xgreek69x
Erfahrenes Mitglied
Hallo Lindgren,
Hallo bluesun!
ACHTUNG! Bitte beachte bei versicherungstechnischen Dokumenten IMMER den genauen Wortlaut!
Dort steht:
"Wir benötigen aus datenschutzrechtlichen Gründen
Ihr Einverständnis zur Weitergabe von Unterlagen und Daten zwischen unserer Krankentagegeld- und der
Berufsunfähigkeitsversicherung.", also nix mit Ärzten oder Behörden o. ä.
Das bedeutet, dass die natürlich keine umfassende SEE von dir bekommen, sondern lediglich eine, die es den zwei Versicherern erlaubt intern Informationen auszutauschen.... und das ist ja klar! Wie sollen die denn gemeinsam prüfen, wenn sie nicht miteinander über dich reden dürfen!
Also so weit ist das zunächst einmal unbedenklich m. M. nach.
AAAAAAAABER: von einer Frist "innerhalb 1 Monat", so wie du eingangs geschrieben hast, lese ich hier nichts!
Vlt. solltest du einmal ganz höflich nachfragen....
m. M. nach dürfen die dir eine solche Frist nur diktieren, wenn der Krankenversicherer tatsächlich über Informationen verfügt, die einen Verdacht auf das Vorliegen einer BU erhärten...
So oder so sollte eine solche Fristsetzung irgendwo in einem Bedingungswerk nachzulesen sein.
Also meine Empfehlung:
schriftl. (z. B. per Email) nach der Grundlage dieser Fristsetzung fragen... "wo steht das in den Bedingungen?"
oder (und das ist grundsätzlich vielleicht ohnehin eine gute Idee... zumindest für die Zukunft) einen guten FACHanwalt zu Rate ziehen.
Hast du eine RSV?
VG
greek
Ja, leider: das ist tatsächlich so einfach.... eigentlich sogar noch sehr viel einfacherSollte es wirklich so einfach für die KTG-Versicherung sein, aus der Zahlpflicht z kommen?
Das wiederum ist schon deutlich schwieriger!Und dann auch noch die Gefahr für den Versicherten, dass die bereits empfangenen Leistungen zurück zu zahlen sind?
Das sehe ich allerdings ganz gegenteilig!Dann wäre das eine Versicherung, die man nicht braucht, bzw., wenn man sie hat, besser nicht in Anspruch nimmt.
So geht es mir durchaus auch immer öfter!Das ginge mir völlig gegen mein Rechtsempfinden (aber naja - was heißt schon Rechtsempfinden...).
Hallo bluesun!
ACHTUNG! Bitte beachte bei versicherungstechnischen Dokumenten IMMER den genauen Wortlaut!
Dort steht:
"Wir benötigen aus datenschutzrechtlichen Gründen
Ihr Einverständnis zur Weitergabe von Unterlagen und Daten zwischen unserer Krankentagegeld- und der
Berufsunfähigkeitsversicherung.", also nix mit Ärzten oder Behörden o. ä.
Das bedeutet, dass die natürlich keine umfassende SEE von dir bekommen, sondern lediglich eine, die es den zwei Versicherern erlaubt intern Informationen auszutauschen.... und das ist ja klar! Wie sollen die denn gemeinsam prüfen, wenn sie nicht miteinander über dich reden dürfen!
Also so weit ist das zunächst einmal unbedenklich m. M. nach.
AAAAAAAABER: von einer Frist "innerhalb 1 Monat", so wie du eingangs geschrieben hast, lese ich hier nichts!
Vlt. solltest du einmal ganz höflich nachfragen....
m. M. nach dürfen die dir eine solche Frist nur diktieren, wenn der Krankenversicherer tatsächlich über Informationen verfügt, die einen Verdacht auf das Vorliegen einer BU erhärten...
So oder so sollte eine solche Fristsetzung irgendwo in einem Bedingungswerk nachzulesen sein.
Also meine Empfehlung:
schriftl. (z. B. per Email) nach der Grundlage dieser Fristsetzung fragen... "wo steht das in den Bedingungen?"
oder (und das ist grundsätzlich vielleicht ohnehin eine gute Idee... zumindest für die Zukunft) einen guten FACHanwalt zu Rate ziehen.
Hast du eine RSV?
VG
greek