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Klage vor Sozialgericht

Ritchie1960

Neues Mitglied
Registriert seit
21 Apr. 2011
Beiträge
17
Hallöchen,

habe da mal nen paar Fragen an euch, da ihr mir schon mal helfen konntet.

Es geht um meine Schwerbehinderung.

1.) in der Gutachterliche Stellungnahme steht folgendes:
Funktionseinschränkung der unteren Gliedmaßen (Endoprothesen beider Hüftgelenke
und des rechtes Kniegelenkes, Fußfehlformen.
2.) chronische Bronchitis
3.) Daumengelenksarthrose rechts mit Resektionsplastik
Impingmentsyndrom rechte Schulter
4.) Funktionsstörung von Herz und Kreislauf
5.) Funktionsstörung der Wirbelsäule

zu 1.) das Versorgungsamt (VA) hatte mich zu einem Gutachter geschickt, seitdem habe dort 50 und das ganze jetzt unbefristet.

zu 2.) ich habe eine chronische Bronchitis, ein Lungenemphysem und COPD. Aktueller FEVI < 50% des Alterssolls; hierfür wurde ein EGdB von 30 angesetzt. Ist die 30 hier ausreichend?

zu 3.) im Februar 2017 habe ich auch an der linken Hand eine Resektionsplastik bekommen. Dieses ist aber vom VA total ignoriert worden. Die rechte Hand ist mit 10 bewertet worden.

Jetzt meine Frage: wird eine Behinderung, wenn sie beidseits ist, nicht anders berechnet?
Spielt mein Alter hier überhaupt keine Rolle?
Im Widerspruchsbescheid steht folgendes: Einschränkungen, die für das Lebensalter typisch sind, können nicht berücksichtigt werden.
Dies macht mich echt wütend. Das heißt, also jede 57 jährige Frau sollte in diesem Alter meine Beschwerden haben
Meine letzte Frage: ich nehme seit ca. 7 Jahre opiumhaltige Medikamente ein. Spielt das für die Schwerbehinderung auch ne Rolle?

Ich weiß, Fragen über Fragen, aber mich würden eure Antworten schon interessieren.

Dann würde ich auf den Widerspruchsbescheid reagieren und Klage vor dem SG einreichen.
Ach so, hab einen GdB von 60 mit MZ G
 
Hallo,

hast du dem VA mitgeteilt, was du alles nicht mehr bzw. nur noch (stark) eingeschränkt machen kannst? Das ist extrem wichtig.

Die müssen sehen, was kann Frau X im Gegensatz zu einem nichtbehinderten Menschen nicht mehr.

Hast du denen deinen Tagesablauf mitgeteilt? Mit so starken Medik. bist du ja erheblich eingeschränkt, Autofahren, arbeiten,... ?

Was kannst du aufgr. deiner Einschränkungen/Behinderungen nicht mehr machen, u.a. Freizeit, Familie, Arbeit, Haushalt, usw.

Inwiefern nimmst du fremde Hilfe in Anspruch, Haushalt, Pflege,...?

Du kennst die versorg.mediz. Grundsätze v. BMAS?
http://www.bmas.de/SharedDocs/Downl...undsmed-verordnung.pdf?__blob=publicationFile

Hoffe, ich konnte dir etwas weiterhelfen,...

Grüße
Marcela
 
@Marcela,
ja das VA kennt meine ganzen Einschränkungen.
Was mich wurmt ist folgendes:
Da schreibe ich einen Widerspruchsbescheid und gebe explizit noch die Linke Hand an. Dazu ist auch mein Handchirurg angeschrieben worden. Dieser hat auch geantwortet.
Man hat es einfach überlesen. Auch die Widerspruchsstelle in Münster kann anscheinend nicht lesen.
 
Hallo,
Du hast eine GdB von 60 Prozent und Merkzeichen G, was möchtest Du erreichen?
Lohnt eine Auseinandersetzung wegen 10 %? Ja, es liest sich nicht so gut, wenn man die Einzelposten separat betrachtet. Aber vielleicht lohnt es sich auch in einem Jahr einen Verschlimmerungsantrag zu stellen. Dann nicht auf den Befunden herrumreiten sondern alles mitteilen, was man auf Grund der Behinderungen nicht mehr kann und dies ausführlich und bildreich. Wenn dann Dein Ziel abgelehnt wird Widerspruch einlegen und zur Akteneinsicht zum Bearbeiter.....

Dies ist vielleicht der erfolgreichere Weg...
Überlege vielleicht mal....


