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Leistungsklage gegen UK; Unsicher ob Forderung juristisch "okay" ist

Hallo Diveniere,

Du hast eine Klageschrift mit 442 Seiten? Uff, ob sich ein Richter/in am SG dieses antut?

Was war das für ein geistiger Erguss?

Im Grunde nennt man den Klagegrund, 2-3 Fakten, Verweis aus Antrag vom ...., Verweis auf Bescheid vom .... Widerspruch vom .....

Die Akten der UK fordert dann das SG an.


Noch eine Frage, mir ist es nicht plausibel. Du willst noch eine Klage an die DRV richten.

Auf was möchtest Du klagen? Meines Wissens zahlt die DRV nur, wenn man eingezahlt hat.

Hast Du vom Ausland eingezahlt?

Und dann muss auch noch eine Altersrente (kommt bei Dir nicht in Betracht), aber eine Erwerbsminderungsrente oder Teil-EMR anstehen. Hast Du diese? Ist die beschieden?

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo Kasandra :)

Also die eigentliche Klageschrift ist insgesamt nur 20 Seiten lang, bzw. meine Klage an und für sich 7 Seiten lang.

Der Rest handelt davon, die Ablehnungsgründe der UK zu "zerlegen".

210 Seiten sind je meine Beweisführung - alleine das Gutachten hatte ja schon 70 Seiten...

Ich glaube, die Länge liegt vor allem daran, dass ich nicht wusste, wie ich da recht vorgehen soll, also habe ich es in verschiedene Themen untergliedert wie "Tatbestand", "Belege", "Begründung", "Stellungnahme zu den Widerspruchsgründen" etc.


Bezüglich der DRV ist es so, dass ich im Jahr 2015 vom Jobcenter aus eine Erwerbsminderungsrente beantragen musste. Zu Schulzeiten wohnte ich alleine aufgrund von häuslicher Gewalt, weshalb ich damals ALG 2 bekam.

Im Ablehnungsgrund wurden nur meine Diagnosen ignoriert und stark vereinfacht wiedergegeben o_O

Ich bin erst seit August im Ausland, davor bekam ich ALG 2.

Also ich nehme ja stark an, dass die bereit geprüft haben, ob ich überhaupt berechtigt bin - wollten auch Zeugnisse von der Schule und so. Beim Jobcenter hieß es, dass man Menschen, die noch vor Abschluss der Schule durch Unfälle erwerbsunfähig werden auch ein Recht auf Erwerbsminderungsrente haben sollten und ich das daher beantragen sollte.


Liebe Grüße
Divenire
 
Hallo Diveniere, hallo Kasandra,

sind tatsächlich ganz schön viele Seiten. Aber das Sozialgericht muss sich damit beschäftigen. Und das Wesentliche vom Unwesentlichen herausfiltern. Verkehrt ist die Verfahrensweise von Diveniere jedenfalls nicht.

Ich finde, es ist okay, alle Anlagen selbst dem Sozialgericht zuzusenden. Denn kann man sich sicher sein, dass die BG alle wichtigen Dokumente per Akte dem Sozialgericht auf Anforderung zusendet?

Aber das Problem ist auch, dass Diveniere noch keine volle Akteneinsicht bei der BG hatte. Habe ich jedenfalls so verstanden. Und Diveniere hat wahrscheinlich beweisträchtige Unterlagen, die die BG (noch) nicht hat.

Gruss von ************
 
@************:

Das heißt, eigentlich hätte ich nur schreiben müssen, dass ich Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben im Rahmen von Nachhilfeunterricht fordere, da dies zu den Leistungen der UK bei Schulunfällen gehört?

Dann evtl. folgendes beilegen:
- Fehlzeitenauflistung Schule
- Stellungnahme von ehem. Lehrern
- Schriftverkehr Regierungspräsidium

Naja, wenn die UK nicht mal mir alle Akten zusenden kann, wird sie wohl dem SG auch nicht alles zusenden...

