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Lange "verschollen"

Ja, die unzutreffende Diagnose zieht sich federführend durch die ganze Krankenakte der Klinik.
Es ist die Diagnose der Abrechnung - als gesichert.
In ambulanten Vorberichten gab es keine Hinweise dazu. Die Klinik selbst hat keine Untersuchung dazu durchgeführt.
 
Hallo Feuerqualle,

Deine Anwältin scheint etwas ängstlich zu sein, um es mal harmlos auszudrücken. Sie hat auf jeden Fall das Fragerecht gegenüber den Zeugen und das hätte sie auf jeden Fall wahrnehmen müssen. Allein schon deshalb, um die Gerichtsgutachter dazu zu bringen, fachlich zu begründen, warum es denn richtig sein soll, was Du als falsch ansiehst. Man oh man. Als Juristin kann sie sogar den Doof-Joker nutzen, um damit die Gutachter aus der Reserve zu locken. Habe ich auch mal bei einem Kollegen vom Gericht genutzt, nachdem ich feststellen musste, dass sein schwachsinniger Vortrag sowohl beim Richter, bei der gegnerischen Anwältin und als Katastrophe auch noch bei der Klägeranwältin gut ankam. Da habe ich dem Kollegen einfach gesagt, dass ich das, was er gerade erklärt hat, nicht verstanden habe. (ich hatte es natürlich verstanden, musste aber die Notbremse ziehen, sonst wäre der Fall für die Klägerin verloren gewesen).

Bleibt nur zu hoffen, dass Deine Anwältin im Schriftlichen besser ist.

Herzliche Grüße vom RekoBär :)
 
das schriftliche macht sie schon... aber wohl nicht ausreichend wenn sie nicht ein völlig falsches gutachten weg bekommt?

ärztekammer macht nix..
bezirksärztekammer auch nix...
die gesellschaften machen nur leitlinien.. also auch nix..
 
hallo Feuerqualle,

wie gesagt, du kannst eine Strafanzeige stellen - die Frist dafür beträgt glaube ich 3 Monate.

Woran liegt es, dass deine Rechtsanwältin das falsche Gutachten nicht wegbekommen kann?

Lg. Rolandi
 
Hi,
bei mir gabs ne OP über 2 Fachbereiche - 2 Operateure -Gynäkologe und Chirurg.
Also auch 2 Gutachten. (vom MDK auch 2 - beide positiv für mich)

Gebärmutterentfernung ohne Grund - gesundes Organ entfernt - dann noch am Gedärm ne Naht..
Schlussendlich sind mir sämtliche Innereien verrutscht..(grob gesagt)

Das chirurgische Gerichtsgutachten war voller seitenweiser Literaturangaben.. alles Fachliteratur - englisch
Die Interpretationen waren in deutsch - ich bat die Anwältin das Gutachten prüfen zu lassen,
- weil ich das mit der Fachliteratur nicht konnte..
Ich konnte zwar sagen was inhaltlich nicht stimmt - konnte auch Texte zum Thema liefern..
aber die Richterin sagte, dass das internet keine ordentliche Quelle ist..
obwohl ich zeitgemäße Fachliteratur angegeben habe..
in der Gutachteranhörung fragte ich auch warum er das so interpretiert - wo es doch anders geschrieben ist in Leitlinien..
da sagte er nur - das "trifft in dem Fall nicht zu".. das wars.. der Richterin reichte das.. er müsse es wissen, er ist der Sachverständige!

Dass der Gutachter vom Operateur abgeschrieben hat und die abgeschriebene Diagnose falsch war - juckte sie nicht..
Sie sagte zwar, dass diese Diagnose nun nicht mehr verwendet wird - das wars ..das Gutachten blieb gültig.
Ich bat die Anwältin nochmals das Gutachten prüfen zu lassen.... nix..

Dann eine kurze Nachfrage an den Gutachter- zu den verwendeten Fäden... die Richterin redete ihn mit "mein lieber" an in der Mail..

Darauf dann eine sehr kurze spontane formlose Antwort per Mail, die ausnahmsweise korrekt war...
Das passte der Richterin wohl nicht, denn sie bedankte sich für die "schnelle spontane Antwort" und bat, dass er bitte dazu nochmal sorgfältig recherchieren soll als Zusatzgutachten..
.....er bekam auch nochmal 500€..

Recherche kam - natürlich revidierte er die vorher richtige "zu spontane Antwort" so wie die Richterin das suggerierte...

