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Landesamt für Gesundheit vergibt Gutachten an D-Arzt

seenixe

Super-Moderator
Mitarbeiter
Registriert seit
31 Aug. 2006
Beiträge
8,875
Ort
Berlin
Hallo,

in Berlin ist das Landesamt für Gesundheit und Soziales zuständig für die Feststellungen nach Schwerbehinderten-Recht für die Einstufung der GdS für den Schwerbehindertenausweis.
Das Landesamt verfügt über einen eigenen versorgungsärztlichen Dienst mit entsprechend angestellten Ärzten. Trotzdem erreichte mich jetzt auf einem Vordruck des Landesamtes eine Einladung zur Begutachtung bei einem D-Arzt(Chirurg). Dieser hat also meine Unterlagen erhalten und soll ein Gutachten erstellen. Nun habe ich mehr als nur Beschwerden auf dem chirurgischen Gebiet. Er kann also nur auf einem Teilgebiet überhaupt Bewertungen vornehmen. Weiterhin soll ich Angaben zu aktuellen Beschwerden, aktuellen Behandlungen und früheren Erkrankungen (aber nur wenn nicht bereits dem Landesamt bekannt) machen.

Datenschutz von Schwerbehindertendaten?
Grundlagen der Übertragung von versorgungsärztlichen Aufgaben?

Was tun?
Hingehen oder verweigern?

Gruß von der Seenixe
 
Abend Seenixe,
ich würde beim Landesamt für Gesundheit (...) vor dem D-Arzt Termin schriftlich nachfragen
wann und wo die Begutachtung der nicht auf chirurgischen Fachgebiet beruhenden weiteren
gesundheitlichen Einschränkungen vorgenommen wird.
Die Auskunft ist nicht willkürlich abgefragt sondern hält verfahrensrechtliche Relevanz.
Ob diese unmittelbar vor oder nach der chirurgischen Begutachtung wären solle so rasch als möglich mitgeteilt werden.
 
Hallo Seenixe,

das hatte ich damals in etwa auch.

In NRW ist es das Versorgungsamt.
Zuerst hatte das Versorgungsamt nach Aktenlage entschieden und mir einen GdB von 60 zugesprochen. Der Ausweis war zunächst auf 2 Jahre befristet.
Nach 2 Jahren sollte alles noch mal begutachtet werden und sie luden mich direkt zu einem ihrer Ärzte ins Versorgungsamt ein.

Ich verweigerte es erstmal.
Und schrieb ihnen, dass das nicht ginge und sie mir doch bitte einen Gutachter in meiner Nähe nennen sollten. Was sie auch taten.
Sie schlugen mir eine Ärztin (Neurologin) in meiner Nähe vor, zu der ich auch ging.

Ein halbes Jahr später bekam ich wieder eine Einladung ins Versorgungsamt zu einem ihrer Ärzte.
Ich fuhr dann hin und der Arzt, der mich untersuchen/begutachten sollte, war wie bei dir auch ein Chirurg.

Nun habe ich mehr als nur Beschwerden auf dem chirurgischen Gebiet. Er kann also nur auf einem Teilgebiet überhaupt Bewertungen vornehmen.

Meine Unfallverletzungen sind auch nicht chirurgischer Art, sondern eher neurologisch, neurochirurgisch (SHT, Polytrauma, Mb. Sudeck, etc.).

Dieser Chirurg hat mich untersucht wie sonst keiner.

Hat beispielsweise meinen Unterarm gemessen, um festzustellen, ob ich wirklich seit dem Unfall nicht mehr mit der re. Hand schreiben kann und anhand meiner ausgeprägteren Muskulatur am li. Arm festgestellt, dass ich tatsächlich alles nur noch mit der li. Hand mache. Das ist jedenfalls das, was mir jetzt noch einfällt.
Ihm lagen dazu ja auch noch alle Befunde und med. Unterlagen von mir vor.

Es bestätigte den GdB und er war ab diesem Zeitpunkt unbefristet. Und er klärte mich darüber auf, dass ich einen Verschlechterungsantrag stellen sollte, falls sich meine Beschwerden verschlechtern und verschlimmern.

