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mündl. Verhandlung/Verfahrensmangel

beiself

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
14 Dez. 2015
Beiträge
144
Hallo liebe Forum-Mitglieder,

meine mündliche Verhandlung war für mich der Horror und zugleich ein schlechter Witz.

Nachdem der Richter mir es untersagen wollte, dass ich mitschreibe und später mir auch das Wort verbieten wollte, habe ich gegen Ende die mündliche Verhandlung verlassen und ihn auf meine schriftlichen Stellungnahmen die ich dem Gericht vorgelegt habe verwiesen.

Welcher Verfahrensmangel, oder liegt überhaupt einer vor?
Können mir Nachteile entstehen?

LG beiself
 
hallo beiself,

war dies tatsächlich eine mündl. Verhandlung oder ein münd. Erörterungstermin?

Lg. Rolandi
 
Hallo Rolandi,

ja es war eine mündliche Verhandlung. Ein zuvor einberaumter Erörterungstermin wurde abgesagt.
Dann erfolgte der Termin zur mündlichen Verhandlung.

LG beiself
 
hallo beiself,

beinhaltet deine Stellungnahme einen Befangenheitsantrag?

Wird es noch eine 2. mündl. Verhandlung geben oder ist ein Urteil gefallen?

Lg. Rolandi
 
Mitschrift

Hallo beiself,

habe ich das richtig gelesen. Der Richter hat Dir verboten mitzuschreiben?

Auf welcher rechtlichen Grundlage bitte? Wurdest Du von einem Rechtsanwalt vertreten?

Herzliche Grüße vom RekoBär :)
 
Hallo beiself,

es soll ja immer noch Leute geben, die ohne RA vor Gericht gehen!
Aber wenn schon, dann sollte doch eine Begleitperson mit dabei sein, die einem zu mindestens wieder auf den Boden holen kann, wenn man vor lauter Wald den Baum nicht mehr sieht!
Ist nicht böse gemeint, nur ein Tip!
 
Hallo liebe Forum-Mitglieder,

meinem letzten Anwalt war das Klageverfahren zu komplex und zu zeitaufwendig.(Vorausgegangen ist ein Gespräch mit meinem Anwalt und dem Richter. Als mein Anwalt mir einen Vorschlag unterbreitete und ich ihm sagte, dass ich nicht noch auch Justizopfer werden möchte, hat er mir das Mandat gekündigt)
So schnell konnte ich keinen neuen finden und deshalb mußte ich alleine hingehen.
Der Richter stand auf der Seite der Beklagten.
Ich bin aber gut vorbereitet in die mündl. Verhandlung. Da ich eben Gewaltgeschädigte bin, habe ich retraumatisierende Probleme. Wenn ich aber alles schriftlich mache komme ich einigermaßen zurecht.
Meine Gegenargumente und Einwände waren sehr fundiert. Das hat der Richter auch gemerkt und auf einmal fing er an mir das Wort verbieten zu wollen.
Dann fing er damit an das ich nicht mitschreiben dürfte. Ich habe im erklärt, dass ich dies als Geschädigte so brauche.
Ich bat darum den Vergleich zuerst durchlesen zu dürfen, damit ich besser zurecht komme. Auch das hat er verneint.
Daraufhin habe ich dem Vergleichsangebot nicht mehr zugestimmt und das war auch gut so, denn im nachhinein habe ich erkannt dass man mich über den Tisch ziehen wollte. (Der Richter zusammen mit der Beklagten).
Er verlangte dann von mir das ich korrekte Anträge stelle. Ich habe ihm gesagt dass ich kein Jurist bin. Und er beharrte darfauf dass ich dies machen sollte.
Eine Hilfe, sowie ich es in meiner schriftlichen Stellungnahme (mit Sachverhaltserklärung) dann erbeten hatte um eben die korrekten Anträge stellen zu können hat er mir nicht gegeben.
Und immer wieder hat er auf meine Einwände die ich vorgebracht habe, gesagt " Sie dürfen hier nichts sagen.
Als ich gemerkt habe wie er das Protokoll diktiert und ich hier auch wieder Einsprüche gestellt habe, weil er es anders wiedergeben wollte, hat er angefangen dass er schon viel zuviel Zeit in dieser Verhandlung eingebracht hätte.
Und wieder hat er mich aufgefordert die entsprechenden Anträge zu stellen, was ich aber gar nicht konnte, weil ich kein Jurist bin und ich gerade hier ja seine Unterstützung gebraucht hätte.
Ich habe das ganze als eine Phrase dann gesehen, habe im gesagt das er befangen ist. Habe ihm noch gesagt, dass ich das nicht richtig finde wie man mit Verletzten, Schwerbehinderten und Gewaltgeschädigten umgeht und bin dann gegangen.
Meine Schriftsätze die ich zuvor mit eingebracht hatte in die mündliche Verhandlung haben einen Eingangsstempel, sodass man diese nicht verleugnen könnte.
Das Problem in meinem Verfahen ist, dass die Beklagte sich von Anfang an Verstöße gegen geltende Vorschriften und gar Gesetze erlauben konnte, die ich nach und nach aufgedeckt habe und man dies versucht vertuschen zu wollen. Und die Beweisanordnung vor zwei Jahren auch in die Richtung der Beklagten geht.
Man versucht auch zu verhindern, dass mein Verfahren in die nächste Instanz gehen würde.
Mein Verfahren läuft nun schon cirka dreizehn Jahren und immer noch habe ich keine Opferentschädigung erhalten.
Das ist ein richtig großer Skandal was hier abläuft.

LG beiself
 
hallo beiself,

man kann sich allein vertreten vor dem SG.

Daher bin ich der Meinung, dass dem Richter besondere Fürsorge- und Hinweispflichten trifft gegenüber den Kläger, welcher nicht anwaltlich vertreten wird.

Lg. Rolandi
 
Hallo liebe Forummitglieder,

meine Frage ist auch, kann mir, dadurch dass ich dann die mündliche Verhandlung verlassen habe ein Nachteil entstehen?
Oder welche Konsequenzen könnten sich daraus ergeben?


LG beiself
 
Hallo beiself,

ein Nachteil kann Dir nur entstehen, wenn eine Anordung zu dem Erscheinen getroffen wurde.

Gruß
tamtam

PS: Heißt der Richter zufällig Dirk Rossbach?
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo tamtam
Ja mein persönliches Erscheinen war angeordnet.
Ich war ja auch dort, habe nur zum Schluß die Verhandlung verlassen.
Was für Nachteile können dies sein?

PS: Der Richter heißt Fils..,Soz-ger.Spey... Er war vorher beim Juistizministerium rh.l.p.
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Hallo beiself,

das ist dann Missachtung des Gerichts - könnte Ordnungsgeld geben.

Aber Du hast dem Richter ja wohl in der Verhandlung Befangenheit vorgeworfen ohne explizit den Antrag auf Ablehnung zu stellen. Das würde ich an Deiner Stelle jetzt unverzüglich nachholen und noch schnell nachschieben, dass Du nach dem "Antrag wegen Besorgnis der Befangenheit" die Verhandlung verlassen hast, da es dem Richter ab diesem Momanet gesetzlich verwehrt war irgendeine verfahrensleitende Handlung auszuübern.

Gruß
tamtam
 
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