Hallo,
in Berlin ist das Landesamt für Gesundheit und Soziales zuständig für die Feststellungen nach Schwerbehinderten-Recht für die Einstufung der GdS für den Schwerbehindertenausweis.
Das Landesamt verfügt über einen eigenen versorgungsärztlichen Dienst mit entsprechend angestellten Ärzten. Trotzdem erreichte mich jetzt auf einem Vordruck des Landesamtes eine Einladung zur Begutachtung bei einem D-Arzt(Chirurg). Dieser hat also meine Unterlagen erhalten und soll ein Gutachten erstellen. Nun habe ich mehr als nur Beschwerden auf dem chirurgischen Gebiet. Er kann also nur auf einem Teilgebiet überhaupt Bewertungen vornehmen. Weiterhin soll ich Angaben zu aktuellen Beschwerden, aktuellen Behandlungen und früheren Erkrankungen (aber nur wenn nicht bereits dem Landesamt bekannt) machen.
Datenschutz von Schwerbehindertendaten?
Grundlagen der Übertragung von versorgungsärztlichen Aufgaben?
Was tun?
Hingehen oder verweigern?
Gruß von der Seenixe
in Berlin ist das Landesamt für Gesundheit und Soziales zuständig für die Feststellungen nach Schwerbehinderten-Recht für die Einstufung der GdS für den Schwerbehindertenausweis.
Das Landesamt verfügt über einen eigenen versorgungsärztlichen Dienst mit entsprechend angestellten Ärzten. Trotzdem erreichte mich jetzt auf einem Vordruck des Landesamtes eine Einladung zur Begutachtung bei einem D-Arzt(Chirurg). Dieser hat also meine Unterlagen erhalten und soll ein Gutachten erstellen. Nun habe ich mehr als nur Beschwerden auf dem chirurgischen Gebiet. Er kann also nur auf einem Teilgebiet überhaupt Bewertungen vornehmen. Weiterhin soll ich Angaben zu aktuellen Beschwerden, aktuellen Behandlungen und früheren Erkrankungen (aber nur wenn nicht bereits dem Landesamt bekannt) machen.
Datenschutz von Schwerbehindertendaten?
Grundlagen der Übertragung von versorgungsärztlichen Aufgaben?
Was tun?
Hingehen oder verweigern?
Gruß von der Seenixe