Ich erzähle dir das deshalb, weil ich damals die Erfahrung gemacht habe, dass man sowieso am Ende bei einem Arzt von denen landet. Meine erstmalige Verweigerung haben sie zwar anerkannt, aber später sollte ich ja trotzdem zu dem Arzt in ihrem Hause.
Ist vielleicht vergleichbar mit einem D-Arzt?


Weiterhin soll ich Angaben zu aktuellen Beschwerden, aktuellen Behandlungen und früheren Erkrankungen (aber nur wenn nicht bereits dem Landesamt bekannt) machen.

Ja, weil vielleicht noch etwas dazugekommen ist, es sich verschlechtert hat oder ähnliches. Wenn sie davon nichts wissen, können sie es bei ihrer Entscheidung ja auch nicht berücksichtigen, denke ich


Datenschutz von Schwerbehindertendaten?
Grundlagen der Übertragung von versorgungsärztlichen Aufgaben?

Ich meine, wenn das Versorgungsamt, bzw. bei dir in Berlin das Landesamt für Gesundheit und Soziales zuständig für die Feststellungen nach Schwerbehinderten-Recht für die Einstufung der GdB für den Schwerbehindertenausweis ist, müssen sie doch auch alle dazugehörigen Befunde, Unterlagen haben und dementsprechende Untersuchungen, Begutachtungen durchführen.

Ich habe allerdings für meine Ärzte damals eine Schweigepflicht-Entbindung unterschrieben, damit sie dem Versorgungsamt alle Befunde senden dürfen.

Ich kann da nur von mir berichten und dir keinen juristischen Rat geben, liebe Seenixe.

Drücke dir die Daumen, dass alles gut läuft, wofür auch immer du dich entscheidest!
 
Ups!
Ich habe mir gerade alles nochmal durchgelesen - hatte vorhin irgendwie überlesen, dass es bei dir ja nicht um einen vom Landesamt angestellten Arzt handelt wie bei mir.
Bei mir war der Chirurg ja beim Versorgungsamt angestellt.
Das ist dann doch etwas anderes bei dir!


Ich bitte dich um Entschuldigung, meine Antwort geht ja am Thema vorbei.

Wer lesen kann, ist im Vorteil!
Vielleicht wird es jetzt Zeit, einen Verschlimmerungsantrag zu stellen.
Ich kann nicht mehr richtig lesen. Peinlich. :eek:

Wünsche dir viel Erfolg und alles Gute!
 
Hallo Seenixe,

wenn ich es mal interpretieren darf, bist du damit nicht einverstanden.

nun geben die unterschiedlichsten leistungsträger gern und immer wieder ihre ablehnung kund und verweisen dabei auf die speziell erforderlichen kenntnisse im jeweiligen sozialbereich, also urteilsfähigkeit in sozial-, arbeitsrechtlichen oder sonstigen belangen.

bei dir geht es nun um "Feststellungen nach Schwerbehinderten-Recht für die Einstufung der GdS für den Schwerbehindertenausweis".
dann muss auch ein fachlich in dem bereich beschlagener SV beauftragt werden, die "fähigkeit" kann ein "einfacher D-Arzt" nicht haben. jeder arzt ist doch nach deren lesart ein kleines dummerchen.

dass deine daten dabei ausser haus gingen ist natürlich ein weiteres argument. aber da du fragst "Was tun? Hingehen oder verweigern?" - musst du entscheiden anhand seiner reputation, wenn das möglich ist. aber D-Arzt ist halt D-Arzt. und wie ich jetzt weiss - es bleibt nichts im haus, scheinbar hat "mein" SV seine tätigkeit bei der ärztekammer genutzt und (eigentlich belanglose, aber falsch wiedergegebene) informationen eingeholt. nur zur warnung ...


