Kasandra
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Hallo Diveniere,
Du hast eine Klageschrift mit 442 Seiten? Uff, ob sich ein Richter/in am SG dieses antut?
Was war das für ein geistiger Erguss?
Im Grunde nennt man den Klagegrund, 2-3 Fakten, Verweis aus Antrag vom ...., Verweis auf Bescheid vom .... Widerspruch vom .....
Die Akten der UK fordert dann das SG an.
Noch eine Frage, mir ist es nicht plausibel. Du willst noch eine Klage an die DRV richten.
Auf was möchtest Du klagen? Meines Wissens zahlt die DRV nur, wenn man eingezahlt hat.
Hast Du vom Ausland eingezahlt?
Und dann muss auch noch eine Altersrente (kommt bei Dir nicht in Betracht), aber eine Erwerbsminderungsrente oder Teil-EMR anstehen. Hast Du diese? Ist die beschieden?
Viele Grüße
Kasandra
Du hast eine Klageschrift mit 442 Seiten? Uff, ob sich ein Richter/in am SG dieses antut?
Was war das für ein geistiger Erguss?
Im Grunde nennt man den Klagegrund, 2-3 Fakten, Verweis aus Antrag vom ...., Verweis auf Bescheid vom .... Widerspruch vom .....
Die Akten der UK fordert dann das SG an.
Noch eine Frage, mir ist es nicht plausibel. Du willst noch eine Klage an die DRV richten.
Auf was möchtest Du klagen? Meines Wissens zahlt die DRV nur, wenn man eingezahlt hat.
Hast Du vom Ausland eingezahlt?
Und dann muss auch noch eine Altersrente (kommt bei Dir nicht in Betracht), aber eine Erwerbsminderungsrente oder Teil-EMR anstehen. Hast Du diese? Ist die beschieden?
Viele Grüße
Kasandra