Also die drei Stichpunkte die ich genannt habe, hat die UK ja nicht.
Ansonsten habe ich meine Fehlzeiten mit den medizinischen Unterlagen (wie auch Krankschreibungen von Orthopäden) die ich habe, untermauert und angemerkt, dass diese lückenhaft sind, da meine UK mir nicht meine Akte zusenden will.


Liebe Grüße
Divenire
 
Hallo Divenire,

meine Meinung: Du hast einen intelligenten Kopf. Dein Geist ist in Bewegung. Es ist okay so wie du vorgegangen bist. Besser mehr als zu wenig Unterlagen dem Gericht mit beifügen. Das Gericht wird - wie schon gesagt - das Wesentliche vom Unwesentlichen herausfiltern. Und ich traue dir mit deinem intelligenten Kopf zu, dass du nur Unterlagen bei gefügt hast, die nicht von Nachteil für dich sind.

Mach dir keine weiteren Gedanken, entspann dich, warte einfach in Ruhe ab. Kannst jetzt erstmal nichts weiter tun.

Doch, nur noch das: Lass dir das Aktenzeichen deiner Klage geben, wenn sie einem Richter zugeordnet wurde. Und beantrage dann Akteneinsicht, sobald der Richter die vollständige Akte von der BG angefordert hat.Du kannst jederzeit den Stand des Verfahrens beim Gericht abfragen. Wenn du für die Akteneinsicht einen Anwalt benötigst, such dir (nur) dafür einen günstigen. Akteneinsicht beantragen, das kann nämlich jeder Anwalt. Vergewissere dich aber, dass er dich einsehen lässt. Und scanne das Wichtigste mit dem Smarthphone, wenn du die Akte nicht kopiert erhälst oder diese zu umfangreich ist. So kommst du doch noch zur Akteneinsicht.:-;

Viel Erfolg

Gruss von ************
 
Hallo ************,

danke für dein Kompliment. Ich hoffe, der zuständige Richter erkennt mir meine Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben auch an (evt. haut er der UK noch eines auf den Deckel wegen den ganzen Rechtsverstößen, auf welche ich hingewiesen habe :D ) .
Ich habe natürlich nur Dokumente beigefügt, die meine Sichtweise untermauern ;)

Als ich die Post verließ, ist erstmal eine riesige Last von meinen Schultern gefallen - ein Gefühl von Befreiung, ich sage es dir :D .

Das Aktenzeichen habe ich bereits, da durch meine Abmeldung aus Deutschland sich das zuständige Gericht gewechselt hatte. Ich werde mal schauen, ob ich hierfür günstig an einen Anwalt rankomme. Bei meinem nächsten Besuch in Deutschland müsste ich das dann wohl alles erstmal kopieren bzw. von jemandem kopieren lassen.

Kennst du dich zufällig auch bei Klagen gegen die DRV aus? Steht mir auch noch bevor, und ich habe keine Ahnung, wie ich da ansetzen sollte, da mir ja nur Unterlagen bezüglich meiner Unfälle vorliegen, aber nicht über andere gesundheitliche Probleme o_O

Herzlichen Dank und liebe Grüße
Divenire
 
Hallo Divenire

Kann ich mir gut vorstellen, dass dir nach dem Posteinwurf eine Last von den Schultern gefallen ist. Kenn allzu gut, ich das Gefühl. Und immer wenn ich denke, so das wärs, dann kommt aber wieder neues an Problemen.

Nein, mit Klagen gegen die DRV kenne ich mich nicht aus. Warum und wogegen klagst du hier?

Gruss von ************
 
Hallo ************ :)

Ich musste im Jahr 2015 vom Jobcenter aus einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen, da ich bereits seit 2014 durchgängig von Ärzten ne Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bekam. Somit war ich ja nicht auf dem Arbeitsmarkt vermittelbar und es hieß, ich müsse dann einen Antrag auf volle bzw. teilweise Erwerbsminderungsrente stellen.

Mein Vorstellungstermin damals bei der Ärztin war extrem komisch. Hatte nur meine Schulunfallunterlagen dabei, da ich zuvor gar nicht aufgeklärt wurde, was mich erwartet, noch ich wegen ner Knie-OP kurz zuvor den Nerv hatte, mich darüber zu informieren...

