richterin, eine Einigung, in Form eines Vergleiches. Die Vorstellungen der Versicherung und unsere, lagen weit auseinander, es kam zu keiner Einigung.

Die Richterin, verlangt von mir, dass ich für 2 Wochen einen Plan erstellen sollte, in dem ich aufführte, was für Arbeiten ich zu Hause noch machen kann und bei was ich Hilfe brauche. Alles mit Zeitangaben.
Begründung: Mein Anwalt hat den Haushaltsführungsschaden geltend gemacht, der finanziell der höchste Posten ist.
Außerdem musste ich ihr aufführen, was für Arbeiten ich in meinem Minijob machen musste.

Ich selbst bin seit vielen Jahren auf Grund einer schweren Erkrankung, Erwerbsunfähig. Arbeite seit ca. 8 Jahren immer im Minijob. Zum Zeitpunkt meines Unfalls, habe ich den Minijob ausgeübt, hier geht es um den Verdienstausfall.

Nachdem die Richterin die Unterlagen hatte, gab es erneut einen Termin, der in schriftlicher Form, ohne Anwesenheit war.

Es ergab sich, dass die Richterin einen Gutachter bestimmte. Was sich daraus ergeben hat, kann ich im Einzelnen nicht ausführen, nach zu lesen, auf meiner Seite.

Kurz um, der Weg ist noch nicht zu Ende :-(

Ich wünsche dir persönlich viel Erfolg, vielleicht findest du ja einen schnellen Abschluss.

LG Pizza24
 
Hallo zusammen.

Eine Anmerkung zum Auftrag der Richterin, @Pizza.
Wenn es ein Singlehaushalt ist, erübrigt sich das evtl., hab darüber neulich etwas gelesen, dass in diesem Fall der HHFS nicht als solcher, sondern als ? (anderer Posten) abgegolten wird.
Das findest du im www mit der Suche nach:
Single Haushaltsführungsschaden.

Falls du nun akribisch die 2 Wochen protokollierst für den Auftrag der Richterin:
Vergiss nicht, dass die 2 Wochen nicht alle Arbeiten abdecken, im Winter fallen andere Dinge an als im Sommer (zB Garten) und die Fenster putzt man i.d.R. auch nicht alle 14 Tage. ;-)

Liebe Grüße @ all
HWS-Schaden
 
Hallo Pizza24,

ich habe mir mal deine "Geschichte" ... zumindest das, was ich dazu gefunden habe ... durchgelesen. Nicht schön.

Ich kann immer noch nicht nachvollziehen, warum die Verfahren so in die Länge gezogen werden.
Als ich noch ganz unerfahren war, dachte ich immer, dass spätestens nach 3 Jahren ein Ende erreicht sein muss. Und da dachte ich noch "Oh Gott, so lange".
Heute sage ich: " Wie schön wäre es doch, wenn es nach 3 Jahren ein Ende gäbe".

Ich wünsche dir Pizza24 und allen anderen betroffenen weiterhin viel Erfolg!

LG Rosi
 
Hallo Pizza 24,

Ich habe noch eine Frage an dich, die aber auch gerne andere Unfallopfer beantworten können.

Du schreibst, dass ein Vergleich scheiterte, weil eure Vorstellungen weit auseinander lagen.

Meine Forderung lt. Klage liegt bei 90% Invalidität

Was glaubst du/ihr denn, was als Gegenvorschlag von der PUV zu erwarten ist?

Grundsätzlich ist mir die einmalige Invaliditässumme nur zweitrangig wichtig.

Ich bin seit 3,5 Jahren zu 100% erwerbsunfähig und werde dies auch vorläufig leider weiterhin sein.

Mein oberstes Ziel ist es aber, irgendwann wieder 4 Stunde arbeiten gehen zu können.

D.h. ich brauche einen Lohnausgleich ... sprich Unfall-Rente. Was wiederum bedeutet, dass ich 50% Invaliditätswert mindestens erreichen muss, um Anspruch auf die Unfall-Rente zu erhalten.

