Hallo Espresso,
zur Berechnung des Haushaltsführungsschaden kann ich Dich nur auf die Schriftenreihe "Schulz-Borck/Günther hinweisen, wo genau aufgeschlüsselt wird, wie dieser Schaden berechnet wird. Entscheidend ist Dein sozialer Status.Handelt es sich um einen Mehrpersonenhaushalt? Kinder? Eigenes Haus? Größe? Garten? Frau? Mann?`Bedarfszeiten, also wieviel Stunden Du in der Woche im Haushallt gebunden bist. Danach werden die Stunden ermittel, die dann nach dem BAT (Bundesangestelltentarif) berechnet werden.
Zum Schmerzensgeld kann ich Dir nur empfehlen die Tabelle vom ADAC zur Hand zu nehmen. Dort findest Du Vergleichsfälle Deutscher Gerichte, an Hand derer Du Dein eigenes Schmerzensgeld finden kannst. Achtung bei alten Urteilen musst Du den Anpassungsindex auf das Jahr 2016 beachten.
Zum Verdienstschaden kommen Dir die Beweiserleichterungen zugute. Du musst nicht beweisen, daß und in welcher Höhe Einkünfte ohne den Unfall mit Gewissheit erzielt worden wären , nach § 252,2 BGB genügt der Nachweis EINER gewissen Wahrscheinlichkeit. BGH VersR 70,766.Die Wahrscheinlichkeit muss sich nach dem "gewöhnlichen Verlauf der Dinge oder nach den besonderen Umständen ergeben" Du musst aber erst konkrete Tatsachen angeben und beweisen, Unterlagen vorlegen,Anhaltspunkte nennen ; BGH VersR 860.
Ein guter Anwalt weiß aber um all diese Dinge, der wüsste genau, wie hier vorzugehen wäre. Weiß Dein Anwalt das nicht, dann schmeiss ihn raus.
Hoffe, dass diese Tipps ein wenig weiterhelfen.
Dieter