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Lungenkrebs durch Asbestose??

Hefti

Mitglied
Registriert seit
20 Sep. 2017
Beiträge
53
Hallo zusammen.

Mein Vater (gelernter Maurer / Innenausbauer) ist mit 81 Jahren an einem nicht kleinzelligen Lungenkarzinom erkrankt. Nach der ersten Chemo ereilte ihn ein Schlaganfall, woraufhin sich sein Allgemeinzustand rapide verschlechterte. Zur Zeit wird er nur noch palliativ betreut, ist bettlägerig zuhause und möchte auch in kein Krankenhaus mehr.

Seine Hausärztin hat jetzt den Lungenkrebs als Berufskrankheit angemeldet. Die Berufsgenossenschaft hat sich am Freitag zum Besuch angekündigt.
Kann mir jemand sagen, worauf wir zu achten haben?? Gerade in Bezug auf Schweigepflichtsentbindung und Datenschutz?

Wir (seine Frau 76 und seine beiden Söhne) stehen bei dem ganzen Verfahren etwas rat- und hilflos an der Seite. Wir möchten aber für jemanden, der sein Leben lang hart gearbeitet hat, ein wenig Gerechtigkeit, wenn man im Zusammenhang von Krebs und Arbeit davon sprechen kann, erzielen.
Vielleicht hat er nichts mehr davon, aber seiner Frau hilft es vielleicht.

Beste Grüße

Hefti
 
Hallo Hefti,

von ganz entscheidender Bedeutung ist zunächst nachzuforschen wann und bei welchen Gelegenheiten und bei welchen Firmen Dein Vater während seiner beruflichen Tätigkeit mit Asbest in Berührung gekommen ist (z.B. bei Abbrucharbeiten).
Wurde eine Biopsie durchgeführt und mit welchem Ergebnis? Konnten darin Asbestfasern nachgewiesen werden?

Viele Grüße
Fender01
 
Hallo Fender,

danke für Deine Antwort.

Eine Lungenbiopsie wurde durchgeführt, allerdings mit dem Hintergrund der Krebsabklärung, nicht im Hinblick auf Asbestose.
Laut Aussage der Hausärztin müssen solche Proben allerdings jahrelang verwahrt werden. Eine nachträglich Untersuchung sollte also möglich sein und müsste noch durchgeführt werden.

Er hat im Ruhrgebiet bei großen Chemiekonzernen Labore umgebaut. Der damalige Brandschutz im Trockenbau wurde durch Asbesthaltige Trennwände / Profile gewährleistet.

Mein Vater hat früher geraucht (vor 30 Jahren!). Laut Aussage der Ärztin entsteht ein nicht kleinzelliges Lungenkarzinom keinesfalls durch Rauchen und nach 30 Jahren Tabak-Abstinenz wäre dieses Risko auch nicht mehr vorhanden.
Würde die BG das genauso sehen?? Vermutlich nicht, oder?

Beste Grüße
Hefti
 
Hallo Hefti,

wenn eine Biopsie durchgeführt wurde ist der Nachweis einer Asbestose sehr einfach.
Es gibt glaube ich in Bochum ein staatliches Labor, da wird die Probe durch verbrennen ausgewertet. Befinden sich im Anschluss daran noch Asbestfasern in der Probe (diese verbrennen nicht) dann ist der Nachweis der Asbestose zu 100% erbracht. Das wird die BG mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit veranlassen.

Viele Grüße
Fender01
 
Danke für die Antwort Fender.

Das ist der "praktische" Teil des Nachweises. Dazu muss aber auch in dem Biopsie-Teil Asbest gefunden werden. Ich weiß nicht, wie sicher in einem Karzinom an jeder Stelle Asbest nachzuweisen ist. Und man kann ja schlecht die komplette Lunge einäschern, um den Nachweis zu führen. Aber das sind die praktischen Problemchen.

Meine Frage bezog sich mehr auf die Fallstricke im administrativen Ablauf. Wenn die BG mit 2 Personen am Freitag zu einem Hausbesuch aufläuft, so ist das sicherlich sehr freundlich, jedoch bestimmt nicht ohne Hintergedanken. Befindet / befand sich im Haus Asbest, hat er "schwarz" mit Asbest gearbeitet usw. Eine BG zahlt doch sicherlich nicht freiwillig, wenn sie den Hauch einer Chance sieht, sich davor zu drücken.

Kann man bei den Schweigepflichtentbindungen/Datenschutzerklärungen alles freigeben, oder gibt es dabei Sachen zu beachten?
Ich möchte z.B. nicht, das ein Befundsarzt der BG Atteste erhält und sich daraus eine Ablehnung der Forderungen zusammenbastelt.
Worauf haben wir in diesen Bereichen zu achten?

Grüße
Hefti
 
Hallo Hefti

mein Mann hatte auch Lungenkrebs. Bei ihm wurde im Krebsgewebe aus Asbest nachgewiesen. Vielleicht reicht es wenn die hausärztin sich den Histobericht kommen lässt.
Sicherlich ist es dringend erforderlich zu überlegen wo und wann er mit dem Asbest in Berühtung kam. Mein Mann (verstarb mit 44) wusste schon das er in Asbstverbelasteten Gebäuden gearbeite hat.
MAcht euch auch Notizen von dem Gespräch mit der BG. Ist im Zweifelsfalle sehr wichtig. Lasst weder euren Vater, noch die Mutter alleine mit den BGler. In Zweifelsfalle noch eine Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung mit einem der Kindern aufsetzen. Die Hausärztin sollte das dann gegenzeichnen.

