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Leiharbeiter,Wegeunfall, kein Festvertrag wegen SBA ?

maexchen354

Mitglied
Registriert seit
24 Feb. 2016
Beiträge
78
Hallo, ich habe eine Frage. Mein MAnn ist ja noch Leiharbeiter. Im Januar 17 würde es nach nun 3 Jahren endlich zur Übernahme kommen. Der Betriebsrat hat bereits das ok zur Übernahme für alle zu dem Zeitpunkt auslaufenden Verträge gegeben. Was passiert wenn gefragt wird nach einer SB ? Es war ja ein Arbeitswegeunfall in diesem Betrieb. Dürfen Sie ihn wegen der SB dann doch ablehnen? Das wäre doch eigentlich diskriminierend,oder

LG
 
Hallo,

ja, das wäre diskriminierend.
Normalerweise wird deshalb eine evtl. Ablehnung anders begründet.

Was wäre wenn, hilft hier nicht weiter.
Wenn es soweit kommt, unbedingt erstmal Widerspruch einlegen, um die Frist zu wahren.
Dann zu einem Anwalt für Arbeitsrecht.
Und wenn du willst, hier fragen - zusätzlich, das erspart nicht den Anwalt!

Du könntest die Zeit bis dahin nutzen. Nicht grübeln:
- Rumfragen, ob jemand einen RA kennt, der sich gut mit Arbeitsrecht und Zeitarbeitsverträgen und Kündigungen und SB (SchwB, Schwerbehinderung) auskennt. So musst du den nicht erst suchen, wenn es schon "brennt".

Vielleicht kann jemand aus dem Forum sein Fachwissen / Erfahrungen weitergeben, speziell für Zeitarbeitsvertrag, Übernahme bei SB, also zu deiner speziellen Situation.

Hat die (übernehmende) Firma (die mit dem Betriebsrat) einen SchwB-Vertreter?

Liebe Grüße HWS-Schaden
 
Danke HWS-Schaden,

wir sind ja eh beim Anwalt wegen der vielen anderen kleinen Wehwehchen ;) Sind auch mit ihm sehr gut bedient.
Reagieren können wir im Moment ja noch nicht, ist ja noch nix passiert. Abre mein Mann ist sooooooooooo nervös. Verständlich. Anwalt sagt das sie ihn zwar nicht gehen lassen dürften, es aber ja auch viele andere Gründe geben könnte die sie vorschieben und wir dann nix machen können.

Ja ja, wer den Schaden hat.........

jetzt müssen wir mal wieder abwarten............

nervig
 
Habe ich eben vergessen, ja die haben einen SchwB Vertreter sind ja paar Tausend Mitarbeiter.
 
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