Hallo Santafee,
ich habe in meinem Prothesenpass die Aufkleber der drei Bestandteile meiner Prothese. Dort ist neben der genauen Bezeichnung des Teilstücks eine LOT-Nummer und die Seriennummer. Diese Nummern müssen auch im Operationsbericht vermerkt sein. Über die Rückrufaktionen kannst Du Dich unter diesem Link informieren
Ob meine Prothese betroffen ist, kann ich leider immer noch nicht sagen. Hoffe aber morgen Auskunft zu bekommen. Mit dem Bereichsleiter Fachgebiet Nichtaktive Medizinprodukte
Dr. Bruno Heinz
Telefon: (0228) 207-5382
E-Mail: bheinz@bfarm.de
habe ich gesprochen, aber dem gehen die Probleme 10 Meter an seiner Nase vorbei. Nur das seine Nase dort ist, wo bei mir andere Abfälle rauskommen. Das Gespräch war jedenfalls sehr ernüchternd. Und Fliedertiger hat schon sehr recht. Das Medizinprodukte-Recht besagt nur, dass davor gewarnt werden muß und dies auch nur gegenüber den Kliniken, ob irgend etwas weitergegeben wird, interessiert überhaupt niemanden.
Da ist noch sehr viel im Argen und die "Götter in Weiß" spielen mit den Patienten und brauchen keinen informieren. Ob dies mit dem Ärztlichen Standesrecht zu vereinbaren ist, dies müssen andere überprüfen meinte der Beamte.
Gruß von der Seenixe
ich habe in meinem Prothesenpass die Aufkleber der drei Bestandteile meiner Prothese. Dort ist neben der genauen Bezeichnung des Teilstücks eine LOT-Nummer und die Seriennummer. Diese Nummern müssen auch im Operationsbericht vermerkt sein. Über die Rückrufaktionen kannst Du Dich unter diesem Link informieren
Ob meine Prothese betroffen ist, kann ich leider immer noch nicht sagen. Hoffe aber morgen Auskunft zu bekommen. Mit dem Bereichsleiter Fachgebiet Nichtaktive Medizinprodukte
Dr. Bruno Heinz
Telefon: (0228) 207-5382
E-Mail: bheinz@bfarm.de
habe ich gesprochen, aber dem gehen die Probleme 10 Meter an seiner Nase vorbei. Nur das seine Nase dort ist, wo bei mir andere Abfälle rauskommen. Das Gespräch war jedenfalls sehr ernüchternd. Und Fliedertiger hat schon sehr recht. Das Medizinprodukte-Recht besagt nur, dass davor gewarnt werden muß und dies auch nur gegenüber den Kliniken, ob irgend etwas weitergegeben wird, interessiert überhaupt niemanden.
Da ist noch sehr viel im Argen und die "Götter in Weiß" spielen mit den Patienten und brauchen keinen informieren. Ob dies mit dem Ärztlichen Standesrecht zu vereinbaren ist, dies müssen andere überprüfen meinte der Beamte.
Gruß von der Seenixe