Diesmal aber sehr kurz, überschaubar und nur mit 4 Quellenangaben in englisch..
Und in der Überschrift dieser 4 Artikel konnte ich 1 Wort sofort übersetzen.. da ging es immer um Bauchwand - Nähte !
Meine Nähte waren aber inwendig!
Nun ist mir klar, dass man verschiedene Gewebe anders nähen muss und dass man nicht Bauchnähte mit Nähte in den Eingeweiden vergleichen kann.
Ich organisierte mir 3 Artikel (an einen kam ich nicht ran).. übersetzte sie mit meinem Sohn.. und da stellte sich raus, dass er nicht nur ein total unpassenden Vergleich der Gewebearten zog, sondern diese Studien die er anführte hatten auch noch das gegenteilige "result" als das was er schlussfolgerte - genau entgegengesetzt!
Er hat also darauf gesetzt, dass ich das alles nicht lesen kann...und sehr krass gelogen... sehr krass..
und das in jedem Punkt

Als wir dieses Zusatzgutachten zerlegt hatten, haben wir uns noch das gyn Gutachten vorgenommen - das ist kleiner als das große chirurgische.
Dieser Gutachter ist aus der gleichen Klinik wie der Chirurg.
Er hatte auch die falsche Diagnose vom Operateur abgeschrieben - die ja bereits als unzutreffend entlarvt war.
Er hatte auch die Anamnese nicht geprüft - da verwies er auf die Arbeit des Chirurgen (der ja auch vom OPerateur abschrieb).

Und - auch da haben wir die Literaturangabe besorgt.. und ebenfalls - hahnebüchen!
Im Artikel geht es um den "abgeknickten graviden Uterus" - Gebärmutter in der Schwangerschaft!

Und ich bin ne alte Frau, war also nicht schwanger zum Zeitpunkt der OP.
Er verschwieg auch, dass es 2 Formen der Abknickung gibt - die mobile und die feste Form.
In dem angeführten Artikel steht, dass die mobile Form nie operiert wird und die feste Form bei Beschwerden evtl entfernt werden könnte... aber eigentlich würde auch das keiner tun..
Da ich nachweislich nie Beschwerden hatte - habe ich mit Sicherheit auch nicht die feste Form gehabt...

Und auch da - die Aussage der angegebenen Literatur war entgegengesetzt der Interpretation des Gutachters.
Er schrieb nämlich, das es eine mögliche OP-Indikation gab - und also kein Arztfehler zu erkennen ist.
Nun hatten wir also auch dieses Gutachten "überführt" .. als ganz krassen Betrug..

Das schickte ich dann der Anwältin - und dachte, dass es gestern beim Termin Verwendung findet - Pustekuchen.
Es war nur Zeugenanhörung... nix zu den Gutachten.. das sei bereits abgehandelt - das sei zu spät.

Anwältin sagt, sie macht es schriftlich... aber sie hatte ja schon dagegen geschrieben... ohne Erfolg..
Nun allerdings ist das Gutachten ja zerlegt und als Betrug überführt und jedes Wort übersetzt.
Evtl ist das nun gewichtiger als wenn man nur schreibt "stimmt nicht weil es anders ist..?

Natürlich nehmen wir uns nun auch das große Gutachten vor... mit seitenweisen Quellenangaben..
das wird bissel dauern..

Der Chirurg ist übrigens Professor an ner Uni....
Wie beruhigend zu wissen was unsere nächste Arzt-Generation so lernt.. und von wem...

Aber evtl schaff ich es ja das Thema:

"UniProfessor erstellt Falschgutachten zum Krähenschutz"

an den Mann zu bringen.... ?
Ich finde das wäre ne Schlagzeile wert - Unregelmäßigkeiten an ner Uni kommen immer gut.

Die Klinik an der beide arbeiten... beide sind da Chefärzte... evtl auch ne Möglichkeit sich zu bedanken?

Jedenfalls bin ich noch wie gelähmt von gestern... ich hatte den Impuls sämtliche BTM zum Abendessen zu verspeisen...einfach damit der Kopf zur Ruhe kommt.

LG
 
hallo Feuerqualle,

deine Anwältin vertritt Dich auch gegen einen möglichen Ärztefehler/Behandlungsfehler oder gegen was genau?

Du schreibst:
Zitat:
Das schickte ich dann der Anwältin - und dachte, dass es gestern beim Termin Verwendung findet - Pustekuchen.
Es war nur Zeugenanhörung... nix zu den Gutachten.. das sei bereits abgehandelt - das sei zu spät.

Wer hat das zu Dir gesagt: die Richterin oder deine Anwältin oder?

So wie ich es verstehe, war die Zeugenanhörung vor Gericht wegen dem Gutachten.

Was steht in dem Gerichtsprotokoll?

Hast du dich an deine Krankenkasse gewandt, um prüfen zu lassen, ob ein Ärztefehler/Behandlungsfehler vorliegt - des wäre die kostengünstigste Variante.

Wieso erwägst du keine Strafanzeige?

Welche Fachrichtung hat deine jetztige Anwältin?

Lg. Rolandi
 
Ja - behandlungsfehler - kein Unfall
Anwältin - medizinrecht
protokoll - noch nicht da
Zeugenanhörung - vorgestern 3 Ärzte (Gutachter waren schon letztes Mal gehört - da hatte ich die Literatur noch nicht übersetzt)

Ich wollte das dann anbringen - zu den Gutachten, dass ich jetzt erst gesehen habe, dass der Chirurg "nur" Pankreas macht und wohl nicht Bescheid weiss da er die Studien falsch interpretiert ..da sagte die Richterin, dass das Thema durch sei...die Gutachter sind gehört... man hätte Zeit genug gehabt..(Anwältin hat ja nix geprüft auf meine Bitte hin)

Anwältin meinte - sie schreibt noch was.--

Strafanzeige gegen die Operateure- wurde mir damals abgeraten... ist jetzt 7 Jahre her..

