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Leistungsklage gegen UK; Unsicher ob Forderung juristisch "okay" ist

Hallo ************,

der Datenschutzbeauftragte meinte, ich soll lieber direkt mich ans Arbeitsministerium wenden und dann evtl. an das Bundesversicherungsamt.

War das nun etwa die falsche Reihenfolge? Der Herr musste selbst erst mal recherchieren...

Ich werde dann einfach dem AM nochmal eine Mail schreiben mir meiner Zusammenfassung als Anhang mit der Frage, ob mir diesbezüglich bereits eine Auskunft erteilt werden kann.


Herzlichen Dank!
Divenire
 
Hallo Divenire,

da Du es mit einer Unfallkasse zu tun hast ist die Aufsichtsbehörde ausschließlich das Arbeitsministerium des Landes.

Das Bundesversicherungsamt ist dafür nicht zuständig sondern nur für die Berufsgenossenschaften die länderübergreifend tätig sind.
Wenn Du in so einem Fall die Anfrage an das Bundesversicherungsamt gibst wird dieses die Anfrage an das Landes-Arbeitsministerium zuständigkeitshalber weiter leiten.

Viele Grüße
Fender01
 
Herzlichen Dank, Fender01!

Dann habe ich ja alles richtig gemacht :D


Kannst du mir zufällig ein paar Insider-Informationen geben? Wie ist das denn genau, wenn man Schulunfälle hat.

-> Ab wann steht einem genau diese Einzelnachhilfe zu?

-> Und ab wann steht einem eine Schülerunfallrente zu?


Gibt es da irgendwelche exakten Richtlinien?

Bekomme ich die Schülerunfallrente auch rückwirkend bezahlt, wenn eindeutig klar ist, dass hier die UK schlicht auf Zeit spielte? Eigentlich sollte die doch von Amtswegen so etwas einleiten?



Herzlichen Dank
Divenire
 
Hallo Fender

"Das Bundesversicherungsamt ist dafür nicht zuständig sondern nur für die Berufsgenossenschaften die länderübergreifend tätig sind.
Wenn Du in so einem Fall die Anfrage an das Bundesversicherungsamt gibst wird dieses die Anfrage an das Landes-Arbeitsministerium zuständigkeitshalber weiter leiten."

Hatte überlesen, dass Divenire bei der UK ist.

Aber:

"der Datenschutzbeauftragte meinte, ich soll lieber direkt mich ans Arbeitsministerium wenden und dann evtl. an das Bundesversicherungsamt.

War das nun etwa die falsche Reihenfolge? Der Herr musste selbst erst mal recherchieren... " Zitat Divenire

Na, jeder kann sich mal irren. Auch du Fender Oder überlesen, auch das ist dir schon mal passiert, Fender.

Gruss von ************
 
Hallo Divenire

Kannst du mir zufällig ein paar Insider-Informationen geben? Wie ist das denn genau, wenn man Schulunfälle hat.
-> Ab wann steht einem genau diese Einzelnachhilfe zu?
-> Und ab wann steht einem eine Schülerunfallrente zu?

Das mit der Nachhilfe kann ich Dir nicht sicher beantworten.
In dem Bundesland in dem ich lebe und bei der Unfallkasse gearbeitet habe, wird der Nachhilfeunterricht nach Schulunfällen von der Schule organisiert und durchgeführt. Da hat die Unfallkasse nichts damit zu tun. Das müsste in einem Kultusministeriumserlass stehen.
Wie es in anderen Bundesländern ist entzieht sich meiner Kenntnis.

Eine Schülerunfallrente steht jemanden zu, wenn seine Minderung der Erwerbsfähigkeit mindestens 20% beträgt und 26 Wochen nach dem Unfall hinaus andauert.
Wird diese Voraussetzung zunächst nach dem Unfall nicht erreicht und verschlimmern sich die Unfallfolgen zu einem späteren Zeitpunkt (i.d.R. für mindestens 3 Monate) steht Rente ab dem Verschlimmerungszeitpunkt zu.
Das ergibt sich aus dem Gesetz (SGB VII).

Bekomme ich die Schülerunfallrente auch rückwirkend bezahlt, wenn eindeutig klar ist, dass hier die UK schlicht auf Zeit spielte? Eigentlich sollte die doch von Amtswegen so etwas einleiten?

Das mit dem auf Zeit spielen ist so eine Sache. Hier muss ich doch einmal eine kleine Lanze brechen. Allein in dem Bundesland aus dem ich komme, werden im Jahr 200.000 Schülerunfälle gemeldet. Sicherlich sind 80 % davon Leichtunfälle aber es bleiben immer noch genügend schwerere und schwere Unfälle übrig. Ich glaube bei dieser Sachlage von auf Zeit spielen trifft nicht den Kern. Darüber hinaus hattest Du wenn ich mich richtig erinnere anfänglich eine Meniskusverletzung. Bei einer derartigen Verletzung wird in aller Regel außer der Übernahme der Behandlungskosten von Amts wegen nichts weiteres veranlasst. Erst dann wenn die UK Kenntnis von einer Verschlimmerung erhält.

