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Klageeinreichung

Mariele

Nutzer
Registriert seit
6 Jan. 2008
Beiträge
30
Ort
Baden-Württemberg
Hallo zusammen,

nun ist es auch bei mir soweit und ich muss zügig Klage gegen den privaten Versicherer (Berufsunfähigkeit) einreichen.

Mein RA möchte mich ständig davon überzeugen, dass ich sehr geringe Chancen auf einen Erfolg habe und die Klage lieber sein lassen soll (meiner Meinung nach wegen Unrentabilität für ihn selbst), ein anderer RA sieht dies ganz anders. Allerdings kann ich, so leid es mir tut, dessen Honorarvereinbarung nicht unterzeichnen, da ich dann über kurz und lang ein Liquiditätsproblem hätte.

Meine Frage ist nun, wie eine solche Klage aufgebaut werden muss? Was ist hierfür relevant?

Kann man irgendwo Einsicht in eine Musterklage nehmen? Gibt es hierfür eine Webadresse, wo man sich informieren kann?

Gibt es weitere Adressen, an die man sich wenden und die Klage beispielsweise prüfen lassen kann?

Für Eure Antworten vorab vielen Dank.

Viele Grüße
Mariele
 
Das Problem ist leider bekannt, denn es ist alles mit sehr viel Arbeit verbunden. Man muss alles genau lesen und erwiedern, danach selbst Aufklärung betreiben und Gutachten einholen und Klageschrift schreiben, alles mit viele medizinischen Erklärungen und Beweise.

Wer soll das ganze bezahlen, bei Preisen von 200 € / Stunde :rolleyes::eek:
 
Hallo !

Könntest Du bezüglich des Streitpunktes etwas ausführlicher berichten ? So läßt sich das kaum einschätzen.

Grundsätzlich steht Dir bei Streitigkeiten mit privaten Versicherungsträgern, eine Schlichtungsstelle in Berlin zu Verfügung. Der sog. Versicherungsombudsmann. Träger dieser Einrichtung sind die privaten Versicherungsunternehmen. Bis zu einem Streitwert von 5000 Euro sind die anhängigen Versicherungsunternehmen an die Entscheidung des Ombudsmann gebunden !

Gruß Tommi
 
Hallo Mariele,

ich muss zügig Klage gegen den privaten Versicherer (Berufsunfähigkeit) einreichen.
Bis wann muss Klage erhoben werden ?

Mein RA möchte mich ständig davon überzeugen, dass ich sehr geringe Chancen auf einen Erfolg habe und die Klage lieber sein lassen soll
Warum?

(meiner Meinung nach wegen Unrentabilität für ihn selbst),
Wie hoch ist der Streitwert?

Warum ?

Allerdings kann ich, so leid es mir tut, dessen Honorarvereinbarung nicht unterzeichnen, da ich dann über kurz und lang ein Liquiditätsproblem hätte.
Du kannst Prozesskostenhilfe beantragen!

Gruß
Luise
 
Hallo Luise,

die Klage muss bis Ende nächster Woche eingereicht werden.

Mein RA meint, dass das Gutachten, das im Auftrag der Versicherung angefertigt wurde, sehr schwer anzufechten ist.

Als Streitwert hat mein RA ca. 42.000,00 € angegeben.

Der andere RA (eine RAin um genauer zu sein) meint, dass das Gutachten, das für die Versicherung angefertigt wurde, widersprüchlicher nicht sein kann.

Ich habe sogar Deckungsschutz von meiner Rechtsschutz erhalten, allerdings möchte die RAin noch eine zusätzliche Honorarvereinbarung mit mir abschließen, die mir zig Tausende an Euro kosten würde (diese RAin hat mir heute aktuell sogar eine Rechnung über 600,00 € zugesandt für die Durchsicht des Gutachens und den Tipp, dass ich Klage einreichen soll).

Danke Euch anderen für Eure Antworten (bin momentan wirklich total durch den Wind).

Noch ganz kurz zum Sachverhalt:
Ich bin seit nunmehr fast 2 Jahren AU aufgrund einer psychischen Sache, die im Gutachten, das i. A. der Versicherung gefertigt wurde, auch korrekt bestätigt wird. Weiterhin geht man in diesem Gutachten von einer weiteren AU aus, allerdings prognostiziert man gleichzeitig eine wahrscheinliche Besserung der Krankheit im nächsten halben Jahr!
Gleichzeitig wird aber keinerlei Einschränkung bei der Ausübung meiner seitherigen Tätigkeit angegeben

Wie ist das zu sehen?

Danke für Eure Tipps.

VG
Mariele
 
Hallo Mariele,

der Streitwert beträgt mehr als 5.000 €, damit ist Klage vor dem Landgericht erforderlich und dort besteht Anwaltspflicht. Deine Gedanken, die Klage selber einzureichen, kannst Du vergessen.

