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Krankentagegeld Berufsunfähigkeit Garantie Antrag

Hallo Lindgren,

Sollte es wirklich so einfach für die KTG-Versicherung sein, aus der Zahlpflicht z kommen?
Ja, leider: das ist tatsächlich so einfach.... eigentlich sogar noch sehr viel einfacher :(


Und dann auch noch die Gefahr für den Versicherten, dass die bereits empfangenen Leistungen zurück zu zahlen sind?
Das wiederum ist schon deutlich schwieriger! ;)

Dann wäre das eine Versicherung, die man nicht braucht, bzw., wenn man sie hat, besser nicht in Anspruch nimmt.
Das sehe ich allerdings ganz gegenteilig!

Das ginge mir völlig gegen mein Rechtsempfinden (aber naja - was heißt schon Rechtsempfinden...).
So geht es mir durchaus auch immer öfter! :cool:


Hallo bluesun!

ACHTUNG! Bitte beachte bei versicherungstechnischen Dokumenten IMMER den genauen Wortlaut!
Dort steht:
"Wir benötigen aus datenschutzrechtlichen Gründen
Ihr Einverständnis zur Weitergabe von Unterlagen und Daten zwischen unserer Krankentagegeld- und der
Berufsunfähigkeitsversicherung
.", also nix mit Ärzten oder Behörden o. ä. ;)
Das bedeutet, dass die natürlich keine umfassende SEE von dir bekommen, sondern lediglich eine, die es den zwei Versicherern erlaubt intern Informationen auszutauschen.... und das ist ja klar! Wie sollen die denn gemeinsam prüfen, wenn sie nicht miteinander über dich reden dürfen! ;)

Also so weit ist das zunächst einmal unbedenklich m. M. nach.

AAAAAAAABER: von einer Frist "innerhalb 1 Monat", so wie du eingangs geschrieben hast, lese ich hier nichts!
Vlt. solltest du einmal ganz höflich nachfragen....
m. M. nach dürfen die dir eine solche Frist nur diktieren, wenn der Krankenversicherer tatsächlich über Informationen verfügt, die einen Verdacht auf das Vorliegen einer BU erhärten...
So oder so sollte eine solche Fristsetzung irgendwo in einem Bedingungswerk nachzulesen sein.

Also meine Empfehlung:
schriftl. (z. B. per Email) nach der Grundlage dieser Fristsetzung fragen... "wo steht das in den Bedingungen?"
oder (und das ist grundsätzlich vielleicht ohnehin eine gute Idee... zumindest für die Zukunft) einen guten FACHanwalt zu Rate ziehen.

Hast du eine RSV?

VG
greek
 

AAAAAAAABER: von einer Frist "innerhalb 1 Monat", so wie du eingangs geschrieben hast, lese ich hier nichts!
Vlt. solltest du einmal ganz höflich nachfragen....
m. M. nach dürfen die dir eine solche Frist nur diktieren, wenn der Krankenversicherer tatsächlich über Informationen verfügt, die einen Verdacht auf das Vorliegen einer BU erhärten...
So oder so sollte eine solche Fristsetzung irgendwo in einem Bedingungswerk nachzulesen sein.


Hallo Greek,
also natürlich darf die Versicherung eine Frist setzen bis wann sie ein "Angebot" aufrecht erhält.
Und ein Monat ist ganz sicher eine angemessen Frist, selbst zwei Woche wären das!
Bei einer Frist von wenigen Tagen könnte man evtl darüber nachdenken ob die Versicherung hier versucht Druck auszuüben und so evtl im nachhinein ein Willenserklärung anfechten.

Aber eine Frist von einem Monat, das ist Freiheit der Vertragsgestaltung!

VG DH
 
Blödsinn DH!

Von was für einem Angebot redest du hier eigentlich:confused:

Hier geht es um einen Vertragsbestandteil!

Greek,
wenn du zu blöd zu Lesen bist kann ich auch nichts dafür!
Und natürlich kann man in einem Angebot Garantien abgeben!
Und man kann Angebote auch an Bedingungen knüpfen!

