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Literatur zum Thema Schmerzensgeld und Schadensberechnung

Espresso

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
26 Juni 2012
Beiträge
514
Kann mir jemand gute Literatur zum Thema Schadensberechnung und Schmerzensgeld empfehlen. Zur hauushaltsschadenberechnung habe ich bereits etwas .

Bezahlt die Rechtsschutz im Falle eines positiven Urteils einen Sachverständigen für die Schadensberechnung ?
 
Hallo
lies dich hier bitte einmal rein

http://www.schah-sedi.de/
unsere Veröffentlichungen für Sie, mehrere Bücher kannst googeln

ADAC : Schmerzensgeldkatalog

Küppersbusch , lebt der noch - Allianz chefstratege oder so

Tschau

PS von Sekundant
https://beck-online.beck.de/default....DAT.Adot.htm#A

http://app.olg-ce.niedersachsen.de/c...erzensgeld.php

http://www.schmerzensgeld.info



Tscharlie

Frag mal Isländer ob er schon Bücher geschrieben hat

PS : vergesse den Haushaltführungsschaden nicht -
hoffe du hast fähigen Anwalt und keinen Dorf und bauernanwalt der alles mitnimmt
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Tscharli, vielen Dank.
Mein Haushaltsführungsschaden wurd in der Klagefeststellung schon falsch eingereicht für die ersten zwei Jahre. Hier hat der Anwalt damals gesagt stellen Sie zusammen wie viel Stunden sie vorher im Haushalt tätig waren und wie viel danach anhand eines Kalenders. Heute weis ich das das viel zu wenig war.


Ab Datum der Verhandlung muss der nun anders berechnet werden. bzw. ab 2012 bis heute hoffe ich.

Was das Schmerzensgeld an geht frage ich mich, wie wird es berechnet,
wenn mehrere Kriterien zutreffen z.B. Verlust Organ, verletzter Bauch,
verlust an Lebensqualität , Verlust Empfängnisfähigkeit etc. etc.

Oft ist das ja nicht so einfach zu trennen. Ich neige dazu mir das Werk zu kaufen das auf der Seite Sha und Sedi vorgeschlagen wird.

Allerdings kann ich mit einer blosen Tabelle nicht viel anfangen, da ich eben nicht weis wie es berechnet wird wenn mehr betroffen.
 
Hallo Espresso,

eine formel wirst du da nicht finden fürchte ich, weil es eine solche nicht gibt.

trage deine schädigungen und einbussen in einer liste zusammen, versuche anhand der tabellen aus den genannten links zutreffende entscheidungen oder vergleichbare ähnliche fälle in den positionen einzutragen und du hast schon mal eine basis.

hilfreich wäre vielleicht einige der urteile zu zerlegen mit fällen mehrfacher schädigung. vielleicht lässt sich herauslesen, welche kriterien zur bemessung zugrunde gelegt wurden.

zu einem teil - lebensqualität - habe ich mir mal folgende gedanken gemacht: je nach einbussen sind sie mit dem eingesperrtsein in einem gefängnis vergleichbar; mal weniger, aber u.U. auch mal mehr. eine haftentschädigung liegt bei 25 €/tag, bei rund 2 € mehr kommt man auf 10.000 €/jahr. ist vielleicht nicht ganz realistisch bei 30 jahren verbleibender lebenserwartung, aber als emotionales argument für den richter ein anhaltspunkt, wenn ich die entscheidung dem gericht überlasse und nur eine vorstellung der summe nenne.


gruss

Sekundant
 
Hallo Tschali, Hallo Sekundant,

danke euch dann werde ich mir das Werk besorgen und mal ermitteln.

Ich hätte noch eine Frage zum Erwerbsschaden.
Wenn ich noch relativ jung war, hätte ich ja theoretisch noch die Möglichkeit gehabt beruflich "weiter zu kommen". Die Möglichkeit habe ich nun nicht mehr. Deshalb kann ja nicht sein, das bei der Berechnung des Erwerbsschadens, nur mein damaliges Einkommen zugrunde gelegt wird oder? Ich hätte sicherlich noch sozusagen "Meister" oder sonstiges angestrebt und auch erreicht.

Gibt es hier auch Literatur mit Berechnungsbeispielen ?

Ich kenne mich da noch überhaupt nicht aus, ich dachte damals, der Anwalt hat das im Griff. Er hat in der Klageschrift einen Pauschalbetrag f. Schmerzensgeld ohne detaillierte Berechnung und eben diesem viel zu gering berechneten Haushaltsführungsschaden als Streitwert angesetzt.
Nun wurde verhandelt eine Klageerweiterung ist also nicht möglich was das Schmerzensgeld an geht. Allerdings der Erwerbsschaden und der restliche Haushaltsführungsschaden ist noch nicht beziffert.
Auch wenn das Urteil für mich positiv wäre ist die ganze Sache sicherlich sowieso nicht vorbei und wir werden in eine zweite Runde gehen ich hoffe, da kann man dann noch "erweitern".
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Espresso,

für den Verdienstausfall empfehle ich Dir das Urteil des [FONT=&quot]OLG Brandenburg vom 04.11.2010 - L 2 U 35/10.[/FONT][FONT=&quot]Danach musst Du Deine Aufstiegsmöglichkeiten nur nach den wesentlich weicheren Kriterien des § 252 BGB i.V. § 287 ZPO belegen. Es ist dann Aufgabe der Beklagten Dir nachzuweisen, dass Du es nicht geschafft hättest.