Die PUV wird vermutlich versuchen darunter zu bleiben.

Wie verliefen eure Vergleiche?

LG

Rosi 70
 
ich glaube du wirst kein Vergleichsangebot bekommen. Damit würde deine PUV ja den Unfall anerkennen, was sie bis jetzt ja nicht getan haben.
Du hast mit 90% Invalidität die "Latte" auch sehr hoch gelegt.

Zieh dich warm an und stell dich auf eine Klage ein. Zieh es durch und gib nicht auf.

Ich hatte ganz am Anfang auch gedacht "was ich soll noch 3 Jahre warten bis alles abgeschlossen ist"
Jetzt sind es schon weit über 10 Jahre.
 
KMorgen Rosi70,

Du willst 90% Versicherungsformel ×0.5 entspricht dann max 45%.

Ich sage mal scherzhaft das du dich dann im Krieg befindest!

Eine Front meiner Gegner beschoss mich erst mit Aussagen das ich Bereits vor dem Unfall ein Krüppel war und als ich das zum Glück wiederlegen konnte. Kommen jetzt Regelmäßig schreiben wie: "wir bestreiten das: die Sonne wieder scheint, es nachts kälter ist als draußen, usw.

Ganz wichtig ist es vorher alle Grundlagen sauber Ausgearbeitet zu haben. Oder wie kommst du auf 90%

Was steht in Gutachten und Diagnosen?

MfG


Gsxr
 
Hallo Rosi,
Astrids Kommentar kann ich nur beipflichten. Leider reagieren einige Versicherer genau auf diese Weise. Es steht für Dich zu hoffen, dass Du über eine Rechtsschutzversicherung verfügst, die Angelegenheit somit versichert ist und Du an einen versierten und vor allem an einen an Deinen Interessen orientierten Rechtsanwalt geraten bist. Dies scheint keineswegs selbstverständlich zu sein. Mir sind im Übrigen Fälle zu Ohren gekommen, in denen Rechtsanwälte auch bei trübsten Erfolgsaussichten eine extrem hohe Invalidität veranschlagen, um den Gegenstandswert der Klage und somit ihre eigene Vergütung in die Höhe zu treiben.

Wie Deine Erfolgsaussichten zu bewerten sind vermag ich als Nichtjurist nicht einzuschätzen. Da aber vorliegend ganz offenkundig auch die Zusammenhangsfrage im Raume steht bzw. durch den Versicherer spätestens im Verfahren erhoben wird, halte ich die obige Forderung zumindest für sehr ambitioniert. Gleichwohl wünsche ich Dir Kraft bei den anstehenden Strapazen. Gruß Rehaschreck
 
Hallo zusammen,

Ok, ich ziehe mich warm an und ziehe in den Krieg ... auch wenn ich darauf gerne verzichten würde.

Ja, 90% sind hoch angesetzt, aber nicht unberechtigt.

Allein meine Sehfeldeinschraenkung entspricht in der Gliedertaxe 30% und die ist mein geringstes Problem. Hinzu kommen einige körperliche Erkrankungen und geistige Einschränkungen.

Ich bin sowohl körperlich als auch geistig nur 1 Stunde belastbar ... oft nach 20 Minuten schon eingeschränkt.

Mein Krankenakte habe ich bereits offengelegt. Die ist lückenlos sauber. Ich war noch nie krank, arbeitsunfähig oder sonstiges.
Ich muss mich verbessern; ich war 1x im Krankenhaus, um meinen Sohn zur Welt zu bringen, was mir hoffentlich jetzt nicht zum Nachteil ausgelegt wird ;-)

Ich gehe jetzt mit der starken Vermutung in die erste Verhandlung, dass der Termin nichts bringt.

Eine Rechtschutzversicherung habe ich, die für die Klage auch die Deckungszusage gegeben hat.

Wenn es bei dem mündlichen Termin aber zu keiner Einigung kommt und das Gericht fordert erneut ein Gutachten an; wie verhält es sich mit den Folgekosten?

LG Rosi70
 
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