Das mit der rückwirkenden Zahlung stimmt zwar grundsätzlich, es ist dabei aber noch die Verjährung des § 45 Abs. 1 SGB I zu beachten.

Viele Grüße
Fender01
 
Hallo Fender01,

herzlichen Dank für deine Antworten!

Bei meinen Unfallschulen ist es so, dass sie bezüglich der Planung von Nachhilfeunterricht nichts wissen und wohl für diese im Schulalltag auch schlicht keine Zeit übrig ist. .
Meine Lehrer konnten auch mit dem Schreiben der UK mit der Eintragung in diese Liste nichts anfangen... Interessant, welche Unterschiede es hier gibt!


Das heißt, da die ersten beiden Verletzungen nur Innenmeniskus war, wird dies nicht für die 20% ausreichen, sondern wohl erst, als im anderen Bein eine Kreuzbandverletzung dazukam? D.h. ab dem Moment, an dem ich mit beiden verletzt war? Bei der OP nach dem 3. Unfall lief diese zudem nicht gut, weshalb eigentlich seit Jahren eine Korrektur geplant ist...
Ich hoffe, dass ein Gutachter dies anhand der vorliegenden medizinischen Berichte rekonstruieren kann, oder?


Ich muss ehrlich gestehen, dass ich das mit der Verjährung in diesem Sinne nicht verstehe. Also Antrag auf Schülerunfallrente wurde 2014 von meinem damaligen Anwalt gestellt, da ja die UK nicht tätig wurde. Wenn der Anspruch nach vier Jahren verjährt, habe ich dann theoretisch nur Anspruch ab 2010?

Also ein Vermerk der Ärzte einer drastischen Verschlimmerung, im Sinne von, Versicherte kann nicht mehr Gehen/ Stehen oder Treppensteigen war 2011, weil ich das mit dem D-Arzt-Ding da nicht wusste und die "normalen" Ärzte wohl davon auch nicht.
Behandlungen hatte ich aber seit 2005 durchgängig, da ich nach den Unfällen bzw. Operationen nie einen alltagstauglichen Zustand erreichen konnte.


Liebe Grüße
Divenire
 
Hallo Divernire,

Das heißt, da die ersten beiden Verletzungen nur Innenmeniskus war, wird dies nicht für die 20% ausreichen, sondern wohl erst, als im anderen Bein eine Kreuzbandverletzung dazukam? D.h. ab dem Moment, an dem ich mit beiden verletzt war? Bei der OP nach dem 3. Unfall lief diese zudem nicht gut, weshalb eigentlich seit Jahren eine Korrektur geplant ist...
Ich hoffe, dass ein Gutachter dies anhand der vorliegenden medizinischen Berichte rekonstruieren kann, oder?

Das sehe ich auch so sowohl mit der Verschlimmerung nach Kreuzbandverletzung als auch mit Deiner Aussage, dass das ein einigermaßen versierter Gutachter anhand der vorliegenden Befunde rekonstruieren kann.

Ich muss ehrlich gestehen, dass ich das mit der Verjährung in diesem Sinne nicht verstehe. Also Antrag auf Schülerunfallrente wurde 2014 von meinem damaligen Anwalt gestellt, da ja die UK nicht tätig wurde. Wenn der Anspruch nach vier Jahren verjährt, habe ich dann theoretisch nur Anspruch ab 2010?

Deine Berechnung stimmt. Wenn die Verjährung eingewendet wird würden evtl. Leistungen erst ab 01.01.2010 gezahlt.
Aber die Einrede der Verjährung ist keine Muss- sondern eine Kann-Bestimmung. Das heißt die Unfallkasse muss hier ihr Ermessen prüfen, ob sie die Verjährung anwendet. Dieses Ermessen muss sie später für das Gericht nachprüfbar im Bescheid tun.

Viele Grüße
Fender01
 
Herzlichen Dank Fender01!

Dann heißt es nun hoffen, dass ich bald zum Gutachter darf
(die UK plädiert auf einen BG-Arzt, der keine Gutachten erstellt - und ich bin damit nicht einverstanden und hatte daher selbst zwei Vorschläge eingereicht)
und dass dieses Gutachten nicht wieder grundlos als "unverwertbar" im Nachhinein deklariert wird und ich eeeeendlich an mein Ziel komme :D


Grüße
Divenire
 
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