Naja, jedenfalls machte die Ärztin ständig abwertende bzw. dämliche Kommentare über meine Verletzungen und ignorierte ärztliche Unterlagen bzw. beschwerte sich über die Fülle und eigentlich beschwerte sie sich über alles mögliche... Das im April 2015 bezüglich meiner Beine erstellte Gutachten von der UK hatte sie keines Blickes gewürdigt und auch geflissentlich über die ärzlichen Bemerkungen, dass ich eine MdE im rentenberechtigten Bereich habe, hinweggesehen.

Also bezüglich der Schulunfälle hieß es dann, ich hätte schlicht:

"Kniebinnenschäden beidseits nach mehrfachen Schulsportunfällen"
"Anpassungsstörung nach mehrfachen Verletzungen"

Bezüglich meiner anderen Beschwerden bzw. Diagnosen wurde nichts gesagt. Also ich habe diesbezüglich ja keine Unterlagen von der Krankenkasse, aber ich habe sie mündlich erwähnt...


Und aufgrund der oben genannten zwei "Diagnosen" wurde das eben abgelehnt.

Und nun muss ich Klage einreichen, weil das bereits der Widerspruchsbescheid ist.


Grüße
Divenire
 
Hallo an alle :)

Erhielt heute Post vom Sozialgericht.
Meine UK hat unglaubliche 2543 Seiten an Akteneinsicht eingereicht - und ich warte seit 12 Jahren bereits darauf, obwohl ich schon so oft danach verlangt hab? Und denen wird das einfach zugeschickt o_O


Ich hatte ja damals den Landesbeauftragten für Datenschutz angerufen, da der Widerspruchsbescheid seitens der UK mit einer beratungsärztlichen Stellungnahme begründet wird, von welcher ich bis dahin nichts wusste. Nun, dieser verwies mich ja ans Arbeitsministerium. Dort trug ich also mein Problem mit den Leistungen der UK vor (Nachhilfeunterricht + Schülerunfallrente) und hatte am Telefon den Eindruck, dass interessiere dort keinen. Hatte dann wie abgesprochen per Email eine "Zusammenfassung" beider Probleme an die Person vom Arbeitsministerium abgeschickt - und dachte, ich würde irgendwann mal eine Rückmeldung bekommen (das war vor 2 Monaten).

Nun, jedenfalls merkte dann die UK in ihrem Schreiben an das SG an, dass ich mich beim Arbeitsministerium beschwert hatte wegen der Nachhilfe.
Und ich dachte, das ginge denen am ********** vorbei. Tja, Sachen gibts.

Nun meine Frage; ist das für die UK nicht von Nachteil, wenn sie dem SG mitteilen, dass wegen deren "unsachgemäßen" Arbeit sich der Versicherte bereits beim AM beschwert hat?

Wie sehr ihr das?


Liebe Grüße
 
Hallo Divenire

Hat das Arbeitsministerium schriftlich auf deine Beschwerde geantwortet? Wenn ja, dann hängt es davon ab, was es geantwortet hat. War denn die Antwort vom Arbeitsmsinisterium für dich günstig oder ungünstig (ungünstig - UK hat keine Fehler gemacht).

Gruss von ************
 
Hallo ************,

ich warte immer noch auf eine Antwort vom Arbeitsministerium...
Das Telefon + meine Email-Zusammenfassung war Mitte Mai.

Da ich von denen hierzu keine Antwort erhielt, habe ich diesen Aspekt bei meiner Klage ausgelassen.

Meinst du, ich erhalte da noch in absehbarer Zeit eine Antwort?


Grüße
Divenire
 
Hallo Divenire

Kann sein, meine Erfahrung aber ist nein. Vom Bundesversicherungsamt, das eigentlich für die Beschwerden bezüglich der BG zuständig ist, schon. Aber auch die brauchen ihre Zeit. Frag nach, wann und ob du noch eine Antwort erhälst. Ich hoffe aber für dich, dass die Antwort dann günstig für dich ausfällt. Wenn keine Antwort, auch gut, dann kann die BG diese nicht für sich nutzen, wenn sie den ungünstig sein sollte

Gruss von ************
 
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