Also erst lesen, dann denken und dann Schreiben!


Die Krankentagegeldversicherung hat mir nun ein Schreiben zugeschickt in dem steht:
Wir garantieren lückenlose Leistungen in der Zeit in der Ihr Anspruch auf Berufsunfähigkeit geprüft wird und eine "konzerninterne" medizinische Begutachtung.
Bedingung: Innerhalb eines Monats Antrag auf BU stellen und die Schweigepflichtsentbindung unterschreiben.

Diese angebliche Garantie steht nicht in den Versicherungsbedingungen.
 
Danke mein lieber DH,
dass du mich für "zu blöd" hältst, aber wer im Glashaus sitzt... :D

01
Wenn man zwar lesen kann, aber nicht versteht was man liest, dann sollte man sich besser zurückhalten.

02
Wenn man keine Ahnung von den Rechtsgrundlagen eines Versicherungsvertrags hat, dann sollte man nicht wild spekulieren und Gerüchte in die Welt setzen - es gibt Leute, die glauben tatsächlich das was du (fälschlicher Weise) hier schreibst.

03
Vielleicht hast du Ahnung von Abschleppunternehmen, aber von Versicherungsverträgen hast du offensichtlich keine! :p


Die Abgegeben GARANTIE ist kein Angebot, sondern Vertragsbestandteil!
Die in der abgegebenen Garantie gewählte Formulierung "Damit wir unsere Garantie für Sie erfüllen können, ist eine aufeinander abgestimmte Leistungsbearbeitung
erforderlich. Hier brauchen wir Ihre Unterstützung: Wir benötigen aus datenschutzrechtlichen Gründen
Ihr Einverständnis zur Weitergabe von Unterlagen und Daten zwischen unserer Krankentagegeld- und der
Berufsunfähigkeitsversicherung. Sobald ein solcher Fall absehbar sein sollte, werden wir Sie um die Abgabe
dieses Einverständnisses bitten." ist abschließend!
Weitere Voraussetzungen (wie z. B. eine etwaige Frist) sind dieser NICHT zu entnehmen, auch kein Hinweis, dass weitere Voraussetzungen existieren. Somit ist diese Fristsetzung an sehr enge Spielregeln geknüpft, als da beispielsweise wären:
- Entsprechender Hinweis in den Versicherungsbedingungen oder
- Vorliegen der BU nach den Bedingungen der Krankenversicherers und somit drohende Leistungseinstellung desselben.

So ist es und nicht anders!

VG
greek
 
01
Wenn man zwar lesen kann, aber nicht versteht was man liest, dann sollte man sich besser zurückhalten.


Die Abgegeben GARANTIE ist kein Angebot, sondern Vertragsbestandteil!

Und das obwohl der TE schreibt dass die Garantie kein Bestandteil der Versicherungsbedingungen ist!

Jetzt erklär mir mal wie etwas Vertragsbestandteil sein soll obwohl es nicht in den Versicherungsbedingungen steht!

Ich erklär es dir! Indem sich beide Seiten nachträglich drauf einigen!
Und das kann eben so ablaufen, dass eine Seite ein Angebot, auch mit Garantien macht! Und die andere es innerhalb der gesetzten Frist annimmt!

VG DH
 
Danke für deine Erklärung, aber sie bleibt falsch!

Die Garantie ist, wenn du es so ausdrücken möchtest, ein "Angebot" (rechtlich gesehen ist sie jedoch ein "Vorschlag"), allerdings sind die Bedingungen für die Garantie bereits schriftlich festgesetzt und somit nicht mehr willkürlich abänderbar!