Strafanzeige gegen die Falschgutachter - überlege ich gerade... Meinungen dazu?

LG
 
hallo feuerqualle,

wer hat dir vor 7 Jahren vor einer Strafanzeige gegen die Operateure abgeraten und mit welcher Begründung?

Meine Meinung:

Ja, deine Anwältin schreibt -
jedoch gibt Sie kein Ton in der Zeugenbefragung vor Gericht gegenüber der Richter von sich, (so wie ich dich verstand)
d. h.:
die Richterin war der Meinung es ist zu spät für deinen Vortrag zum Gutachten (so wie ich dich verstand)
und
daraufhin meiner Meinung nach hätte deine Anwältin hier sofort gegenüber der Richterin reagieren und protokokollieren müssen und zwar mündlich.

Lg. Rolandi
 
thx...
mir riet der erste Anwalt ab von Strafanzeige.. ich verstand damals, dass nur eins geht..
Schiedsstelle oder Strafanzeige oder Zivilklage

dass ich auch denke, dass die Anwältin bereits viel versäumte - sagte ich bereits..
leider gibt es noch immer keine objektiven Bewertungen für Anwälte oder Ärzte..
irgendjemanden muss man vertrauen.... und ploppss der nächste Haufen Scheisse..lauert..

Nebeneffekt - ich werde nie wieder jemandem vertrauen können...
Lieber aus dem 6 Stock als nochmal OP-Tisch - dann hat man wenigstens nicht noch mehr Grausiges vor sich..
Ich lese tatsächlich seit langem mehr über Sterbehilfe als über "Heilbehandlungen".

Zum Ende der Verhandlung einigten sich alle auf weiteres schriftliches Vorgehen..
Evtl schliesst das ein, das die Richterin auch nochmal was zu den Gutachten erwartet? Erwarten kann...
Ich verstehe nicht alles was die da immer reden...

Kurz vor der Verhandlung hatte ich einen Telefontermin bei der Anwältin - da sagte sie was von "Obergutachten beantragen bei so großen Diskrepanzen".
In der Verhandlung keine Rede mehr davon...

Dass man so ausgeliefert ist.... das ein Leben nichts wert sein soll??
 
hallo Feuerqualle,

bleib am Ball, auch wenns schwer ist.

Mein Vorschlag:
Schreib doch die Anwältin an und frag nach, wo der angekündigte Schriftsatz hinsichtlich der Beantragung eines Obergutachtens und die Gegendarstellung zu dem Gutachten verbleibt.

Meine Meinung:
Uns UO geht es auch nicht besser.

Lg. Rolandi
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Feuerqualle,

hier meine persönliche Meinung dazu:
In einem so komplizierten Verfahren, kann es auch von Vorteil sein,
irgendwann in einen Minimalismus einzuschwänken.
Wenn bei Gericht Deine Anwältin wenige Fragen stellt, so folgt Sie nur Deinem Interesse:
Stelle nie eine Frage, wenn Du die Antwort nicht vorher weißt !!
Wir haben auch fast alles nur schriftlich gemacht.

Das Abraten eines Strafantrages ist völlig richtig, dass haben wir auch nicht gemacht,
da Du dann warten mußt, bis eine Klärung erfolgt und wenn die nicht gerade motivierten Staatsanwälte entscheiden,
dass der Strafantrag abgelent wird, bist Du der A....
So hast Du ja von Anfang an die Handlungshoheit.

Im Übrigen gibt es kein Falschgutachten; die Einschätzung falsch ist subjektiv und bei Gericht unrelevant.
Es gibt auch kein Obergutachten, dass kann nur Gott schreiben.
Bei mir waren es letzlich 9 Fachgutachten und 5 Gerichtsgutachten,
von denen nochmals 2 Fachgutachten als Nachfrage gestellt wurden
und final ein Gutachter nochmals vorgeladen wurde, der dann den Vergleich für mich erbrachte.

Ich hatte als Gegner die BG -Bau und diese hatte beim OLG eine Anwaltskanzlei aus München;
die sich nichtmal ein Millionär leisten kann.
Alles Fachanwälte mit zur Kanzlei gehörenden Fachärzten, Top-Wissenschaftler --- alle im Dienst des ,,Rechts``
Die hatten Anträge im Petto, wo ich nochmal minimum 6 Jahre Rechtsstreit gehabt hätte.
Da kommt ein RA mit B-Flieger zum 10 Minutentermin, anschliesend WE in DD; inkl. L.-Hotel.

Ich habe gelernt, dass es sich nicht lohnt sich zu ärgern.
Es kostest nur Lebenszeit.

VG-D
 
Danke Ihr Lieben...

Dani
Toll dass du ne Kanzlei hattest wo tatsächlich Fachleute waren...
Ich hab nun 2 mal erlebt, dass mit Zusammenarbeit von Fachärzten und Spezialisten geworben wird und wenn es dann nötig ist nichtmal jemand benannt wird der ein Gutachten prüfen kann.


LG
 
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