gruss

Sekundant
 
Hallo seenixe,
ich habe auch so meinen Ärger mit dem Versorgungsamt. Seit 10Monaten läuft mein Antrag, seit 5 Monaten der Widerspruch. Und das, obwohl ich wieder arbeiten bin und da ganz kurze Fristen gelten! Eigentlich habe ich den Antrag auf Raten meiner Ärzte nur gemacht,weil sich alle sicher sind, dass ich die 50 locker bekomme und ich die 5 zusätzlichen Urlaubstage dringend zur Erholung einsetzen muss, um das Pensum überhaupt zu schaffen.
Im 1. Bescheid wurden mir ein deutlich zu geringer GdB zuerkannt. In der Akte habe ich dann gefunden, dass eine dort beschäftigte Ärztin (FA für Chirurhie) diverse Schäden völlig ignoriert hat (u.a. SHT II), andere total falsch wiedergebegeben und verharmlost hat (dauerhafter Schaden Handgelenk mit Nervenbeteiligung wurde eine komplett ausgeheilt Unterarmfraktur) und die Oberhärte: in einem Satz erklärte - ohne mich zu sehen und mit eindeutigen Befunden aus der BG-Klinik untermauert (selbst die gaben das anerkannt! - ich könnte gar keine PTBS haben :eek: :confused:
Will sagen: Die dort tätigen Ärzte haben so richtige Ahnung!:(
Bei mir wollen sie eigentlich nicht entscheiden, weil noch kein BG-Gutachten vorliegt und verzögern weiter...
Da wäre ich fast froh, zu ne Gutachter von denen geschickt zu werden. Aber als Polytrauma sind halt 5-6 Fachgebiete betroffen...Das schmeckt denen wohl auch nicht.
Hast du da schon Akteneinsicht genommen? Wieso wird ein Gutachten gefordert? Hast du schon ein GdS oder geht's um eine Neufeststellung?
Ich bin nicht Paragraphenfest, aber wenn du dich mit ihrer Gutachterauswahl unwohl fühlst und das Fachgebiet völlig falsch ist, lehne doch ab - sofern möglich, was ich auch nicht weiß - und schlage selbst einen geeigneten vor...
Wegen der Datenweitergabe: Beim Antrag mussten solche Vordrucke ausgefüllt werden dafür. Deshalb liegt ggf. Dein Einverständnis der Datenweitergabe vor... Hier haben einige User geschrieben, dass man das widerrufen kann. Aber ob das zu einer schnelleren und angemessenen Entscheidung dort führt, darf wohl eher bezweifelt werden...:rolleyes:
Wünsche dir viel Erfolg!
LG Ellen
 
Hallo

bitte nicht verwechseln

Wegen der Datenweitergabe: Beim Antrag mussten solche Vordrucke ausgefüllt werden dafür. Deshalb liegt ggf. Dein Einverständnis der Datenweitergabe vor...

die schweigepflichtentbindung besagt nur, dass daten eingeholt werden können. sie ist lediglich ein nachweis, der dem anfordernden zur legitimation ggü dem "inhaber" der daten vorgelegt werden muss. nur dann darf die angefragte stelle die daten auch weitergeben. sie ist jedoch keine erlaubnis dafür, dass die daten seinerseits vom - in diesem fall - VA ebenfalls weitergegeben werden dürfen. es ist praktisch eine dreiecksvereinbarung zwischen dir, der anfragenden stelle und der datenführenden stelle.

Bei mir wollen sie eigentlich nicht entscheiden, weil noch kein BG-Gutachten vorliegt und verzögern weiter...

eine kurze bemerkung dazu noch.
dränge doch auf entscheidung anhand der bestehenden befunde, vor allem aber im fall eines VA vorrangig auf bestehende und von dir beschriebene defizite und einschränkungen, weniger auf diagnosen. abschreiben gilt nicht ... ;):rolleyes:


gruss

Sekundant
 
Hallo,
vielen Dank für die schnellen und zahlreichen Antworten.
Vielleicht noch einmal zu Erklärung: ich hatte bereits einen Schwerbehindertenausweis mit 50 % unbefristet. Habe eine Überprüfung wegen Verschlimmerung beantragt. Dann wurden mir 60 % zugebilligt aber man hat überhaupt keine Stellung bezogen zum Antrag auf aG. Aus diesem Grund bin ich in den Widerspruch gegangen.