Alles Gute für Euch und iel Kraft
Chris1966
 
Hallo Hefti,

das mit Deinem Vater tut mir sehr leid, und ich wünsche Euch allen viel Kraft.

Deinem Vater geht ja sehr schlecht, und sofern ihr Bedenken habt, den Schnellschussbesuch der BG über Euch, bzw. Deinen Vater
hereinbrechen zu lassen, verschiebt den Termin, um Euch noch zu informieren.
Bei einem Schwerkranken kann man nicht so einfach terminlich alles festlegen.
Eine allgemeine Schweigepflichtentbindung würde ich bei einem Besuch erst mal gar nicht geben.
Das Schriftstück können sie Euch dalasssen, und Ihr überprüft es und schickt es dann evtl. ab.
Die Krankenkasse schriflich darauf hinweisen , daß es keine allgemeine Schweigepflichtentbindung gibt,
und somit untersagen dass Daten herausgegeben werden, die nicht mit der Erkrankung in Zusammenhang stehen.
Am besten direkt die Krankenkasse aufsuchen, und um die Ausdrucke, des Vorerkrankungsverzeichnis bitten.
Bei mir wurde es sofort ausgedruckt, und ich konnte es mitnehmen.
Lass Deinen Deinen Vater als auch Deine Mutter, wie bereits schon erwähnt wurde nicht mit den BGlern allein,
vor allem da Dein Vater schwerstkrank ist.
Bei einem meiner Elternteile habe ich im medizinischen Bereich wie ein Panzer schützend Stellung bezogen,
(hatte nichts mit BG zu tun)
denn ansonsten werden ältere Menschen oft ganz schnell überrollt.

Alles Gute
nightwalker
 
Hallo Hefti

bitte verrennt euch nicht in der Aussage das beim nicht-kleinzelliges Lungenkarziom Rauchen als Ursache ausgeschlossen ist. Rauchen ist nach wie vor Risikofaktor Nummer eins bei jeglicher Art von Bronchialkarziomen.

Ich persönlich denke aber das es in Falle deines Vater eher das Asbest ist, da dieses sich ja im Körper nicht mehr abbaut. 30 Jahre ist ja schon sehr lange, aber im Zweifel wird die BG es gegen euch verwenden.
Gruß
Chris1966
 
Danke an Euch allen für Eure Anteilnahme und die Antworten.

Das ich meine Eltern nochmal bearbeite und den Besuch begleite ist klar.
Eventuell verschieben wir ihn auch kurzfristig, falls uns zu viele Bedenken kommen.

Mir geht es darum, ein Gefühl für die kleinen Gemeinheiten der BG zu entwickeln und nicht prompt in jede Falle zu tappen.
Darum frage ich nach solchen Sachen wie Schweigepflichtsentbindung, Datenschutz und Gutachtern.
Viele Sachen sind einem im ersten Moment ja gar nicht bewusst, erst im Rückblick bemerkt man, wie sehr man der BG Munition für eine etwaige Ablehnung gegeben hat.

Vielen Dank und beste Grüße

Hefti
 
Hallo Hefti

ist leider so. Man muss davon ausgehen das die BG seine Versicherten über den Tisch ziehen.
Ich wünsche euch von ganzem Herzen das es bei euch gesittet zugeht.
Wir hatten vor 12 Jahren die Möglichkeit die BG einzuschalten. Leider machten uns die Ärzte nicht darauf aufmerksam. Geschweige denn das sie die Berufskrakheit gemeldet haben.
Aber wenn ich hier lese was uns da eventuell für ein Theater ins Haus gestanden hätte bin ich letztendlich froh das ich mich damit nicht auch noch belastet habe. Klar das Geld wäre sicher gut für mich und die Kinder. Aber Geld ist nicht alles. Wir haben es auch ohne die BG geschafft und schaffen das auch weiterhin.

Viel Erfolg
Chris1966
 
Hallo Hefti,

aus meiner eigenen langjährigen Erfahrung kann ich Dir bei aller Skepsis, die hier zum großen Teil zu Recht verbreitet wird nur folgendes sagen:

Bei einer Berufskrankheit nach der Ziffer 4105 der Berufskrankheitenverordnung (Asbeststaub Mesotheliom, Rippenfell, Bauchfell, Perikard) ist es zumindest bei den Berufsgenossenschaften und Unfallkassen die ich kenne absolut üblich, sofort und umgehend den Versicherten aufzusuchen und mit ihm, bzw. den Angehörigen die notwendigen Formulare auszufüllen und Ermittlungen zu treffen. Gleichzeitig sollte ein Reha-Manager mitkommen der den notwendigen Pflege und Hilfsmittelbedarf feststellt. Ebenfalls wird üblicherweise auch der Technische Aufsichtsdienst versuchen mit dem Arbeitgeber (bei dem die Asbestkontamination wahrscheinlich stattgefunden hat) so schnell wie irgend möglich persönlich in Verbindung zu treten um auch hier die Ermittlungen zu beschleunigen.

Der Grund hierfür ist leider in der Tatsache zu sehen, dass bei dieser vermuteten Berufskrankheit nicht viel Zeit bleibt. Weiter brauche ich deswegen glaube ich nichts auszuführen.

Die Idee den Termin zu verschieben oder andere Maßnahmen zu treffen, die die Ermittlungen verzögern könnten, halte ich für absolut falsch und kontraproduktiv.

Nun sollst Du Dir natürlich selbst Deine Meinung bilden, mir persönlich war es nur wichtig auf diese Tatsache hinzuweisen.

Viele Grüße
Fender01
 
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