Gruss von der Seenixe
 
Hallo Seenixe,

da ich mich schon seit Jahren mit dem VA rumschlage, möchte ich nur das Recht was mir zusteht. Man hat mich bis letztes Jahr nicht ernst genommen. Fragten mich ob meine Beschwerden sich gebessert hätten. Meine Antwort: ein neues Knie wächst mir nicht mehr.
Daraufhin haben die mich zu einem Gutachter - den das VA ausgesucht hat - geschickt.
...und schwupp gingen erstmals meine Prozente in die Höhe.
Wenn man jahrelang wie eine Simulantin behandelt worden ist, dann ziehe ich jetzt auch noch das SG durch. Mich kostet es nichts, da meine Rechtschutz dieses übernimmt.
Das VA soll auch mal den Mensch sehen, der hinter all diesen Schreiben steht und bestimmt nicht aus Langeweile das VA anschreibt.
 
Hallo Ritchie,

es kann dir auch passieren, das das SG dazu sagt das ein GdB 60 und Merkenen G zuviel ist.
und die dann weniger zu gesprochen werden.
Da gegen kannst du dann auch Einspruch erheben und dann in die 2te Instanz gehen.

Ich weis nicht wie das bei Rechtschutzversicherungen mit den Finanzierungen beim Gutachen ist,
wenn diese nicht vom Gericht bezahlt wird. Oder auch wie das bei einem Verfahren in der 2ten Instanz ist.

Nur beide sachen noch so zum bedenken. Ob sich der Stress für dich lohnt, oder ob du dann mit einem Verschlechterungsantrag kommst.
Auch da kann dir passieren das sie es kürzen wollen, aber da wärest du dann erst malim Widerspruch und nicht gleich in der 2 Instanz bei Gericht.

Grüße Michi
 
Servus Ritschi

Bei mir war es so ,das ich beim Versorgungsamt Erhöhung meines Schwerbehindertengrades von 50% mit Merkzeichen G und B beantragt habe. Wurde alles abgelehnt. Ich musste klagen ,zur Begutachtung und der Gutachter sprach sich dafür aus das ich eine Erhöhung des Grades 70% und den Erhalt des Merkzeichen B erhalte. Das Versorgungsamt hat mir dann 80% mit Merkzeichen G und B im Wege eines Vergleiches zugesprochen ,worauf ich natürlich zugesagt habe. Die Kosten für das Gutachten in erster Instanz trägt das Sozialgericht.Ist man eventuell mit dem Gutachten nicht einverstanden , muss man selbst in zweiter Instanz (Landessozialgericht) einen Antrag nach dem §109 SGG mit einen Gutachter deiner Wahl erstellen lassen . Kosten 1.800 -3.000 Euro.In Deinem Fall übernimmt dann der Rechtschutz die Gutachterkosten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Erstmal Danke für eure zahlreichen Antworten.

Nur zwei Fragen habt ihr mir nicht beantwortet.
Spielt bei meinen zahlreichen Behinderungen nicht auch das Alter eine Rolle?
...und wie sieht das mit meiner 2.ten Hand aus? Wird bei beidseitigen Behinderungen nicht der GdS erhöht?

Ich weiß, dass mir auch eine Verschlechterung droht. Damit muss ich dann leben.
Wie gesagt, ich war ja schon bei einem Gutachter, den das VA ausgesucht hatte. Dieser
hat meine orthopädischen Behinderungen so begutachtet, dass man mir auf einmal 50 und das Ganze unbefristet zugesprochen hat. Kann dies auch wieder zurückgenommen werden?

Einen schönen Tag
wünscht
Ritchie
 
Hallo Ritchie

Deine Behinderungen werden jeweils zusammengezählt und zu einem Schwerbehindertengrad festgelegt. Dabei ist es wichtig das man sich für jede Bebinderung
jeweils mindestens einmal im Jahr in ärztliche Behandlung befunden hat.
Das Versorgungsamt prüft das nach. Ansonsten gehen die davon aus ,das eine Besserung eingetreten ist und die trotz unbefristeten Schwerbebindertengrad den Prozentsatz ändern können.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Ritchie,

ja, bei den Behinderungen spielt auch das Alter eine Rolle. Ein Beispiel:
Bei Hüftschäden im Kindes oder jugendlichen Alter wird die Behinderung viel höher sein, als bei jemanden in den 50 ern. Als älterer Mensch gehört es sozusagen dazu.
Regelwidrig ist derjenige Zustand, der von dem für das Lebensalter typischen abweicht.

Ja, auch die Unbefristung kann wieder zurück genommen werden.

Die Berechnungf einer GdB ist nicht so einfach, da nicht einfach die Werte addiert werden. Vielleicht hilft Dir ja diese Seite http://www.medizinfo.de/pflege/behinderung/gutachten.shtml

Übrigens hast Du meine Frage nach dem Ziel nicht beantwortet.
Eine Klage um der Klage willen bringt Dir nichts außer Frust. Hast Du nicht Dinge, die Dir eventuell mehr Freude bereiten könnte?

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Seenixe,

mein Ziel ist eine Höherstufung, die meinem Leiden gerecht wird und nicht um des Klagens wegen.
 
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