Ich sehe es auch so wie Sekundant, die Weitergabe meiner Daten an den D-Arzt ist durch nichts gerechtfertigt.
Er ist nicht Teil der Behörde. Dazu habe ich auch keine Entbindung oder ein Einverständnis erklärt. Da ich an diesem Tag zur gleichen Zeit einen weiteren Arzttermin habe, werde ich einfach erst einmal absagen und natürlich gleichzeitig fragen wie es sich mit der Zustimmung zur Begutachtung verhält. Letztlich lasse ich nicht jeden eine körperliche Untersuchung an mir machen.

Wahrscheinlich wollen sie die Gehfähigkeit eingeschätzt bekommen - was ja in etwa in das Aufgabengebiet des D-Arztes fällt, aber ich bin durch zu viele Gutachten schon etwas vorsichtiger geworden ;-) und mit dem Datenschutz nimmt man es sowieso nicht so genau, sind ja Schwerbehinderte....oder?


habe mir gerade noch einmal den aktuellen Antrag im Netz angeschaut und darin folgendes gefunden:
VIII. Allgemeines und Rechtsgrundlagen
Die von Ihnen erbetenen Angaben (Daten) werden für die Bearbeitung Ihres Antrages benötigt. Rechtsgrundlagen für die Datenerhebung,- verarbeitung, -nutzung und – speicherung sind die §§ 67 a-c SGB X i.V.m. den §§ 69 und 131 SGB IX. Der Schutz Ihrer Sozialdaten ist gewährleistet. Wer Sozialleistungen beantragt, hat gem. § 60 Abs. 1 Nr. 1 SGB I alle Tatsachen anzugeben, die für die Leistung erheblich sind, und auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers der Erteilung der erforderlichen Auskünfte durch Dritte zuzustimmen. Kommt derjenige, der Sozialleistungen beantragt, seinen gesetzlich vorgeschriebenen Mitwirkungspflichten nicht nach und wird dadurch die Aufklärung des Sachverhaltes erheblich erschwert, kann der Leistungsträger nach § 66 Abs. 1 SGB I ohne weitere Ermittlungen die Leistung bis zur Nachholung der Mitwirkung ganz oder teilweise versagen, soweit die Voraussetzungen der Leistung nicht nachgewiesen sind.
Wichtiger Hinweis
Ich nehme zur Kenntnis, dass medizinische Daten, die dem Versorgungsamt bereits vorliegen und/oder aufgrund Ihrer obigen Einwilligungserklärung zugehen, - an Dritte, hier: andere Sozialleistungsträger (z.B. Krankenkasse, Agentur für Arbeit, Rentenversicherungsträger, Berufsgenossenschaft) für deren gesetzliche Aufgabenerfüllung nach dem Sozialgesetzbuch - für die Erfüllung eigener gesetzlicher Aufgaben nach dem Sozialgesetzbuch (§ 69 SGB IX) an sonstige Dritte, hier: zu beauftragende Gutachterinnen/Gutachter zur medizinischen Beurteilung (eine körperliche Untersuchung ist nur in Ausnahmefällen erforderlich) nach der Versorgungs-Medizin-Verordnung (VersMedV) übermittelt werden dürfen

Danke noch einmal

Gruß von der Seenixe
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Seenixe,

nur mal als allgemeiner hinweis gedacht: das aufgeführte zitat ist vollkommen irreführend. es ist sehr eingeschränkt richtig, grossteils wird erlaubtes mit (unter vorbehalten und voraussetzungen) möglichem völlig vermischt. als "AGB (allgem geschäftsbedingungen)" wäre es dringend abmahnungsbedürftig.

alles kann man gar nicht aufdröseln, was da halb wahr und total falsch ist, wäre auch zu unübersichtlich. aber schon eines zeigt die selektive wahrnehmung - daten SIND zunächst beim betroffenen zu erheben! da hat der satz "hat gem. § 60 Abs. 1 Nr. 1 SGB I alle Tatsachen anzugeben, die für die Leistung erheblich sind, und auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers der Erteilung der erforderlichen Auskünfte durch Dritte zuzustimmen" schon mal gar nix dort verloren.