Sicherlich ist die Garantie nicht zwingend, d. h. der VN muss diesen Vorschlag nicht annehmen, aber wenn, dann zu den bereits feststehenden Bedingungen!
So ist es nun einmal und nicht so, wie du dir ausgedacht hast...
aber man merkt dass du schon lange mit Versicherern "streitest" denn du hast schon von ihnen gelernt dir die Dinge so zu biegen, wie du sie gerne hättest...:D

VG
greek
 
Hallo DieHard,

Jetzt erklär mir mal wie etwas Vertragsbestandteil sein soll obwohl es nicht in den Versicherungsbedingungen steht!

ich erkläre mir das mit dem vorm Threaderöffner geposteten Satz
Die Krankentagegeldversicherung wurde bei einem anderen Versicherer abgeschlossen der von meinem BU Versicherer übernommen wurde.

Weitere Infos unter: http://www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?t=30672#ixzz34N7YSmW7

Durfte mir selber von diesem Unternehmen anhören, dass es keine Probleme mit der BU-Leistung gäbe, sofern der wegen BU auslistende Krankentagegeldversicherer im gleichen Konzern wäre. Ob das aber in der Praxis immer glatt läuft :confused::confused:

Gruß
Joker
 
Hallo DieHard,



ich erkläre mir das mit dem vorm Threaderöffner geposteten Satz


Durfte mir selber von diesem Unternehmen anhören, dass es keine Probleme mit der BU-Leistung gäbe, sofern der wegen BU auslistende Krankentagegeldversicherer im gleichen Konzern wäre. Ob das aber in der Praxis immer glatt läuft :confused::confused:

Gruß
Joker

Hallo Joker,
nur bleiben Versicherungsverträge, genau wie z.B. Mietverträge erst einmal gültig, auch wenn das Unternehmen fusioniert, übernommen oder verkauft wird.
Und es ist in Deutschland nicht möglich Verträge einseitig zu ändern.

Das heißt jeder Änderung muss der Versicherungsnehmer zustimmen.
(Lassen wir mal Änderungen aufgrund gesetzlicher Änderungen außen vor)

Natürlich kann eine Vertragsparteien einseitig irgendwelche Garantien abgeben u.U. auch befristet.
Ändert aber grundsätzlich erst mal nichts an dem bestehenden Vertrag!

VG DH
 
Hallo,
bitte weiterschreiben, es hilft mir.

Ich habe eine RSV, die wurde auch vom BU Versicherer geschluckt.

Wichtigste Frage für mich: Wo sind die Fallstricke?


Die KT hat keinen Verdacht der BU geäussert. Das Anschreiben zu dieser Garantie erhält denselben Wortlaut des Hochgeladenen Dokumentes lediglich: "Bitte beachten Sie dass wir Ihnen diesen Service nur bieten können wenn der Antrag und die Entbindungserklärung und BU bis zum xx bei uns eingegangen ist" hinzugefügt.

Mein Arzt bekam im Februar ein Formular. Auf diesem hat er angegeben dass der Erfolg der medikamentösen Therapie abgewartet werden muss.

Es ist denke es ist strittig ob diese "Garantie" rechtlich eine solche ist.
Wiegeschrieben ich als Laie halte diese für einen Werbe-Marketing-Strategie
und sehe mich als Testkunde.
Wenn es glatt läuft werde ich es Euch natürlich wissen lassen.

Wo ist das "Hintertürchen"?


Lieben Gruß

Blue
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Bluesun,

das Hintertürchen oder auch Tor ist genau an dem Punkt wo beide sich treffen.

Denn wenn die Gesellschaft feststellen sollte (und das kommt viel zu häufig vor) das Du nicht BU bist und die AU ihrer Meinung nicht mehr gerechtfertig wäre, dann lehnen sie beide Leistungen ab und stellen ein.
Denn per Definition unterscheidet sich die AU von einer BU nur durch die Dauer der Arbeitsunfähigkeit und einige auslegbare rechtliche Formulierungen.

Der zweite Haken ist der jenige, wenn die BU die Leistungen erstmal erbringt und das Krankentagegeld eingestellt wird, dann kann die Gesellschaft den Vertrag (Krankentagegeld) auf Grund des Leistungsfalles kündigen.

LG Rajo
 
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