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Kosten für Gutachten nach § 109

Meli

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
4 Jan. 2011
Beiträge
682
Ort
Großstadt
Guten Tag, ihr alle. Ich habe heute die Vorschussrechnung des LSG bekommen für einen Gutachter nach § 109 in meinem Verfahren. Sie wollen 5000 Euro Vorschuss. Angesichts der Tatsache, dass das Gericht weiß, dass ich von einer kleinen Rente plus Grundsicherung lebe, kommt mir das fast mutwillig vor, weil ich natürlich keine 5000 Euro aus dem Hut zaubern kann. Ist das noch verhältnismäßig? Bisher kannte ich nur Kosten in Höhe von 1000-2000 Euro.
 
Hallo Meli, ich halte den Betrag für völlig unrealistisch. Mir sind Beträge zwischen 1500-2000 Euro bekannt. Schon aus Prinzip würde ich einen derart überzogenen Preis niemals zahlen. Gruß Rehaschreck
 
Hallo Meli,

prinzipiell ist es so, dass jedes GA unterschiedlich teuer ist!
Müssen Akten gewälzt, oder andere GA berücksichtigt werden kommen schnell mal 2 bis 3 tausend zusammen!
Aber 5 tausend habe ich auch noch nicht gelesen oder gehört!
 
Ich halte 5000 € auch für zu hoch, aber vielleicht steckt hinter der Forderung Kalkül, denn wenn Du für den Betrag nicht aufkommen kannst, gibt es kein § 109 SGG Gutachten und somit sehr schnell ein Urteil. (gegen Dich)
Frage doch mal beim LSG nach, ob nicht ein § 106 SGG Gutachten (bezahlt durch die Gerichtskasse) gemacht werden kann.
 
Danke für eure Antworten. Es ist also genau so, wie ich es befürchtet hatte. Von wegen "Recht auf ein faires Verfahren" :-(
 
Hallo Meli, ich halte den Betrag für völlig unrealistisch. Mir sind Beträge zwischen 1500-2000 Euro bekannt. Schon aus Prinzip würde ich einen derart überzogenen Preis niemals zahlen. Gruß Rehaschreck
Rehaschreck, wenn ich das Geld nicht aufbringen kann, habe ich mein Verfahren jetzt schon verloren. Das LSG ist sehr eindeutig darin, hat mir schon die Prozesskostenhilfe nicht gewährt - hanebüchene Begründungen etc. - wie gut, dass mein Name nicht Kohlhaas ist, sonst bekäme ich womöglich derzeit noch eine Verbitterungsstörung dazu... :)
 
Hallo Meli,

was soll den begutachtet werden!?

Mein Schulter-Gutachten 2000 €, wobei der Gutachter dann die Werte die er wiederlegen sollte einfach abgeschrieben hat.

MfG


GSXR
 
Hallo,
Soll wirklich nur ein Gutachten erstellt werden, oder mehrere Fachrichtungen?
Ich würde schon nochmal beim LSG schriftlich Anfragen bezüglich der Kostendeckung mit Grundsicherung und Recht auf rechtliches Gehör.
Solange du die Nicht-Übernahme der §109 Kosten nicht schriftlich hast, sind deine Aussagen nur Vermutungen- verschaffe Dir Klarheit.


Gruß von der Seenixe
 
hallo Meli,

Angesichts der Tatsache, dass das Gericht weiß, dass ich von einer kleinen Rente plus Grundsicherung lebe, kommt mir das fast mutwillig vor

den eindruck der mutwilligkeit kenne ich. du solltest umgehend erneut antrag auf PKH stellen und dies mit den nicht tragfähigen kosten begründen. das ist möglich und nötig, wie die kostenrechnung danach aussieht ist wohl um einiges korrigiert.


guss

Sekundant
 
Seenixe, Gutachten nach § 109 heißt immer, dass man die Kosten selbst bezahlen muss, wenn man den Fall verliert, im Falle, dass man gewinnt, bekommt man den Vorschuss wohl zurück, insofern kann ich da nicht nochmal auf das Gericht zugehen. Sie haben unserem Antrag auf das Gutachten ja formell zugestimmt, nur eben die Kosten so hoch gesetzt, dass ich das Gutachten nicht machen lassen kann.

Sekundant, die haben selbst unsere Beschwerde gegen die Nichtgewährung der PKH nicht akzeptiert, da akzeptieren sie sicher nicht, dass ich erneut denselben Antrag stelle. Wie gesagt, bei Gutachten nach § 109 muss man immer selbst in Vorkasse gehen - es ist eben nur die Höhe hier sehr ungewöhnlich.
 
hallo Meli,

das sehe ich etwas differenzierter. ich hatte mich mal wg. erneuter antragstellung PKH informiert. es gibt demnach keinen grund dagegen, nochmals PKH zu beantragen, wenn später aufkommende kosten nicht mehr getragen werden können. es darf sich nur nicht um vorab schon bekannte kosten handeln und die sonstigen verhältnisse und voraussetzungen müssen natürlich auch noch zutreffen. wenn du also nicht zwischenzeitlich im lotto gewonnen oder hohe tantiemen bezogen hast ...
ich würde nicht aufgeben, denn das scheint ja anvisiertes ziel des gerichts zu sein.


gruss

Sekundant
 
Hallo Mali,

ließ mal unter
Der Fall Thomas Schulte-Kellinghaus, Dr. Carsten Schütz und die illegale BSG-Krankengeld-Falle
den Post #12 mit dem Link und Du wirst verstehen was Gerichte nicht wollen.
Besonders für mich interessant:
Dabei gewinnt die Sanktionieren gerade im Bereich des § 109 SGG eine besonders einscheidende Wirkung:
„ 109er Gutachten“ haben im allgemeinen Bewusstsein des Sozialrichters ohnehin nur einen minderen Stellenwert.
Gelangen sie zu einem für den Kläger günstigen Ergebnis, besteht die typische Reaktion in der Einhaltung eines 106er Gutachtens um die unterstellte fehlende Objektivität des „klägerischen Gutachtens“ einer Überprüfung zu unterziehen.
 
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