Die Klage muss bis Ende dieser Woche erhoben werden. Wenn Du nicht fristgerecht klagst, verlierst Du alle Ansprüche.

Von Deiner Rechtsschutzversicherung hast Du eine Deckungszusage. Die Anwältin, die eine Erfolgschance sieht, möchte mit Dir noch eine (zusätzliche) gesonderte Honorarvereinbarung treffen, die Dir „dann über kurz und lang ein Liquiditätsproblem“ bereitet.

Was ist, wenn Du nicht klagst? Bekommst Du dann kein Liquiditätsproblem?


Der vom Versicherer beauftragte Gutachter bestätigt sowohl Deine Erkrankung als auch Deine AU.

Weiterhin geht man in diesem Gutachten von einer weiteren AU aus, allerdings prognostiziert man gleichzeitig eine wahrscheinliche Besserung der Krankheit im nächsten halben Jahr!

„wahrscheinliche Besserung der Krankheit im nächsten halben Jahr“ scheint eine Standartformulierung der von Versicherern abhängigen Gutachter zu sein (war bei mir auch so). Was heißt wahrscheinlich? Was heißt Besserung? Wie viel Besserung? Wie soll die Besserung erreicht werden? Was ist mit der AU in einem halben Jahr?

Die Juristen Deiner Rechtsschutzversicherung halten eine Klage, ebenso wie Deine Anwältin, für Erfolg versprechend.

Wenn Du jetzt klagst, wir die erste mündliche Verhandlung ca. Anfang 2009 sein, das Gericht wird einen Gutachter bestellen, das Gutachte könnte im Sommer 2009 vorliegen. Wenn das Gutachten zu Deinem Gunsten ausfallen sollte, wir es vom Versicherer angegriffen, ein weiteres halbes Jahr könnte vergehen. Anfang 2010 kannst Du mit einem Urteil in erster Instanz rechnen.

Gruß
Luise
 
Mal eine Frage Luise..Wie kommst Du darauf , dass die Zeitspanne Klage -Urteil in diesem Rahmen liegt...Ich habe Faell erlebt, bei denen hat das Ganze ein halbes Jahr gedauert.

LG Heribert
 
Hallo Heribert,
von einem Bekannt kenne ich einen ähnlichen Fall.

Ich denke es kann auch sehr sehr viel länger laufen als Luise es Dir beschrieben hat.

Aus meinem Arbeitsleben als GF haben ich manche Gerichtsverfahren über 5 Jahre begleiten dürfen.

Ein halbes Jahr von Klage bis Urteil...kannst Du höchstens mal vor dem Arbeitsgericht erwarten.

Gruß
Kai-Uwe
 
Hallo Heribert,

der Prozess gegen meinen Unfallgegner endete nach 3,5 Jahren in erster Instanz mit einem Vergleich.


Der Prozess gegen meine Unfallversicherung endete in erster Instanz nach 3 Jahren und 3 Monaten mit einem Urteil, beide Parteien haben Berufung eingelegt.

Nach einem halben Jahr war in dieser Sache noch keine mündliche Verhandlung terminiert.

Zwischen dem Beschluss des Gerichtes einen medizinischen Sachverständigen zu beauftragen und der Vorlage des Gutachtens vergingen 5 Monate. Beiden Parteien wurde das Gutachten zur Stellungnahme überreicht. Drei Monate brauchte die Beklagte zur Stellungnahme und stellte schriftlich 16 Fragen zum Gutachten. Nach weiteren 6 Monaten wurde der Gutachter vom Gericht zu einer ergänzenden Stellungnahme aufgefordert.

Soweit in Kürze zu Deiner Äußerung, solch ein Prozess könne in einem halben Jahr abgehandelt werde.

Gruß
Luise
 
Hallo Luise,

ich kann Dir beistimmen, so ist das leider. Ich bin jetzt auch seit 2005 vor dem SG in erster Instanz ohne Aussicht auf das Ende. Das Gericht hat vor 1/2 Jahr dem Versorgungsamt die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben und wir warten heute noch.
 
Hallo Ihr Lieben,

ich habe ja auch schon öfters gehört, dass sich das Ganze über Jahre ziehen kann.

Was ich dabei allerdings nicht verstehe: Eine Berufsunfähigkeit muss, wie selbst meine private Versicherung mitgeteilt hat, spätestens nach drei Jahren AU anerkannt werden.

Weshalb muss man dann 5 Jahre und noch länger klagen, wenn evtl. 3 Jahre AU schon vorliegen?

Danke für Eure Antworten.

Viele Grüße
Mariele
 
Hallo Jasmin
U r t e i :l

BGH vom 24.05.06 AZ: ZR 203/03 bzgl. aufstellung der Gliedertaxe auch zu Armverletzungen etc.
IM NAMEN DES VOLKES

leider konnte ich den link zum Urteil nicht kleiner fassen.
vg natascha

ttp://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=837b11ebfef249e5286827af0179003d&client=3&nr=35142&pos=0&anz=1
 
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