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Lungenkrebs durch Asbestose??

Hallo zusammen,

sicher wird auch Fender Recht haben,
und es sollte alles sehr schnell für den Betroffenen in die Wege geleitet werde.


Kurz noch aus meiner Erfahrung:
Vor vielen Jahren gab es einen lieben Menschen
der meiner Familie sehr nahestand.
Und dieser Mensch hatte nachgewiesenermaßen Lungenkrebs, Bauchfellkrebs,
Zwerchfellkrebs, verursacht durch Asbest.
Die zuständige BG hat alles fein ausgesessen,
niemand kam und niemand von denen hat sich gekümmert.
Der Betroffene hatte nicht mehr viel Lebenszeit, und hat bei der BG noch nachgefragt,
ob man denn solange warten würde,
bis das er stirbt.

Und so war es dann auch .
Nachdem der Betroffene gestorben ist,
hat die BG ein ein Anerkenntnis abgegeben,
und nachgezahlt...

Das war doch für eine BG wirklich sehr zügig,
und der Verstorbene hat sich riesig über diese Vorgehensweise gefreut.

Gruß
nightwalker
 
Hallo zusammen.

Vielen Dank für die diversen Meinungen und verschiedenen Blickwinkel und Ansichten.

Meinem Vater ist nicht mehr zu helfen, auch nicht mit Geld. Somit ist die Bearbeitungsgeschwindigkeit aus seiner Sicht zweitrangig.
Aus meiner übrigens auch.

Helfen, bzw. unterstützen kann es nur seine Frau, welche ihn zur Zeit aufopferungsvoll pflegt. Wobei ihr das vielleicht auch hilft, mit der Situation umzugehen. Deshalb geht es mir primär darum, größtmögliche Erfolgsaussichten zu haben, auch wenn es dann etwas länger dauern sollte.
Eine schnelle Bearbeitung mit negativem Bescheid würde uns ja nicht helfen.

Natürlich verstehe ich, dass Informationen aus erster Hand, sprich von meinem Vater, die besten sind.
Er weiß wo, wann und in welchem Umfang er mit asbesthaltigen Stoffen gearbeitet hat, sonst kein anderer.
Darum will ich einem Gespräch ja auch nicht im Wege stehen, bzw. es direkt absagen.
Allerdings versuche ich mich auf eventuelle Fallstricke vorzubereiten, von denen ich aber nicht weiß, wie sie aussehen könnten.
Darum frage ich bei Euch nach. Ihr hattet schon Kontakt mit den BG´s und wisst wo es unangenehm werden kann, ich nicht.

Beste Grüße

Hefti
 
Hallo Hefti,

also wenn es bei Euch im Haus sichtbare Aschenbecher gibt,
nur annähernd nach Zigarettenrauch riecht,
oder Eure Kleidung, ist das schon mal überhaupt nicht gut.
Angegilbte Tapeten die auf Raucher hinweisen...
So werden auch Rückschlüsse gezogen.
Man verschafft sich schon einen Eindruck der Wohnsituation.

Vielleicht habt Ihr aber auch gar nichts zu befürchten.

Was wäre denn mit Eurer Hausärztin,
denn wenn das Vertrauen besteht...?
Vielleicht könntet Ihr den Termin so legen lassen,
daß sie mit zugegen wäre.
Könnte vielleicht eine gute Unterstützung darstellen.

Gruß
nightwalker
 
Danke für die gute Idee Nightwalker.

Aschenbecher ist überhaupt kein Problem, da seit ca. 30 Jahren niemand mehr im Hause raucht (draußen übrigens auch keiner ;-)).
Mit der Hausärztin können wir leider nicht rechnen, da sie zu dem Zeitpunkt in ihrer Praxis ist.
Trotzdem eine gute Idee, danke.

Beste Grüße
Hefti
 
Hallo Heft

ich drück euch die Daumen. Nach 30 Jahren sollten auch die letzten Papiere ausgedämpft sein.
Vorsorglich könntet ihr die Arbeistpapiere deines Vaters ja auch noch lüften.;)
Die Papiere von meinem Mann haben nach zehn Jahren nicht mehr gemieft. HAtte Unterlagen für meinen Sohn rausgesucht, die lagern auf dem Speicher. Ein paar Jahre vorher war ich erschrocken wie die noch mieften.

Alles Gute, vielleicht macht ihr ja die Erfahrung in eurem Fall die BG so handlet wie bei uns damals der MDK-Arzt. Einfach nur komplikationslos.

Gruß
Chris1966
 
Hallo zusammen,

heute war die Begutachtung mit 2 Personen.
Der technische Direktor hat den beruflichen Werdegang von uns erhalten erhalten und dann Fragen bezüglich der durchgeführten Arbeiten und der verwendeten Materialien gestellt. Allerdings meiner Meinung nach sehr oberflächlich.