Für den entgangenen Verdienst nimmst Du Dir dann Gehaltstabellen, eventuell findet sich Dein spezieller Beruf auch bei destatis.de. Und dann musst Du diesen Verdienst nur noch mit der jährlichen nominalen Verdiensterhöhung ansetzen.

toi, toi, toi (mach das Prozedere gerade selbst durch)
tamtam
[/FONT]
 
Hallo Tam Tam, Hallo Sekundant,


danke euch, ich les mir die Links noch durch.

Und Sekundant dies Darstellung Frau / Mann ist höchst interessant.
 
Hallo Espresso,

zur Berechnung des Haushaltsführungsschaden kann ich Dich nur auf die Schriftenreihe "Schulz-Borck/Günther hinweisen, wo genau aufgeschlüsselt wird, wie dieser Schaden berechnet wird. Entscheidend ist Dein sozialer Status.Handelt es sich um einen Mehrpersonenhaushalt? Kinder? Eigenes Haus? Größe? Garten? Frau? Mann?`Bedarfszeiten, also wieviel Stunden Du in der Woche im Haushallt gebunden bist. Danach werden die Stunden ermittel, die dann nach dem BAT (Bundesangestelltentarif) berechnet werden.

Zum Schmerzensgeld kann ich Dir nur empfehlen die Tabelle vom ADAC zur Hand zu nehmen. Dort findest Du Vergleichsfälle Deutscher Gerichte, an Hand derer Du Dein eigenes Schmerzensgeld finden kannst. Achtung bei alten Urteilen musst Du den Anpassungsindex auf das Jahr 2016 beachten.

Zum Verdienstschaden kommen Dir die Beweiserleichterungen zugute. Du musst nicht beweisen, daß und in welcher Höhe Einkünfte ohne den Unfall mit Gewissheit erzielt worden wären , nach § 252,2 BGB genügt der Nachweis EINER gewissen Wahrscheinlichkeit. BGH VersR 70,766.Die Wahrscheinlichkeit muss sich nach dem "gewöhnlichen Verlauf der Dinge oder nach den besonderen Umständen ergeben" Du musst aber erst konkrete Tatsachen angeben und beweisen, Unterlagen vorlegen,Anhaltspunkte nennen ; BGH VersR 860.

Ein guter Anwalt weiß aber um all diese Dinge, der wüsste genau, wie hier vorzugehen wäre. Weiß Dein Anwalt das nicht, dann schmeiss ihn raus.

Hoffe, dass diese Tipps ein wenig weiterhelfen.


Dieter
 
Hallo Dieter,

dieses Werk über Haushaltsführungsschaden habe ich mir letztes WE bestellt.

Zum Erwerbsschaden/Verdienstschaden nochmal...
mh ist z.B. der Erwerb eines Meistertitels gewöhnlicher Verlauf?
Ich hätte aber im Beruf weiter gemacht, war immer mein Ziel und mein
Arbeitgeber hat mir die Weiterbildung mehrfach angeboten.
Einmal kam der Tag x des Unfalls dazwischen und die weiteren male
war ich dann nicht mehr in der Lage dazu d.h. aber ich hab es gar nicht
mehr versucht sondern musste ablehnen, weil ich wusste das ich das nicht mehr gebacken bekomme.

Fakt ist die Weiterbildung bekam dann inzwischen jemand anderer.
Wäre eine 1 Jährige Fortbildung gewesen mit WE und Abend Blöcken
das war in meinem Zustand nicht mehr möglich.

Mein Verdienst hätte sich mit dieser Qualifikation verdoppelt.
Nun ist es so das er sich reduziert hat weil ich nun noch eingeschränkt
arbeiten kann.
 
Hallo Espresso,

Du hast praktisch Dir ja schon selbst die Antwort gegeben für den Fortkommensschaden. Wenn Dein Arbeitgeber Dir schon die Weiterbildung angeboten hat, hast Du doch einen prima Befürworter. Auch die Tatsache, dass dann der Kollege die Weiterbildung bekommen und wohl auch durchgeführt hat, beweist, dass Du sehr wohl in der Lage gewesen wärst, weiter Karriere zu machen. Die Rechtsprechung geht bei der sogenannten "Soll-Prognose" von dem Verlauf OHNE den Unfall aus, wichtiger Faktor hierbei ist, die Kontinuität Deiner beruflichen Laufbahn VOR dem Unfall.sh BGH NJW RR 88,606. War Dein beruflicher Werdegang bisher ohne Pausen verlaufen und erfolgreich, sprich vieles dafür, dass es so weitergegangen wäre. Und hier kommt die bereits zitierte Beweiserleichterung der §§ 252,2 BGB und 287 ZPO ins Spiel. Der Nachweis der Einkommenssteigerung gelingt in der Regel durch die Darlegung eines sog. "Vergleichs-Mannes, also Kollege, der zum Unfallzeitpunkt eine gleichartige oder vergleichbare Tätigkeit ausgeübt hatte.

Also Verbindung mit Deinem alten Arbeitsgeber aufnehmen und bitten, Dir die entscheidenden Dinge zu bestätigen.

Viel Glück hierbei.

Grüße

Dieter
 
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