Ritchie1960
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- 21 Apr. 2011
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- 17
Hallöchen,
habe da mal nen paar Fragen an euch, da ihr mir schon mal helfen konntet.
Es geht um meine Schwerbehinderung.
1.) in der Gutachterliche Stellungnahme steht folgendes:
Funktionseinschränkung der unteren Gliedmaßen (Endoprothesen beider Hüftgelenke
und des rechtes Kniegelenkes, Fußfehlformen.
2.) chronische Bronchitis
3.) Daumengelenksarthrose rechts mit Resektionsplastik
Impingmentsyndrom rechte Schulter
4.) Funktionsstörung von Herz und Kreislauf
5.) Funktionsstörung der Wirbelsäule
zu 1.) das Versorgungsamt (VA) hatte mich zu einem Gutachter geschickt, seitdem habe dort 50 und das ganze jetzt unbefristet.
zu 2.) ich habe eine chronische Bronchitis, ein Lungenemphysem und COPD. Aktueller FEVI < 50% des Alterssolls; hierfür wurde ein EGdB von 30 angesetzt. Ist die 30 hier ausreichend?
zu 3.) im Februar 2017 habe ich auch an der linken Hand eine Resektionsplastik bekommen. Dieses ist aber vom VA total ignoriert worden. Die rechte Hand ist mit 10 bewertet worden.
Jetzt meine Frage: wird eine Behinderung, wenn sie beidseits ist, nicht anders berechnet?
Spielt mein Alter hier überhaupt keine Rolle?
Im Widerspruchsbescheid steht folgendes: Einschränkungen, die für das Lebensalter typisch sind, können nicht berücksichtigt werden.
Dies macht mich echt wütend. Das heißt, also jede 57 jährige Frau sollte in diesem Alter meine Beschwerden haben
Meine letzte Frage: ich nehme seit ca. 7 Jahre opiumhaltige Medikamente ein. Spielt das für die Schwerbehinderung auch ne Rolle?
Ich weiß, Fragen über Fragen, aber mich würden eure Antworten schon interessieren.
Dann würde ich auf den Widerspruchsbescheid reagieren und Klage vor dem SG einreichen.
Ach so, hab einen GdB von 60 mit MZ G
habe da mal nen paar Fragen an euch, da ihr mir schon mal helfen konntet.
Es geht um meine Schwerbehinderung.
1.) in der Gutachterliche Stellungnahme steht folgendes:
Funktionseinschränkung der unteren Gliedmaßen (Endoprothesen beider Hüftgelenke
und des rechtes Kniegelenkes, Fußfehlformen.
2.) chronische Bronchitis
3.) Daumengelenksarthrose rechts mit Resektionsplastik
Impingmentsyndrom rechte Schulter
4.) Funktionsstörung von Herz und Kreislauf
5.) Funktionsstörung der Wirbelsäule
zu 1.) das Versorgungsamt (VA) hatte mich zu einem Gutachter geschickt, seitdem habe dort 50 und das ganze jetzt unbefristet.
zu 2.) ich habe eine chronische Bronchitis, ein Lungenemphysem und COPD. Aktueller FEVI < 50% des Alterssolls; hierfür wurde ein EGdB von 30 angesetzt. Ist die 30 hier ausreichend?
zu 3.) im Februar 2017 habe ich auch an der linken Hand eine Resektionsplastik bekommen. Dieses ist aber vom VA total ignoriert worden. Die rechte Hand ist mit 10 bewertet worden.
Jetzt meine Frage: wird eine Behinderung, wenn sie beidseits ist, nicht anders berechnet?
Spielt mein Alter hier überhaupt keine Rolle?
Im Widerspruchsbescheid steht folgendes: Einschränkungen, die für das Lebensalter typisch sind, können nicht berücksichtigt werden.
Dies macht mich echt wütend. Das heißt, also jede 57 jährige Frau sollte in diesem Alter meine Beschwerden haben
Meine letzte Frage: ich nehme seit ca. 7 Jahre opiumhaltige Medikamente ein. Spielt das für die Schwerbehinderung auch ne Rolle?
Ich weiß, Fragen über Fragen, aber mich würden eure Antworten schon interessieren.
Dann würde ich auf den Widerspruchsbescheid reagieren und Klage vor dem SG einreichen.
Ach so, hab einen GdB von 60 mit MZ G