Der Fallleiter hat allgemeine Fragen gestellt, u.a. nach Nikotin und Alkohol. Abschließend gab er uns ein Schriftstück mit dem Hinweis, dieses müsste unterschrieben werden, damit die Gutachter die Befunde usw. sichten/begutachten können.
Ich teilte ihm mit, das wir das später bearbeiten und ihm zuschicken.
Als er es auf den Tisch legte und ich ein Auge drauf warf, fragte ich nochmal nach dem Gutachterauswahl- und -Vorschlagsrecht nach §200 SGB VII, über das wir ja eingehend (nicht) informiert worden sind, so wie nach §76 Abs. 2 SGB X, dem Widerspruch zur Datenübermittlung (über die auch kein Wort verloren wurde).
Die diversen genannten Gutachter behagen mir natürlich nicht (wessen Brot ich esse, dessen Lied ich pfeiffe...??).
Also suche ich jetzt wirklich unabhängige Gutachter...
Bin für jeden Tipp dankbar... (diagnostische Radiologie & Pathologie für Begutachtung einer Biopsieprobe des Tumors/Lungengewebes).

Gruß
Hefti
 
Hallo Hefti

Der technische Direktor war bei Euch? Was für eine Ehre.
Leider kann ich dir mit Gutachter nicht weiterhelfen. Aber mir schwirrt die ganze Zeit eine andere Frage durch den Kopf? Könnt ihr eventuelle die Arbeitgeber oder deren NAchfolgebetriebe deines Vaters mit ins Boot nehmen. Dein Vater hatte doch nie und nimmer Unterlagen von seinen Baustellen zu Hause.


Die NAmen der Gutachter solltest du vorsorglich mal googlen. ICh hatte einen über den ich nichts fand, und der war auch fair.
Ansonsten schau noch mal in den oben genannten Link von oerni.

Weiterhin viel Erfolg und viel Kraft für deine Eltern
Gruß
Chris
 
Hallo Chris,

ich hab die Person nur technischen Direktor genannt, da er für die "technische" Seite, die Ermittlung der Belastungsmenge verantwortlich ist.
Also war der Besuch nicht ganz so ehrenvoll. ;)

Die ersten Rückmeldungen bezüglich Gutachter hab ich auch schon, ein Dankeschön an Oerni für seinen Tipp!
Hab die Krankenkasse und die Asbestose-Selbsthilfegruppe nach unabhängigen Gutachtern befragt und werde mich Montag für weitere Hilfestellungen an die Bau-Gewerkschaft wenden.

Mal schauen wie es weitergeht.

Gruß
Hefti
 
Hallo in die Runde,
bis jetzt ist doch alles so gelaufen, wie es sein sollte. Die BG war bei euch zu Hause, haben sich nach den Arbeitgebern und den Tätigkeiten erkundigt.
Die medizinische Seite sehe ich nicht so kritisch. Wenn die Erkrankung bei deinem Vater diagnostiziert wurde, ist schon der 1. Schritt getan. (Für deinen Vater natürlich nicht - die beste Krankheit taugt nichts). Die arbeitstechnische Seite ist nun entscheidend. Geht es bei deinem Vater wirklich um eine Asbestose? Oder Lungenkrebs oder gar ein Mesotheliom? Das ist wichtig und entscheidend für die erforderliche Asbestexposition. Der Präventionsdienst muss in allen Fällen eine konkrete Exposition bestätigen. Dabei sollte es normal sein, dass er auch die Firmen deines Vater kontaktiert. Es geht auch darum festzustellen, was dein Vater konkret mit den asbesthaltigen Produkten (Asbestzement oder schwachgebunden) gemacht hat (schneiden, flexen, bohren; im Außenbereich, Räumen, wie lange u. s. w.)
Im Augenblick könnt Ihr euch zwar Rat holen, aber konkret könnt ihn noch nicht machen. Wartet doch erst einmal die Einschätzung / Antwort der BG ab. Da gibt es dann konkrete Punkt oder hoffentlich auch nicht.
Gruß und viel Erfolg.
 
Präventionsdienst muss in allen Fällen eine konkrete Exposition bestätigen.
Hallo slahan,

genau da liegt die Kruke begraben, nur wenn dieser die Exposition richtig errechnet und bestätigt, könnte es gut werden.
Selbst wenn die Exposition stimmt, muss die BG die BK nicht anerkennen (Erfahrungswerte)

Wie heißt es so schön:
Der UV-Träger ist verpflichtet alles zu tun, um zu helfen, was wird sehr oft getan?
Alles versucht um keine Verantwortung tragen zu müssen.

Kein jemand den "kleinen" Versicherungsfall Prävention - die wenigsten, noch nicht mal die Mitarbeiter der UV-Träger und schon gar nicht Richterinnen und Richter der Sozialgerichte.
(gut beschrieben auf der Seite von RA Holtstraeter in HH)
 
Hallo Hefti,
bei meinem Bruder wurden im letzten Jahr an 2 Arten Karzinome ( Lippenband/Kehlkopf und Lunge). Er hat über 40 Jahre mit Faserstoffen im Innenausbau gearbeitet. Der Tenor im Krankenhaus - Asbest (!) - die Meldung an die BG solle er sich sparen. Gewebeproben wurden trotzdem
auf mein Anraten - konserviert -. Man weiß ja nie.

Ich rate Dir/Euch, entweder einen "Nichtverwandten" als Zeugen dabei zuhaben. Beim Eintreffen der BG Mitarbeiter auf einen Zettel Uhrzeit
ab wann - bis wann ; alle Namen der Anwesenden notieren, oder , alle Anwesenden fragen ob sie mit einem Ton-Mitschnitt ( Smartpfon) einverstanden sind.
Bei zwei BG Mitarbeiter ist immer einer ein nichtverwandter Zeuge des Anderen.

Viel Glück und gute Nerven. Laßt Euch vor allem nicht provozieren.

User06
 
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