was den letzten absatz betrifft - rosstäuscher-methode, die unterschwellig eine vermeintliche verpflichtung suggeriert und suggestiv eine zustimmung erschleicht!
"Ich nehme zur Kenntnis, dass medizinische Daten, die dem Versorgungsamt bereits vorliegen und/oder aufgrund Ihrer obigen Einwilligungserklärung" ist schlicht eine frechheit, wenn die einwilligung auf dieser art überraschungseffekt zur weitergabe ermächtigen soll. dazu braucht es nämlich eine gesonderte (von der 3. ggü geltenden schweigepflichtentbindung separat erteilten) zustimmung.

solche passagen streiche ich deutlich erkennbar durch. und weil das gern auch mal "unabsichtlich übersehen" wird, weise ich am beginn des formblattes u/o anderer passender stelle in rotem kasten nochmal explizit darauf hin.


gruss

Sekundant
 
Hallo Seenixe,
das Merkzeichen aG zu erhalten ist leider immer noch äusserst schwer zu erhalten.

Den Parkausweis für aG kann man sich aber auch bei der Stadtverwaltung selbst ausstellen lassen. Denke mal darüber nach solange dein Widerspruch noch läuft.
 
Hallo Sekundant,
Sorry, wenn ihr da was mit der Einverständnis durcheinander gebracht habe :confused:. Ich blicke es manchmal einfach nicht mehr :(
Und wegen drängen auf Bescheid tue ich seit Anfang des Jahres und werde und werde hingehalten. Der letzte Brief lautete sinngemäß: ihre Unterlagen liegen bei der ärztlichen Abteilung. Sobald die Einschätzung von dort vorliegt, erhalten Sie Nachricht. Es tut mir leid, Ihnen keine andere Auskunft geben zu können."
Was soll man da noch antworten nach erneut fast 3 Monaten nach Zugang der eingeholten Arztberichte meiner Behandler (die liegen seit Anfang August vor, habe die Info bei meinen Ärzten eingeholt)
Ich habe schon das Gefühl, dass sie a) mir die 5 Urlaubstage nicht gönnen und b) keine Lust zur Entscheidung haben, sonder die Arbeit liebe die BG machen lassen, um dann die % nur zu übernehmen.:mad:
Aber was soll ich tun? Ich weiß keinen Rat mehr...

LG Ellen

@seenixe:
Ich würde da auch nicht hingehen! Schlage jemand eigenes vor oder verweise auf vorliegende Berichte, die deine eimgeschränkte Gehfähigkeit und das Ausmaß belegen.
Ich kenne jemand mit Oberschenkelamputation die eine Seite und Teil-OP Großzehballen andere Seite - und die bekommt auch kein AG, obwohl sie sich kaum zu Fuß ordentlich fortbewegen kann. Davon mal abgesehen, dass sie zum ein-und aussteigen viel Platz braucht, darf sie Beh.Stellplätze auch nicht nutzen. Das ist wirklich eine Schande , wie da mit behinderten bzw. eingeschränkten Menschen umgegangen wird!
Wünsche dir trotzdem viel Erfolg!
LG Ellen
 
Hallo,
ich habe heute den Termin abgesagt. Ich werde nicht zu diesem Gutachter gehen. Weiterhin habe ich einen netten Brief an das Landesamt für Gesundheit und Soziales hier in Berlin geschickt und mein Unverständnis darüber zum Ausdruck gebracht, dass sie überhaupt eine Begutachtung beauftragt haben. Weiterhin habe ich für die Zukunft ausdrücklich einer Weitergabe meiner persönlichen Daten und Unterlagen an nicht von mir autorisierte Ärzte außerhalb der Behörde, die über die Einwilligungserklärung hinausgehen, widersprochen.

Weiterhin werde ich mich an den Datenschutzbeauftragten wenden. Der von mir ausgefüllte Antrag auf Überprüfung bzw. Neufeststellung wegen Verschlimmerung bestehender Behinderungen und Hinzutreten neuer Behinderungen (von 2015) weicht von dem jetzt im Internet vom Landesamt für Gesundheit und Soziales hier in Berlin zur Verfügung gestellten Antrag ab. Die im neuen Antrag stehende Klausel ist bei mir nicht enthalten. Ich bin sehr froh das ich eine Kopie des Formulars gemacht habe, bevor ich ihn losgeschickt habe.

Es ist schon erschreckend, auf was man selbst in so einem Verfahren alles achten muss.

Gruß von der Seenixe
 
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